Neoabsolutismus

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Kaiser Franz Joseph I. und die kaisertreuen Generäle Welden, Radetzky, D'Aspre, Schlik, Wohlgemuth, Heinau und Jellačić, 1849
Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Epoche
Datum von 1849
Datum bis 1860
Thema
Veranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt
PageID 16809
GND
WikidataID
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert, Leo Thun-Hohenstein, Franz Joseph I., Oktoberdiplom, Revolution 1848, Silvesterpatent, Februarpatent, Reichstag, Provisorische Gemeindeordnung
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 26.09.2023 durch WIEN1.lanm08trj
Bildname Franz Joseph I. und Generäle 1849.jpg
Bildunterschrift Kaiser Franz Joseph I. und die kaisertreuen Generäle Welden, Radetzky, D'Aspre, Schlik, Wohlgemuth, Heinau und Jellačić, 1849
Beteiligte Personen

Es gibt keine Adressen zu diesem Ereignis.

Es wurden keine Bezeichnungen erfasst!

Neoabsolutismus bezeichnet die Regierungsform Franz Josephs I. von 1849 (nach der Niederwerfung der Oktoberrevolution 1848) bis zum Oktoberdiplom 1860 (das eine Wende zum Verfassungsstaat vollzog); der Kaiser regierte in dieser Epoche absolutistisch, das heißt ohne gewähltes Parlament. Der Neoabsolutismus ist als Reaktion auf die niedergeschlagene Revolution zu verstehen.

Kaisertum Österreich

Der Neoabsolutismus knüpfte mit seinem militärischen, bürokratischen und machtpolitischem System an den Absolutismus des 18. Jahrhunderts an und wurde vom konservativen Ministerpräsident Felix Fürst Schwarzenberg befürwortet. Der gewählte Reichstag, der am 22. Oktober 1848 nach Kremsier verlegt worden war, arbeitete dort einen (konstitutionellen) Verfassungsentwurf aus, der jedoch nie in Kraft trat. Am 4. März 1849 wurde eine oktroyierte (das heißt vom Kaiser ohne Mitwirkung des Reichstags erlassene) Verfassung proklamiert, die noch konstitutionelle Elemente enthielt; am 7. März 1849 wurde der Reichstag aufgelöst. Damit wurde der Staat wieder zentralistisch verwaltet.

Der eigentliche Träger des bürokratisch-zentralistischen Systems war Innenminister Alexander (Freiherr von) Bach (einheitliche Verwaltungsorganisation und Reform des Rechtswesens). Am 14. April 1851 wurde zwar ein „Reichsrat" eingesetzt, doch wurden dessen Mitglieder vom Kaiser ernannt; er hatte lediglich beratende Funktion. Das kaiserliche „Silvesterpatent" vom 31. Dezember 1851 setzte die Verfassung vom 4. März 1849 außer Kraft. Oberste Exekutivbehörde war ein Reichsministerium (das heißt eine Reichsregierung), das nur dem Kaiser verantwortlich war, ihm unmittelbar unterstand und dem die Statthalter der einzelnen Kronländer (mit nachgeordneten Kreisbehörden und Bezirksämtern) unterstellt waren. Präsidenten des Reichsministeriums waren 1850-1852 Felix Fürst Schwarzenberg (dessen konservative Politik von der offiziösen Österreichischen Reichszeitung unterstützt wurde), 1852-1859 Karl Ferdinand Graf Buol-Schauenstein und 1859-1861 Johann Bernhard Graf Rechberg.

Der Einfluss der Polizei und (ab dem Konkordat von 1855) der Kirche stiegen an. Erst die militärische Niederlage von 1859 (Krieg gegen Italien und Frankreich 22. April-10. November. 1859) brachte infolge des starken innenpolitischen Drucks die allmähliche Rückkehr zur konstitutionellen Regierungsform. Am 5. März 1860 wurde der Reichsrat durch außerordentliche Räte (darunter 38 gewählte Vertreter der Kronländer) verstärkt, am 17. Juli 1860 wurden die Kompetenzen des Reichsrats erweitert. Das (föderalistische) Oktoberdiplom vom 20. Oktober 1860 und das (zentralistische) Februarpatent vom 26. Februar 1861 schuf ein aus zwei Kammern bestehendes Parlament (Herrenhaus mit auf Lebenszeit ernannt Mitgliedern; Haus der Abgeordneten mit 343 von den Landtagen gewählten Mitgliedern), womit die Epoche des Neoabsolutismus beendet war. Positive (staatliche) Errungenschaften aus der Ära des Neoabsolutismus sind (neben der Aufrechterhaltung der durch die Revolution erzwungenen Grundentlastung [Beseitigung der Grundherrschaften]) unter anderem die Schaffung der Gendarmerie (1849), die Unterrichtsreformen des Ministers Leo Graf Thun-Hohenstein und die Finanz- und Handelsreformen des Ministers Karl Ludwig Bruck.

