Totenbeschreibamt

Aus Wien Geschichte Wiki
(Weitergeleitet von Totenbeschau)
Wechseln zu:Navigation, Suche
Infektionsordnung vom 14. Juni 1630
Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1551 JL
Datum bis 1942
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 24926
GND
WikidataID
Objektbezug Frühe Neuzeit, Quellenkunde, Friedhöfe
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 29.11.2023 durch WIEN1.lanm08trj
Bildname Totenbeschreibamt.jpg
Bildunterschrift Infektionsordnung vom 14. Juni 1630
  • 1., Stephansplatz 8A
  • 1., Börsegasse 1
  • 1., Wipplingerstraße 6-8

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

Es wurden noch keine Personen erfasst.

Das Totenbeschreibamt war ein im 16. Jahrhundert eingerichtetes Amt der Stadt Wien. Seine Hauptaufgabe war die Beschau von Verstorbenen, bei der vom Totenbeschauer die Todesursache und weitere Daten des Toten erhoben und anschließend vom Totenbeschreiber niedergeschrieben wurden. Im Wiener Stadt- und Landesarchiv werden die Totenbeschauprotokolle von in Wien verstorbenen Personen seit 1648 verwahrt.

Inhalt:
  1. Einrichtung und Sitz
  2. Zuständigkeit und personelle Ausstattung
  3. Schriftlicher Niederschlag
  4. Recherche im Wiener Stadt- und Landesarchiv
    1. Überblick
  5. Weblinks
  6. Quellen
  7. Literatur
  8. Einzelnachweise

Einrichtung und Sitz

Zu den Aufgaben des Magistrats gehört unter anderem die Totenbeschau, die vom Totenbeschreibamt versehen wurde. Das Amt wurde wahrscheinlich im Zuge des Erlasses der Infektionsordnung von 1551 eingerichtet. Hinweise auf eine Totenbeschau finden sich in einer Notiz vom 2. September 1570 in den niederösterreichischen Kammerprotokollen des Hofkammerarchivs. Mit Sicherheit lässt es sich als Amt erst ab Anfang des 17. Jahrhunderts nachweisen.

1575 wird in den Oberkammeramtsrechnungen als Sitz des Totenbeschreibers der Heiltumstuhl bei St. Stephan angegeben. Dieser Sitz ist ebenso in einer Urkunde vom 23. November 1607 belegt, in der auch ein eigenes Totenbuch erwähnt wird. Die Infektionsordnung von 1630 nennt den Tiefen Graben als Sitz des Totenbeschreibamts. Seit spätestens 1679 war das Haus, welches die heutigen Orientierungsnummern Börsegasse 1 und Tiefer Graben 25 (Heiligtumstuhlhaus) umfasst, Heimstatt des Amtes. Vor 1849 übersiedelte es in das Rathaus in der Wipplingerstraße. Das Totenbeschreibamt war nach 1847 Teil des Konskriptionsamts (Abteilung für Beerdigungswesen), die Totenbeschau ging 1902 an die neu geschaffene Magistratsabteilung X, die Führung des Totenbeschauprotokolls an die Magistratsabteilung XVI. Mit Auflösung des Konskriptionsamts 1922[1] kamen die Angelegenheiten des Totenbeschreibamts an die Magistratsabteilung 13a (unter anderem Führung des Totenkatasters, der Gräberprotokolle und des Verzeichnisses der Verstorbenen). Das Totenbeschreibamt wurde im Herbst 1942 aufgelassen.[2] Die Verzeichnisse der Verstorbenen enden deshalb mit August 1942.

Zuständigkeit und personelle Ausstattung

Eintrag zu Vivaldis Ableben im städtischen Totenbeschauprotokoll

Die Zuständigkeit beschränkte sich zunächst auf die Stadt, 1705 wurde die städtische Totenbeschau auf alle Vorstädte ausgedehnt, auch wenn diese einer fremden Jurisdiktion unterstanden. Vom städtischen Totenbeschreibamt wurden alle Toten auf folgendem Gebiet beschaut:


Erfasst wurden alle verstorbenen Personen im oben genannten Gebiet, nicht jedoch Mitglieder der Familie des Landesfürsten (mit gelegentlichen Ausnahmen wie Erzherzogin Maria Theresia 1770, Karl VI. 1740 oder die Königinwitwe Eleonore von Österreich 1697) sowie auswärtige Geschäftsträger, in älterer Zeit auch die Personen des hohen Adels, jene Ordensgeistlichkeit, die ihre Toten in eigenen Friedhöfen bestattete, hingerichtete Personen bis ins späte 19. Jahrhundert und teilweise Kinder unter einem Jahr.

Die Zahl der Totenbeschauer wurde 1705 von zwei auf drei ausgeweitet. In der Theresianischen Zeit werden außer dem Totenbeschreiber zwei Schreiber, ein Infektionsbeschauer vier Ordinarii (ordentliche Beschauer), ein Sollicitator Aerarii Sanitatis und zwei Infektionssperrer genannt, 1781 auch ein Infektionschirurg. Um 1800 wies das Amt vier ordentliche Beschauer, die geprüfte Wundärzte sein mussten, einen Infektionssperrer, vier Siechenknechten und einen Adjunkten auf.

