Herrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Herrschaft ([[latein]]isch dominium), vom hohen [[Mittelalter]] bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen zu verlangen. Im [[Heiliges Römisches Reich | Heiligen Römischen Reich]] unterschied man zwischen der Reichsherrschaft (die dem gewählten Reichsoberhaupt zustand), der Landesherrschaft (die den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zukam) und der [[Grundherrschaft]] im weiteren und engeren Sinn (die auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten beruhte). Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.
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Herrschaft ([[latein]]isch dominium) bedeutete vom hohen [[Mittelalter]] bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im [[Heiliges Römisches Reich | Heiligen Römischen Reich]] unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:
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* Reichsherrschaft: Sie satnd dem gewählten Reichsoberhaupt zu
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* Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu
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* [[Grundherrschaft]] im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.
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Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.
  
 
Siehe auch:  
 
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Version vom 8. April 2020, 14:32 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis 1848
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 8.04.2020 durch WIEN1.lanm08son

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Herrschaft (lateinisch dominium) bedeutete vom hohen Mittelalter bis 1848 die aus dem Besitz von Grund und Boden abgeleitete Befugnis, von den Bewohnern des Besitzsprengeis finanzielle und persönliche Leistungen verlangen zu dürfen. Im Heiligen Römischen Reich unterschied man zwischen mehreren Formen bzw. Stufen von Herrschaft:

  • Reichsherrschaft: Sie satnd dem gewählten Reichsoberhaupt zu
  • Landesherrschaft: Sie kam den vom Reichsoberhaupt belehnten weltlichen und geistlichen Fürsten zu
  • Grundherrschaft im weiteren und engeren Sinn: Sie beruhte auf Schenkung oder Verleihung durch den Landesfürsten.

Im engeren Sinn wurde der Ausdruck Herrschaft für die Grundherrschaft im weiteren Sinn verwendet. Diese Abstufungen galten nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs (1806) im Kaisertum Österreich bis 1848.

Siehe auch:

Im Folgenden finden sich sowohl die bedeutenden Grundherren Wiens, wie auch bedeutende Herrschaften bzw. Herrschaftseinheiten aufgelistet.

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