Wappen des Erzbistums Wien
Daten zur Organisation
Art der Organisation Konfessionelle Verwaltungseinheit
Datum von 1480 JL
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 12643
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter, Frühe Neuzeit, Erzdiözese Wien, Katholiken, Pfarren, Vikariate, Metropolie, Erzdiözese Wien, Erzbistum
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 16.08.2022 durch DYN.kroellnicole
Bildname Wappen_des_Erzbistums_Wien.jpeg
Bildunterschrift Wappen des Erzbistums Wien
  • 1., Wollzeile 2

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Erzbischöfliches Palais in der Wollzeile 2, der Sitz des Wiener Erzbischofs.

Bistum, bestimmter territorial ausgerichteter Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs.

Die Begriffe Bistum und Diözese

Die Begriffe ,Bistum‘ (Griechisch: ἐπίσκοπος / epískopos, "Bischof", "Aufseher") und ‚Diözese‘ (Griechisch: διοίκησις / dioíkesis, Lateinisch: dioecesis „Verwaltung“) bezeichnen heute die unterschiedlichen Teilkirchen (ecclesiae particulares), aus welcher die katholische Kirche besteht.

Die Begriffe ,Bistum‘ und ,Diözese‘ werden oft synonym für ein bestimmtes Territorium oder eine bestimmte Organisationseinheit der katholischen Kirche verwendet. Die beiden Begriffe bezeichnen jedoch kirchenrechtlich gesehen unterschiedliche Bereiche einer größeren kirchlichen Verwaltungseinheit: ,Bistum‘ bezeichnet eigentlich den Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs, also den territorialen Jurisdiktionsbereich (Der Bischof hat die Gerichtsbarkeit in seinem Gebiet inne.). Die Diözese beschreibt eigentlich die bischöfliche Verwaltung am Gebiet des Bistums in den Pfarren, Klöstern und den kirchlichen Verwaltungsorganen.

Alle anderen kirchlichen Organisationseinheiten (Vikariate, Dekanate, Pfarren) sind auf das Bistum bzw. auf die Diözese hin und somit auch territorial ausgerichtet. Die Verwaltung eines Bistums erfolgt durch unterschiedliche Organe, die den Bischof beraten oder dessen Entscheidungen ausführen (zum Beispiel Bischofssynode, Domkapitel, Priesterrat).

In der Regel ist jedes Bistum einer Kirchenprovinz (Metropolie, von Griechisch: μητρόπολις / metrópolis, "Mutterstadt") zugeordnet. Einer Metropolie steht ein Erzbischof vor (Griechisch: ἀρχιεπίσκοπος / archiepískopos "Oberbischof", von ἀρχή / arché "Herrschaft" und ἐπίσκοπος / epískopos "Bischof", "Aufseher"), der gleichzeitig auch Bischof einer Diözese ist. Solche Bistümer, die einer Metropolie untergeordnet sind, werden als Suffraganbistümer bezeichnet.

Die Begriffe Erzbistum und Metropolie

Ein Erzbistum ist eine Verwaltungseinheit der römisch-katholischen Kirche und bezeichnet ein Bistum (territorialer Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs), das aufgrund seiner Vorrangstellung innerhalb einer Metropolie einen besonderen Rang einnimmt, von Griechisch ἀρχή / arché ("Herrschaft") und ἐπίσκοπος / epískopos ("Bischof", "Aufseher"). Ein Erzbischof steht also im Rang über den Bischöfen seiner Suffraganbistümer und leitet seine Kirchenprovinz (Metropolie).

Der Bischof

Bischof (Griechisch: ἐπίσκοπος / epískopos „Aufseher“, Lateinisch: episcopus) bezeichnet den obersten Weihegrad eines Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Durch die Bischofsweihe wird ein katholischer Geistlicher zum Bischof ordiniert und auch mit der Leitungsfunktion in einem bestimmten Territorium (Bistum) ausgestattet.

Dem katholischen Kirchenrecht zufolge ist der Bischof Gesetzgeber, Richter und Verwalter in seinem Bistum. Auf kirchlicher Ebene herrscht also keine Gewaltenteilung. Dem römisch-katholischen Bischof, so auch dem Wiener Bischof, untersteht zur Verwaltung seines Bistums beziehungsweise seiner Diözese das bischöfliche Ordinariat als oberste Verwaltungseinheit. Der Generalvikar ist Leiter des Ordinariats und vertritt den Bischof gleichsam als "anderes Ich" (Lateinisch: alter ego) in Verwaltungsangelegenheiten. Für die kirchliche Rechtsprechung ist das Offizialat zuständig. Im Fall des Erzbistums Wien, welches als Kirchenprovinz (Metropolie) als übergeordnete Instanz auch für die Diözesen Eisenstadt, Linz und St. Pölten zuständig ist, ist das Erzbischöfliche Metropolitan- und Diözesangericht das rechtsprechende Organ. Der Offizial und sein(e) Vizeoffizial(e) sind stellvertretend für den Bischof die obersten Rechtsinstanzen.

Für die Geschichte des Bistums bzw. der Erzdiözese Wien siehe: Erzdiözese Wien

Administratoren, Bischöfe, Fürst(erz)bischöfe und Erzbischöfe der Erzdiözese Wien

Administratoren des Bistums Wien

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Wiener Erzbischöfe

Video

YouTube, Wien Museum: Virgilkapelle: Der lange Weg zum Bistum in Wien, 4 Min. 53 Sek. (Stand: 22.1.2020)

Literatur

  • Viktor Flieder: Stephansdom und Wiener Bistumsgründung. Eine diözesan- und rechtsgeschichtliche Untersuchung. Wien: Wiener Dom-Verlag 1968 (Veröffentlichungen des Kirchenhistorischen Instituts der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, 6)
  • Knut Walf: Bistum. In: Wörterbuch des Christentums. Hg. von Volker Drehsen / Hermann Häring / Karl-Josef Kuschel / Helge Siemers in Zusammenarbeit mit Manfred Baumotte. Zürich: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn / Benzinger Verlag 1988, S. 160–164