Im frühen 19. Jahrhundert bezog der Totenbeschreiber neben freier Wohnung 800 Gulden Wiener Währung aus dem Oberkammeramt. Die vier ordentlichen Beschauer sowie der Infektionssperrer genossen ebenfalls freies Quartier und erhielten 15 Kreuzer Wiener Währung, die ihnen an Ort und Stelle bezahlt werden mussten. Die vier Siechenknechte erhielten aus dem Sanitätsfonds je 100 Gulden Wiener Währung und besaßen wie der Adjunkt eine freie Wohnung. Die Totenbeschreibtaxen gingen bis 1785 an den Totenbeschreiber, ab dann jedoch an das städtische Ärar. Der Totenbeschreiber hatte sie dann an den Magistrat zu verrechnen. Die eingegangenen Gelder waren aber jeden Monat an das Oberkammeramt abzuführen.

Die von den Beschauern nach Besichtigung des Leichnams ausgestellten Totenscheine wurden von den Skardienern ins Totenbeschreibamt gebracht. Aufgabe des städtischen Totenbeschreibers war es, alle vom Totenbeschauer beschauten Verstorbenen mit Todesursache und weiteren Daten auf Totenzettel aufzuschreiben, welche die Skardiener den Hinterbliebenen brachten. Diese Bestätigung war zumindest seit dem 18. Jahrhundert die Voraussetzung, dass Verstorbene beerdigt werden durften. Die Totenbeschauer waren Funktionäre des Totenbeschreibamtes. Diese Totenzettel wurden seit spätestens 1607 in Bücher (Totenlisten) abgeschrieben. Diese Listen mussten täglich an den Bürgermeister geschickt werden.

Schriftlicher Niederschlag

Eintrag vom 11. März 1685 über die Totenbeschau des "Lieben Augustin": Der Augustin N., sakhpfeiffer, ist auf freyer gassen in der Herren Gassen an der lungl beschaut, alt bey 40 jahr

Die Totenbeschauprotokolle in Buchform haben sich im Wiener Stadt- und Landesarchiv mit geringfügigen Lücken in den ersten Jahren von 1648 bis 1920 erhalten. Von 1920 bis 1938 wurden Totenbeschaubefunde ausgestellt. Die Totenbeschauprotokolle enthalten neben dem

  • Namen und dem
  • Beschaudatum des zuständigen Arztes (ab 1789 Angabe seines Anfangsbuchstabens, ab 1792 des Namens)
  • Beruf,
  • Wohnung,
  • Krankheit,
  • Lebensalter,
  • Geburtsort (ab 1804),
  • Stand (ab 1811),
  • Religion (ab 1841),
  • Zuständigkeit (ab 1867),
  • Friedhof (ab 1897) und
  • Sterbepfarre (ab 1900).


Da im Totenbeschauprotokoll grundsätzlich das Beschaudatum (unter Umständen sogar das Eintragungsdatum) vermerkt ist, dieses aber nicht mit dem Todestag ident ist (vor allem wenn der Tod nachts, jedoch vor 24 Uhr, eintrat und die Beschau erst am nächsten Morgen beziehungsweise die Eintragung am nächsten Amtstag erfolgte), ergeben sich besonders in der älteren Zeit gegenüber den Matrikeneintragungen der Pfarren oder Parten zuweilen Unterschiede; Sicherheit ist nur dann gegeben, wenn im Protokoll die Sterbestunde angegeben ist.

Gattinnen und Kinder werden bis 1852 unter dem Namen des Gatten, beziehungsweise des noch lebenden Elternteils geführt, Stiefkinder unter dem des lebenden Stiefelternteiles, meist mit Angabe des richtigen Zunamens; Ziehkinder in der Regel nur mit dem Vornamen. Im 17. Jahrhundert werden wiederholt auch Dienstpersonen (nur Vorname) unter dem Namen des Dienstgebers gebracht.

Recherche im Wiener Stadt- und Landesarchiv

Eintrag vom 3. Juni 1899 über die Totenbeschau von Johann Strauss (Sohn)

Die Totenbeschauprotokolle Wiens sind chronologisch jahresweise geordnet. Eine Personensuche ist daher nur dann möglich, wenn der Todeszeitpunkt sehr genau eingegrenzt werden konnte. Von 1939 bis ins 21. Jahrhundert hinein werden die Unterlagen als Totenbeschaubefund weitergeführt.

Die Totenbeschauprotokolle (1648 bis 1920) sind mikroverfilmt und zu den Öffnungszeiten des Wiener Stadt- und Landesarchivs im Lesesaal einsehbar oder online bei Familysearch (siehe Links) abrufbar.

Überblick

Weblinks

Quellen

Literatur

  • Karl Fajkmajer: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien (1526-1740). In: Geschichte der Stadt Wien, herausgegeben vom Alterthumsvereine zu Wien. 5. Band, 2. Teil: Vom Ausgange des Mittelalters bis zum Regierungsantritt der Kaiserin Maria Theresia, 1740. Wien: 1914, S. 100-159, hier S. 127f.
  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt. In: Peter Csendes und Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2. Wien/Köln/Weimar: Böhlau 2003, S. 49-90, hier S. 71
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 138 (Totenschreiber)
  • Stephan Sedlaczek - Wilhelm Löwy: Wien. Statistischer Bericht über die wichtigsten demographischen Verhältnisse. Wien: 1887, S. 7-17
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 125f.
  • Roman Uhl: Die Totenprotokolle der Stadt Wien. In: Die Sippe 1 (1938), S. 53ff.
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien 15 (1964), Wien, Nummer 99

Einzelnachweise

  1. Verordnungsblatt des Wiener Magistrats 1923, S. 15.
  2. WStLA, M.Abt. 213a, A1: 4165/43.