Groß-Wien

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Daten zum Objekt
Art des Objekts Sonstiges Topografisches Objekt
Datum von
Datum bis
Name seit
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
Bezirk
Prominente Bewohner
Besondere Bauwerke
PageID 28505
GND
WikidataID
Objektbezug Zweiter Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, NS-Zeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 9.04.2021 durch DYN.krabina

Die Bezeichnung Groß-Wien wurde zu verschiedenen Zeiten im Zusammenhang mit Stadterweiterungen verwendet.

Großkommune Wien

Nach der Eingemeindung der Vorstädte (Provisorische Gemeindeordnung von 6. März 1850, siehe Stadtverfassung) wurde, insbesondere bei den Gemeinderatswahlen 1861, den ersten nach dem Ende des Neoabsolutismus, die Bezeichnung "Großkommune Wien" verwendet (die neuen Gemeinderäte wurden in einer Publikation als die "Väter der Großkommune Wien" bezeichnet); diesen Begriff verwendete man auch 1894, als sich am linken Donauufer gelegene Gemeinden zur "Großkommune Floridsdorf" zusammenschlossen (die 1905 als 21. Bezirk nach Wien eingemeindet wurde).

Eingemeindung der Vororte 1890/1892

Die Bezeichnung Groß-Wien wurde erstmals im Zuge der Eingemeindung der Vororte (Gesetz von 19. Dezember 1890, Inkrafttreten 1. Jänner 1892) geprägt, wonach Wien 19 Bezirke umfasste.

Groß-Wien 1938

"Gesetz über Gebietsveränderungen im Land Österreich"

Von den Nationalsozialisten wurde die Bezeichnung übernommen, als sie am 15. Oktober 1938 Wien durch die Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden zu einer Stadt mit 26 (zuvor 21) Gemeindebezirken erweiterten. Erste Besprechungen im Magistrat hatte es bereits im Mai gegeben, wobei es Proponenten für eine engere sowie eine maximale Grenzziehung (bis zu 8.500 Quadratkilometer unter Berücksichtigung weiter Teile des östlichen Niederösterreichs) gab. Der realisierte Entwurf umfasste schließlich rund 1.215 Quadratkilometer mit 2.087.000 Personen. Die Erweiterung hing einerseits mit Kriegsvorbereitungen, andererseits mit geplanten Infrastrukturprojekten zusammen.

Das "Gesetz über Gebietveränderungen im Land Österreich", das die Reichsregierung beschlossen hatte, wurde am 1. Oktober 1938 vom Reichsstatthalter in Österreich kundgemacht. Es trat am 15. Oktober 1938 in Kraft.[1] Die Umsetzung und die neue Einteilung Wiens in 26 Bezirke erfolgte am 15. Oktober durch eine Verordnung des Bürgermeisters.[2]

