Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Herrschaft ([[latein]]isch dominium) bedeutete vom hohen [[Mittelalter]] bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im [[Heiliges Römisches Reich | Heiligen Römischen Reich]] unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:  

Version vom 23. April 2020, 09:11 Uhr

Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Oberdöbling (im Norden) und dem Magistrat mit seinen Vorstadtgründen Thury, Himmelpfortgrund und Lichtental (im Süden) bei der Nußdorfer Linie 1837.
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis 1848
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 23.04.2020 durch WIEN1.lanm08son
Bildname Herrschaft.jpg
Bildunterschrift Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Oberdöbling (im Norden) und dem Magistrat mit seinen Vorstadtgründen Thury, Himmelpfortgrund und Lichtental (im Süden) bei der Nußdorfer Linie 1837.

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Herrschaft (lateinisch dominium) bedeutete vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:

  • Reichsherrschaft: Sie satnd dem gewählten Reichsoberhaupt zu.
  • Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu.
  • Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.

Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.

Konkrete Begriffsverwendung

Im Folgenden finden sich die im heutigen Wiener Stadtgebiet fassbaren Herrschaftseinheiten aufgelistet. Die übergeordneten Grundherrschaften unterscheiden sich von den Herrschaften insofern, als Grundherrschaften ein aus mehreren Herrschaften zusammengesetzter Komplex sein können, wie zum Beispiel im Falle der Schottengrundherrschaft, das unter anderem Grundherr der Herrschaften St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld und Breitenfeld war. Das Wesen der (Grund-)Herrschaft an und für sich wird unter dem Lemma Grundherrschaft beschrieben.


Vorlage:Art des Objekts


Siehe auch: