Schulkino Tschechische Schule Wielandgasse 2-4

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Einreichplan des Schulkinos der Tschechischen Schule Wielandgasse 2-4
Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1933
Datum bis 1942
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 70925
GND
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Objektbezug Kino, Schule
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Bildname Schulkino Tschechische Schule Wielandgasse 2-4.jpg
Bildunterschrift Einreichplan des Schulkinos der Tschechischen Schule Wielandgasse 2-4
  • 10., Wielandgasse 2-4

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48° 10' 39.00" N, 16° 22' 44.26" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Einreichplan des Schulkinos der Tschechischen Schule Wielandgasse 2-4

Das Schulkino in der Tschechischen Schule Wielandgasse 2-4 war ein Kino in Wien. Es wurde von 1933 bis 1942 an der Adresse 10., Wielandgasse 2-4 betrieben.

Gründung

Die erste tschechische Schule des Schulvereins Komenský wurde im September 1883 in 10., Quellenstraße 72 eröffnet. Das Gebäude wurde vom Stadtbaumeister Jan Pecivál errichtet und später um zwei Stockwerke ausgebaut. Im Jahre 1889 hatte die Schule bereits 741 Schülerinnen und Schüler.

Das Interesse an der Schule war so groß, dass nicht alle Kinder angenommen werden konnten und ab dem Jahr 1923 zahlreiche Bauaktionen, unter anderem in 10, Wielandgasse 2-4, Ecke Gudrunstraße 133, begannen. Die Architekten des Gebäudes waren Josef Hofbauer und Wilhelm Baumgarten. Der Unterricht begann hier am 6. März 1933, die offizielle Eröffnung fand am 22. April 1933 statt.

Am 16. April 1931 schrieb der Schulverein Komenský an die Magistratsabteilung 52 ein Ansuchen um die Festsetzung der Bedingungen für den Einbau eines Kinosaales. Nach einer Verhandlung am 21. April 1931, in der Mitarbeiter der Magistratsabteilung 52 und der Magistratsabteilung 58 sowie der Obmann des Schulvereins Komenský, Dr. Artur Kantor, und der Wiener Architekt Baumgarten anwesend waren, wurde vom Wiener Magistrat beschlossen, dass gegen die Errichtung des Kinos laut der Pläne kein Einwand besteht, wenn die bekannten feuerpolizeilichen, betriebstechnischen und baulichen Regeln eingehalten werden. Es wurde Folgendes beschlossen: Der Theatersaal im geplanten Neubau sollte für „Dilettantenaufführungen“ (Theater, musikalische deklamatorische Vorträge) und Schulkinovorführungen verwendet werden. Der Saal sollte im Anschluss an den Schulbau an der linken Besitzgrenze eingebaut werden und zwei Geschoße umfassen.

Der Saal hatte ein Foyer, das durch drei Eingänge von der Straße aus zugänglich war. Auf Straßenhöhe befanden sich der „Bildwerferraum“ und die Galerie. Im Souterrain, das über zwei Treppen zugänglich war, befand sich das Saalparterre. An der Stirnseite sollte zudem ein Podium gebaut werden. Der Fassungsraum des Saales betrug 399 Sitzplätze. Im Saalparterre gab es 14 Reihen zu 15 Klappsitzen, drei Reihen zu 14 Klappsitzen und weitere drei Reihen zu 13 Klappsitzen (insgesamt 291 Sitzplätze). In der Galerie gab es 108 Klappsitze. Dort befanden sich in der linken und rechten Sitzgruppe jeweils sechs Reihen zu acht Klappsitzen (insgesamt 96 Sitze) und zusätzlich zwei Logen mit jeweils sechs Sitzen.