Die Bezirke

  • 1. Bezirk: Innere Stadt. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 2. Bezirk: Leopoldstadt. Umfasste den südlich der Donau gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirks. Bezirksgrenze: von der 1938 projektierten Innstraßenbrücke, am linkes Donauufer entlang bis gegenüber der Einmündung des Donaukanals, dieses entlang bis gegenüber der Perinetgasse, diese entlang bis zur projektierten Innstraßenbrücke.
  • 3. Bezirk: Landstraße. Bisheriger Bezirk vergrößert um das Gebiet des Arsenals mit dem südöstlich von diesem gelegenen Teil des 10. Bezirks und des Kontumazmarkts (bisher 11. Bezirk).
  • 4. Bezirk: Wieden. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 5. Bezirk: Margareten. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 6. Bezirk: Mariahilf. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 7. Bezirk: Neubau. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 8. Bezirk: Josefstadt. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 9. Bezirk: Alsergrund. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 10. Bezirk: Favoriten. Bezirksgrenzen großteils unverändert mit Ausnahme des Gebietes des Arsenals mit dem südöstlich von diesem gelegenen Teilgebiet des Bezirks, die dem 3. Bezirk zugeschlagen wurden, sowie einer Teilfläche an der Bahnlinie Wien-Baden, die mit dem 12. Bezirk vereinigt wurde. Eine Änderung gab es auch bei der Grenze zwischen dem 10. und 11. Bezirk, die durch die Bahnlinie Wien-Bruck an der Leitha gebildet wurde.
  • 11. Bezirk: Simmering. Bezirksgrenzen weitgehend unverändert mit Ausnahme der Fläche des Kontumazmarkts, die dem 3. Bezirk zugeschlagen wurde und die Änderung der Grenze zum 10. Bezirk, die nunmehr durch die Bahnlinie Wien-Bruck an der Leitha gebildet wurde.
  • 12. Bezirk: Meidling. Umfasste den bisherigen Bezirk einschließlich einer Teilfläche an der Bahnlinie Wien-Baden, die der 10. Bezirk an den 12. Bezirk abtreten musste.
  • 13. Bezirk: Hietzing. Umfasste den bisherigen Bezirksteil südlich des Wienflusses vergrößert um das Gebiet des siedlungsmäßig verbauten Teiles des Lainzer Tiergartens der Katastralgemeinden Mauer und Auhof.
  • 14. Bezirk: Penzing. Umfasste den nördlich des Wienflusses gelegenen Teil des bisherigen 13. Bezirks mit Ausnahme des von der Linzer Straße, Hollergasse, Linke Wienzeile und Winckelmannstraße umschlossenen Teiles, der mit dem 15. Bezirk vereinigt wurde, ferner die Ortsgemeinden Hadersdorf-Weidlingau (mit Ausnahme des mit dem 13. Bezirk vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles der Katastralgemeinde Auhof und mit Ausnahme des mit dem 25. Bezirk vereinigten Lainzer Tiergartens) und Purkersdorf.
  • 15. Bezirk: Fünfhaus. Umfasste die bisherigen Bezirke 14 (Rudolfsheim) und 15 (Fünfhaus) und den von der Linzer Straße, Hollergasse, Linken Wienzeile und Winckelmannstraße umschlossenen Teil des bisherigen 13. Bezirks.
  • 16. Bezirk: Ottakring. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 17. Bezirk: Hernals. Bezirksgrenzen unverändert.
  • 18. Bezirk: Währing. Umfasste den bisherigen Bezirk mit Ausnahme des nördlich der Peter-Jordan-Straße, Hermann-Pacher-Gasse, Wilbrandtgasse, Starkfriedgasse, Büdingergasse, Khevenhüllerstraße und des Sommerhaidenweges gelegenen Teiles, der mit dem 19. Bezirk vereinigt wurde.
  • 19. Bezirk: Döbling. Umfasste den bisherigen Bezirk und den nördlich der Peter-Jordan-Straße, Hermann-Pacher-Gasse, Wilbrandtgasse, Starkfriedgasse, Büdingergasse, Khevenhüllerstraße und des Sommerhaidenweges gelegenen Teil des bisherigen 18. Bezirks.
  • 20. Bezirk: Brigittenau. Die Bezirksgrenzen blieben unverändert bis auf jene längs der Donau, die von der Abzweigung des Donaukanals bis zur projektierten Innstraßenbrücke vom rechten auf das linke Donauufer verlegt wurde.
  • 21. Bezirk: Floridsdorf. Umfasste den bisherigen nordwestlichen Teil des Bezirks, den nordwestlich der Ostbahn auf dem linken Donauufer gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirks, weiters die Ortsgemeinden Bisamberg, Enzersfeld, Flandorf, Gerasdorf (dem westlich der Ostbahn und nördlich der Nordbahn gelegenen Teil), Hagenbrunn, Klein-Engersdorf, Königsbrunn, Seyring und Stammersdorf, sowie den nördlich der Nordbahn gelegenen Teil der Ortsgemeinde Süßenbrunn sowie die Ortsgemeinde Langenzersdorf.
  • 22. Bezirk: Groß-Enzersdorf. Umfasste den südlichen Teil des bisherigen 21. Bezirks, den südöstlich der Ostbahn auf dem linken Donauufer gelegenen Teil des bisherigen 2. Bezirks, weiters die Ortsgemeinden Andlersdorf, Breitenlee, Essling, Franzensdorf, Gerasdorf (den östlich der Ostbahn und südlich der Nordbahn gelegenen Teil), Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Mannsdorf, Mühlleiten, Oberhausen, Probstdorf, Raasdorf, Rutzendorf, Schönau, Süßenbrunn (den südlich der Nordbahn gelegenen Teil) und Wittau.
  • 23. Bezirk: Schwechat. Umfasste die Ortsgemeinde Albern, Altkettenhof, Ebergassing, Fischamend-Dorf, Fischamend-Markt, Gramatneusiedl, Gutenhof, Himberg, Kledering, Klein-Neusiedl, Leopoldsdorf, Mannswörth, Maria Lanzendorf, Moosbrunn, Neukettenhof, Oberlaa, Oberlanzendorf, Pellendorf, Rannersdorf, Rauchenwarth, Rothneusiedl, Schwadorf, Schwechat, Unterlaa, Unterlanzendorf, Velm, Wienerherberg und Zwölfaxing.
  • 24. Bezirk: Mödling. Umfasste die Ortsgemeinden Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Dornbach, Gaaden, Gießhübel, Grub, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Hennersdorf, Hinterbrühl, Laxenburg, Maria Enzersdorf, Mödling, Münchendorf, Sittendorf, Sparbach, Sulz im Wienerwald, Weißenbach bei Mödling, Wiener Neudorf und Wöglerin.
  • 25. Bezirk: Liesing. Umfasste die Ortsgemeinden Atzgersdorf, Breitenfurt, Erlaa, Inzersdorf, Kalksburg, Kaltenleutgeben, Laab im Walde, Liesing, Mauer (mit Ausnahme des mit dem 13. Bezirk vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles des Lainzer Tiergartens), Perchtoldsdorf, Rodaun, Siebenhirten und Vösendorf, weiters den Lainzer Tiergarten der Ortsgemeinde Hadersdorf-Weidlingau (mit Ausnahme des mit dem 13. Bezirk vereinigten siedlungsmäßig verbauten Teiles).
  • 26. Bezirk: Klosterneuburg. Umfasste die Ortsgemeinden Gugging (Maria Gugging), Höflein an der Donau, Kierling, Klosterneuburg, Weidling und Weidlingbach sowie Kritzendorf.

