Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | |Bildunterschrift=Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Oberdöbling und dem [[Magistrat (Grundherrschaft)|Magistrat]] mit seinen Vorstadtgründen [[Thury (vorstadt|Thury]], [[Himmelpfortgrund (Vorstadt)|Himmelpfortgrund]] und [[Lichtenthal (Vorstadt)|Lichtenthal]] bei der Nußdorfer Linie 1837. | ||
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Herrschaft ([[latein]]isch dominium) bedeutete vom hohen [[Mittelalter]] bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im [[Heiliges Römisches Reich | Heiligen Römischen Reich]] unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft: | Herrschaft ([[latein]]isch dominium) bedeutete vom hohen [[Mittelalter]] bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im [[Heiliges Römisches Reich | Heiligen Römischen Reich]] unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft: |
Version vom 23. April 2020, 09:07 Uhr
Herrschaft (lateinisch dominium) bedeutete vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:
- Reichsherrschaft: Sie satnd dem gewählten Reichsoberhaupt zu.
- Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu.
- Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.
Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.
Konkrete Begriffsverwendung
Im Folgenden finden sich die im heutigen Wiener Stadtgebiet fassbaren Herrschaftseinheiten aufgelistet. Die übergeordneten Grundherrschaften unterscheiden sich von den Herrschaften insofern, als Grundherrschaften ein aus mehreren Herrschaften zusammengesetzter Komplex sein können, wie zum Beispiel im Falle der Schottengrundherrschaft, das unter anderem Grundherr der Herrschaften St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld und Breitenfeld war. Das Wesen der (Grund-)Herrschaft an und für sich wird unter dem Lemma Grundherrschaft beschrieben.
Siehe auch: