Bezirkshauptmannschaft

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 26.04.2017 durch WIEN1.lanm08pil

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Bezirkshauptmannschaft (BH), unterste Instanz der österreichischen Hoheitsverwaltung (Bund, Land, Bezirk), die unter der Leitung des Bezirkshauptmanns steht und von Berufsbeamten administriert wird. Im Wesentlichen behandelt die Bezirkshauptmannschaft Rechtsangelegenheiten, Gesundheits-, Fürsorge-, Bausachen, Angelegenheiten des Veterinär- und Forstdiensts, die Bezirkshauptmannschaft ist aber auch Polizeibehörde. Der Wirkungskreis der Bezirkshauptmannschaft umfasst alle Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung, soweit diese nicht ausdrücklich anderen Verwaltungsdienststellen zugewiesen sind. Territorial erstreckt sich der Wirkungskreis auf alle Ortsgemeinden des Politischen Bezirks (ausgenommen Städte mit eigenem Statut, wie etwa auch Wien). Vorläufer der Bezirkshauptmannschaften waren die unter Maria Theresias Staatsminister Haugwitz entstandenen Kreisämter; für die Regelung politischer Angelegenheiten waren die Länder in Bezirke, Dominien und Gemeinden eingeteilt, die Verwaltung lag teils in der Hand von landesfürstlichen Behörden, teils in der von Patrimonialbehörden; landesfürstliche Städte und Märkte hatten ihre Magistrate. Im August 1849 wurden in Niederösterreich im Zuge einer neuen Territorialeinteilung 17 Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. In der Ära des Neoabsolutismus wurden 1852 auf Weisung des Ministeriums des Inneren von der Statthalterei Bezirksämter eingerichtet, die für den Bezirk die unterste landesfürstliche Behörde darstellen. Die Verwaltungskompetenz der Bezirksämter deckte sich weitgehend mit jener der früheren Bezirkshauptmannschaften. 1861 wurde die autonome Verwaltung anerkannt. Am 10. Juli 1868 kehrte man endgültig zur Einrichtung der Bezirkshauptmannschaften zurück, denen die Verwaltungskompetenzen der Bezirksämter und Kreisämter übertragen wurde. Durch die Zusammenfassung fast der gesamten staatlichen lokalen Verwaltung in der Bezirkshauptmannschaft wurde der Forderung nach Einheit der Verwaltung Rechnung getragen. Die Bezirkshauptmannschaften wurde wieder als staatliche Behörde (mit festem Amtssitz und Amtssprengel) eingerichtet. Sie nahmen am 31. August 1868 ihre Tätigkeit auf, die 70 niederösterreichischen Kreisämter wurden in 18 Bezirkshauptmannschaften übergeleitet. Im territorialen Bereich Wiens gab es folgende Bezirkshauptmannschaften: Floridsdorf (1905 übergeleitet in die Bezirkshauptmannschaft Floridsdorf-Umgebung, 1938 aufgelöst), Hernals (1891 aufgelöst), Hietzing (1892 übergeleitet in die Bezirkshauptmannschaft Hietzing-Umgebung, 1938 aufgelöst), Sechshaus (1891 aufgelöst) und Währing (1892 aufgelöst). Nach dem Zweiten Weltkrieg (Beschluss der Rückgliederung von 80 der 97 im Jahr 1938 mit Wien vereinigten niederösterreichischen Gemeinden 1946/1954) wurden die Bezirkshauptmannschaft Mödling und die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung geschaffen; dem neuen politischen Bezirk Wien-Umgebung (Amtssitz in Wien) wurden die Gerichtsbezirke Purkersdorf, Schwechat, Groß-Enzersdorf, Klosterneuburg und Floridsdorf-Umgebung zugeteilt.

Literatur

  • Helmut Kretschmer: Bezirkshauptmannschaften und Bezirksämter 1850-1938. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1985 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs. Reihe A: Archivinventar, Serie 2: Landesarchiv, 1)