Verwaltung

Bürgermeister Hermann Neubacher, Gauleiter Odilo Globočnik sowie die Vizebürgermeister und leitenden Beamten der Stadt Wien nahmen im Rahmen einer Fahrt durch Klosterneuburg, Langenzersdorf, Groß-Enzersdorf, Schwechat, Inzersdorf, Liesing, Mödling und Gumpoldskirchen die neuen Gebiete symbolisch in Wiener Obhut.

Neue Bezirkshauptmannschaften wurden für den 22. Bezirk in Groß-Enzersdorf, für den 23. Bezirk in Schwechat, für den 24. und 25. Bezirk in Mödling und für den 26. Bezirk in Klosterneuburg errichtet. Die behördlichen Aufgaben des selbständigen Wirkungskreises der ehemaligen Gemeindeverwaltungen wurden von den Bezirkshauptmannschaften übernommen, die anderen Agenden (etwa Grund- und Hausverwaltung, Friedhöfe, Wasserversorgung usw.) vom Magistrat. In einzelnen Ortschaften – vor allem dort, wo es NSDAP-Ortsgruppen gab – wurden Amtsstellen der Bezirkshauptmannschaften errichtet.

Bald darauf wurde Wien in einen Reichsgau umgewandelt.

Rückgängigmachung der Eingemeindung 1946-1954

1946 erließen der Bund, Wien und Niederösterreich Verfassungsgesetze zur Rückgängigmachung des Großteils dieser Eingemeindung (17 Orte sollten bei Wien verbleiben). Aufgrund eines Einspruchs der sowjetischen Besatzungsmacht konnten diese Gesetze erst 1954 kundgemacht und vollzogen werden.

Quellen

Literatur

  • Gerhard Botz: Groß-Wien. Die nationalsozialistische Stadterweiterung im Jahre 1938. In: Wiener Geschichtsblätter 17/1 (1973), S. 3-13
  • Wolfgang Mayer: Die nationalsozialistische Gebietsreform. In: Felix Czeike [Hg.]: Wien 1938. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1978 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 2), S. 77 ff.

Einzelnachweise