Gemeinde Wien

In Wien wurde der am 7. Oktober 1848 konstituierte Gemeinderat am 16. November 1850 aufgelöst und am 10. Februar 1851 durch einen neugewählten ersetzt, der bis zur Wahl im Juni 1861 amtierte (Bürgermeister war 1848-1851 provisorischer Vizebürgermeister Ferdinand Bergmüller, 1851-1861 Dr. Johann Kaspar Seiller). Es wurde ein Statut für den Magistrat erlassen, auf dessen Grundlage die Besetzung des Rats- und Konzeptspersonals sowie die Organisation sämtlicher magistratischer Ämter erfolgte; durch die Provisorische Gemeindeordnung (§ 40) wurde die Funktionsdauer für Mitglieder des Gemeinderats mit drei Jahren festgesetzt.

Obwohl Bürgermeister Seiller in der Folge des Öfteren auf den Ablauf der Funktionsdauer hinwies, wurde ab 1852 immer wieder ihre Verlängerung ohne weitere Wahl verfügt und die Gemeindevertretung schließlich, mit kaiserlichem Entschluss vom 9. Februar 1854 aufgefordert, ihre gesetzliche Wirksamkeit bis zum Erscheinen eines neuen Gemeindegesetzes fortzusetzen. Um zu vermeiden, dass als Ersatz für verstorbene oder ausscheidende Mitglieder des Gemeinderats solche von der Regierung oktroyiert würden, beschloss man, so lange ohne die volle Zahl von 120 Gemeinderats-Mitgliedern zu amtieren, als die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats gewahrt blieb.

Mit kaiserlichem Entschluss vom 25. November 1860 wurden für den Gemeinderat Neuwahlen angeordnet; mit Ministerial-Verordnung vom 26. November 1860 wurde die Gemeindeordnung von 1850 wieder in Kraft gesetzt. Durch das Februarpatent (1861) kam es zu einer grundlegenden Reform der Gemeindeverfassung, wodurch die Voraussetzungen für eine kommunale Selbstverwaltung geschaffen wurden. Bürgermeister Seiller, dem von liberalen Kreisen vorgeworfen wurde, er sei gesetzwidrig (das heißt nicht durch Wahl bestätigt) im Amt geblieben, wurde bei den Bürgermeisterwahlen 1861 nicht mehr gewählt, obwohl er argumentiert hatte, nur seine Vorgangsweise habe die Kontinuität des gewählten Gemeinderats gesichert.

Der erste auf der Grundlage des Februarpatents gewählte Bürgermeister war Dr. Andreas Zelinka; da bei seiner Wahl erstmals eine liberale Mehrheit in Erscheinung trat, beginnt mit ihm die „liberale Ära" im Gemeinderat (Liberalismus). Die wesentlichsten (Wien betreffenden) positiv zu bewertenden Entscheidungen in der Ära des Neoabsolutismus waren die 1850 dekretierte Vereinigung der Vorstädte mit Wien sowie das Handbillet Franz Josephs I. vom 20. Dezember 1857, mit dem der Abbruch der Stadtbefestigungen angeordnet wurde. Dadurch und durch die Aufhebung des Bauverbots für das Glacis wurde die Konzeption der Ringstraßenzone ermöglicht und eine bauliche Verbindung zwischen der (durch die Befestigungen bis dahin in ihrer Entwicklung beeinträchtigten) Altstadt und den Vorstädten (zwischen Glacis und Linienwall) hergestellt.

Literatur

  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und. Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956
  • Oskar Lehner: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Mit Grundzügen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Linz: Trauner 1992