Am 13. Dezember 1932 suchte der Schulverein Komenský bei der Magistratsabteilung 52 um eine „Schulkinokonzession“ an. Als Geschäftsführer wurde der „geprüfte Kinooperateur“ Karl Linhart vorgeschlagen. Am 16. Dezember 1932 schrieb Zivilarchitekt Baumgarten mit Vollmacht des Schulvereins Komenský an die Magistratsabteilung 52, dass er um die „Festsetzung der Bedingungen“ für die Umwandlung der Schulkinoanlage in eine Tonfilmanlage ersuche. Im Saal wurde daraufhin zwecks der neuen Tonanlage am 27. Dezember 1932 ein Augenschein vorgenommen. Die Lautsprecher befanden sich demnach hinter der Bildfläche, die auf dem Podium aufgestellt war. Sofern die betriebstechnischen, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften eingehalten wurden, so der Wiener Magistrat in seinem Folgebericht, sollte es gegen die Inbetriebnahme einer Tonfilmanlage seitens der Magistratsabteilung 52 keine Einwände geben. Nachdem die Magistratsabteilung 52 sowie die Magistratsabteilung 58 den „Verband der Klein- und Mittelkinos“ parallel dazu um eine Stellungnahme zum Ansuchen des Schulvereins Komenský um Bewilligung einer Schulkinokonzession gebeten hatte, antwortete dieser am 4. Jänner 1933, dass es zu dem Thema am 2. Jänner 1933 eine interne Ausschusssitzung gegeben hatte, bei der die Verbandsleitung zu dem Schluss gelangt sei, dass das „Ansuchen unbedingt abzulehnen“ sei.

Die Kinobetriebe des 10. Bezirkes würden einen „katastrophalen Rückgang“ in der Frequenz der Besucherinnen und Besucher aufweisen. Es sei durch die Verteuerung der Tonfilme sowie die enormen diesbezüglichen Investitionskosten unmöglich, an den verkehrsschwachen Tagen die Betriebe weiter offenzuhalten. Im 10. Bezirk gab es zu diesem Zeitpunkt laut Darstellung des Verbands 4.077 Kinositze sowie circa 1.000 weitere „vor den Toren Favoritens“, die nachweisbar von Besucherinnen und Besuchern des 10. Bezirks lebten. Dies sei schon „zu normalen Zeiten“ mehr als genügend für den Bedarf und hätte sich wegen der wirtschaftlichen Lage als zu viel erwiesen. Die Kinobesitzerinnen und Kinobesitzer des 10. Bezirks würden „bereits jetzt einen außerordentlich harten und schweren Kampf um ihre Existenz“ führen, der sich durch die schlechte wirtschaftliche Lage „ungeheuerlich“ verschlechtert hätte. Die Erteilung einer neuen Konzession würde die daher ohnehin um ihre Existenz kämpfenden Betriebe noch weiter gefährden. Kombiniert mit den hohen Abgaben (viele Kinobesitzerinnen und Kinobesitzer des 10. Bezirks schuldeten der Magistratsabteilung 5 Steuergeld), die Kinos verrichten mussten, könnte die neue Konkurrenz das Ende für viele Betriebe bedeuten.

Der Schulverein Komenský habe, so der Bericht weiter, bereits tschechische Tonfilme im Keplerkino, Edison Kino und Amalien Kino vorgeführt. Abgesehen davon, dass durch die Vorführung tschechischer Filme der „Staatsgewalt unnütze Sorgen und Spesen“ entstünden (bei jeder Vorführung sollten „15 Mann Sicherheitspersonal“ in Bereitschaft gehalten worden sein), waren die in den drei Kinos gezeigten Filme ein „vollkommenes finanzielles Fiasko, weil die tschechischen Filme schlecht sind, sodass die Wiener Tschechen diese Filme nur sehr schwach besucht haben“. Wiener Tschechen würden ohnehin viel lieber deutsche Filme sehen, und daher sei die Vergabe einer Konzession an die Schule in der Wielandgasse unnötig. „Nun sollen durch den Komenski Verein die Wiener Cechen, die gar nicht einmal so sehr Cechen sind, als die Leitung aller cechischer Vereine glauben machen will, gezwungen werden, die cechischen Filme in dem Komenski-Haus anzusehen“, hieß es dabei weiter.

