Wappen des Erzbistums Wien
Daten zur Organisation
Art der Organisation Konfessionelle Verwaltungseinheit
Datum von 1480 JL
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 12643
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter, Frühe Neuzeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 23.06.2022 durch DYN.kroellnicole
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Bildunterschrift Wappen des Erzbistums Wien
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Bistum, bestimmter territorial ausgerichteter Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs.

Allgemeines

Bistum bezeichnet den Gerichts- und Verwaltungsbezirk des Bischofs (Griechisch: ἐπίσκοπος / epískopos „Aufseher“). Die Begriffe ,Bistum‘ und ‚Diözese‘ (Griechisch: διοίκησις / dioíkesis, Lateinisch: dioecesis „Verwaltung“) bezeichnen heute die unterschiedlichen Teilkirchen (ecclesiae particulares), aus welcher die katholische Kirche besteht.

Üblicherweise bezeichnet ein Bistum ein bestimmtes Territorium und bildet eine Organisationseinheit der katholischen Kirche. Alle anderen kirchlichen Organisationseinheiten (Vikariate, Dekanate, Pfarren) sind auf das Bistum hin und somit auch territorial ausgerichtet. In der Regel ist jedes Bistum einer Kirchenprovinz (Metropolie, von Griechisch: μητρόπολις / metrópolis, "Mutterstadt") zugeordnet. Einer Metropolie steht ein Erzbischof vor (Griechisch: ἀρχιεπίσκοπος / archiepískopos "Oberbischof", von ἀρχή / arché "Herrschaft" und ἐπίσκοπος / epískopos "Bischof", "Aufseher"), der gleichzeitig auch Bischof einer Diözese ist. Solche Bistümer, die einer Metropolie untergeordnet sind, werden als Suffraganbistümer bezeichnet.

Neben der territorialen Struktur bezeichnet der Begriff ,Bistum‘ auch eine Verwaltungsstruktur. Die Verwaltung eines Bistums erfolgt durch unterschiedliche Organe, die den Bischof beraten oder dessen Entscheidungen ausführen (z. B. Bischofssynode, Domkapitel, Priesterrat).

Der Bischof

Bischof (Griechisch: ἐπίσκοπος / epískopos „Aufseher“, Lateinisch: episcopus) bezeichnet den obersten Weihegrad eines Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Durch die Bischofsweihe wird ein katholischer Geistlicher zum Bischof ordiniert und auch mit der Leitungsfunktion in einem bestimmten Territorium (Bistum) ausgestattet.

Dem katholischen Kirchenrecht zufolge ist der Bischof Gesetzgeber, Richter und Verwalter in seinem Bistum. Auf kirchlicher Ebene herrscht also keine Gewaltenteilung. Dem römisch-katholischen Bischof, so auch dem Wiener Bischof, untersteht zur Verwaltung seines Bistums bzw. seiner Diözese das bischöfliche Ordinariat als oberste Verwaltungseinheit. Der Generalvikar ist Leiter des Ordinariats und vertritt den Bischof gleichsam als "anderes Ich" (Lateinisch: alter ego) in Verwaltungsangelegenheiten. Für die kirchliche Rechtsprechung ist das Offizialat zuständig. Im Fall des Erzbistums Wien, welches als Kirchenprovinz (Metropolie) als übergeordnete Instanz auch für die Diözesen Eisenstadt, Linz und St. Pölten zuständig ist, ist das Erzbischöfliche Metropolitan- und Diözesangericht das rechtsprechende Organ. Der Offizial und sein(e) Vizeoffizial(e) sind stellvertretend für den Bischof die obersten Rechtsinstanzen.

Geschichte des Bistums und Erzbistums Wien

Seit Herzog Leopold VI. (erste Hälfte 13. Jahrhundert) bemühten sich die Landesfürsten, für ihr Land ein eigenes, vom Passauer Bistum unabhängiges Bistum zu erhalten, scheiterten jedoch immer wieder an dem von den Päpsten zur Kenntnis genommenen Widerstand Passaus, zu dessen Diözese Wien gehörte. Die östlich der Enns gelegenen Dekanate unterstanden dem in Wien (Passauer Hof) residierenden bischöflichen Offizial.

Erst Friedrich III. vermochte anlässlich eines Besuchs in Rom einen Meinungswandel herbeizuführen. Die Bistumsgründung (verfügt durch Papst Paul II. mit der Bulle "In supremae dignitatis specula" vom 18. Jänner 1469, Original im Wiener Diözesanarchiv) blieb allerdings territorial auf das Stadtgebiet und einige angrenzende Pfarren beschränkt. Wegen verschiedener Schwierigkeiten konnte die Bulle erst am 17. September 1480 verlautbart werden. Ab diesem Zeitpunkt ist sie in Kraft. 1476 folgte das Bistum Wiener Neustadt.

Das exemte (= von verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten befreite) Wiener Bistum umfasste drei Stadt- sowie 14 Landpfarreien. Finanziell stützte es sich lediglich auf die Einkünfte des Kollegiat-Propstes, sodass anfangs nur Administratoren tätig waren.

Der erste Bischof war Georg von Slatkonia (1513-1522). Unter ihm breitete sich der Protestantismus ungehindert aus. Unter Johann von Revellis (1523-1530), Johann Fabri (1530-1541), Friedrich Nausea (1541-1552), vor allem jedoch unter Petrus Canisius (Administrator 1554-1555), Antonius Brus (1558-1561) und Kardinal Melchior Khlesl (1598/1614-1630) kam es zur Verteidigung beziehungsweise machtvollen Wiedereinführung des katholischen Glaubens in Wien (Gegenreformation, Klosteroffensive).

Bischof Anton Wolfrath erhielt 1631 für sich und seine Nachfolger von Ferdinand II. die Reichsfürstenwürde verliehen. Philipp Friedrich Graf Breuner (1639-1669) und Emerich Sinelli (1681-1685) ragten in der Folge durch ihren Seelsorgeeifer hervor.

Am 14. Februar 1723 wurde das Wiener Bistum mittels der an diesem Tag nach Wien gebrachten Erhebungsbulle "Suprema dispositione" zum Erzbistum erhoben (Festakt am 24. Februar). Der Passauer Ordinarius Graf Lamberg entließ jedoch Klerus und Gläubige erst am 12. März 1729 formell aus der alten Diözese, die am 15. März vom Wiener Erzbischof offiziell in Besitz genommen wurde.

Durch die Reform Josephs II. (Diözesanregulierung) wurden Oberösterreich und Niederösterreich 1784 von Passau getrennt. Im Jahr 1785 wurde die Diözese Linz errichtet, jene von Wiener Neustadt nach St. Pölten verlegt und beide als Suffraganbistümer Wien unterstellt. Wien selbst erhielt die beiden östlichen Viertel Niederösterreichs (mit Pitten).

1921 kam das Burgenland zu Österreich (1922 Apostolische Administratur, seit 1960 Bistum im Territorium des Wiener Erzbistums).

Die Evangelische Kirche A. B. hat eine ihrer sechs (dem Bistum gleichrangigen) Landessuperintendenturen in Wien. Ebenso ist der Sitz des Superintendenten der Evangelischen Kirche H. B. in Wien

Literatur

  • Viktor Flieder: Stephansdom und Wiener Bistumsgründung. Eine diözesan- und rechtsgeschichtliche Untersuchung. Wien: Wiener Dom-Verlag 1968 (Veröffentlichungen des Kirchenhistorischen Instituts der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, 6)
  • Knut Walf: Bistum. In: Wörterbuch des Christentums. Hg. von Volker Drehsen / Hermann Häring / Karl-Josef Kuschel / Helge Siemers in Zusammenarbeit mit Manfred Baumotte. Zürich: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn / Benzinger Verlag 1988, S. 160–164

Administratoren des Bistums Wien

Wiener Bischöfe

Wiener Fürstbischöfe

Wiener Fürsterzbischöfe

Wiener Erzbischöfe

Video

YouTube, Wien Museum: Virgilkapelle: Der lange Weg zum Bistum in Wien, 4 Min. 53 Sek. (Stand: 22.1.2020)