Der Verein wurde zudem vorab bereits beschuldigt, die Bedingungen der „Schulkinokonzession“, sobald er diese einmal erhalten würde, nicht einzuhalten, da dies auch viele andere Vereine, die eine solche Konzession bekommen hatten, nicht tun würden. Es bestünde daher die Befürchtung, dass aus Kinos für Schulzwecke fortan vermehrt normale Kinos entstehen, die den übrigen Kinos des Bezirkes, die „bis jetzt ein regelmäßiges und gutes Steuerobjekt waren“, Besucherinnen und Besucher entziehen würden – denn dies sei das Bestreben „des grössten Teiles der Vereinsmaier“. Selbst die Erteilung einer beschränkten Konzession zur öffentlichen unentgeltlichen Vorführung von Filmen lehrhaften und wissenschaftlichen Inhaltes würde eine Farce darstellen, denn „in Wirklichkeit existieren solche Filme nur in ganz geringer Zahl“ und entstammten „hauptsächlich deutscher Provenienz“. Tschechische Filme dieser Art gäbe es kaum, und auch dies würde die Leitung des Schulvereins sehr gut wissen. Es wurde dem Verein unterstellt, dass er in Wahrheit mit oder ohne nachträglicher Bestätigung der Behörde abendfüllende Spielfilme vorzuführen beabsichtigt. Diese „Komödie“ habe man etwa schon mit dem Volksbildungshaus V., der Gartensiedlung Flötzersteig XIII. oder dem Bildungsverein Säulengasse IX. „etc. etc.“ erlebt. Die Neuerrichtung eines „sog. Schulkinos“, das letztendlich auf Umwegen als „Unterhaltungstheater“ geführt werden würde, könne zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz für die ohnehin von der Krise gezeichneten Kinos und vor allem den Favoritner Kinos werden.

Schließlich wurde im Verbandsschreiben auch die Magistratsabteilung 52 beschuldigt, sich zu „Umgehungen gesetzlicher Bestimmungen“ „missbrauchen“ zu lassen. Stattdessen solle sie „mit dem Unfug aufräumen“. Das Ansuchen des Schulvereins sei unaufrichtig, da als mögliche Zuschauerinnen und Zuschauer eine Vielzahl an Personengruppen, wie etwa Schülerinnen und Schüler, deren Aufsichtspersonen, Mitglieder des Vereins sowie Eltern der Kinder genannt würden. Ja, man frage sich, „was bleibt da noch übrig?“ und: „Wer wird kontrollieren, ob diese Beschränkung eingehalten wird?“

Das bisherige Tempo der Erteilung von Kinokonzessionen an Vereine und „ad hoc gebildete sogenannte Bildungsvereine“ sei zu hoch, und der beabsichtigte Schutz, den eine „Konzession“ den Unternehmerinnen und Unternehmern gewährte, würde ad absurdum geführt. Schließlich hieß es in dem ausführlichen Schreiben gegen das neue Wiener Schulkinoprojekt: „Die Kinobesitzer […], die treue Österreicher sind, können absolut nicht einsehen, dass sie für cechisch-nationale Zwecke ruiniert werden sollen und legen dagegen den schärfsten Protest ein. Die Kinobesitzer des 10. Bezirkes werden alle gesetzlichen Mittel in Bewegung setzen, damit diese neue Last nicht auf ihre Schultern gewälzt werden, und werden alle tun, deutsche und nationale Kreise zu ihrer Hilfe aufzurufen.“

Zuletzt wurde dem Verein vorgeworfen, „nationale tschechische Propaganda“ mit dem Kino betreiben zu wollen: „Wir können also noch eine nationale Verhetzung des Volkes erwarten.“ Es habe sich bereits gezeigt, dass einzelne Betriebe des 10. Bezirks, die tschechische Filme gezeigt hatten, Anlass zu „nationalen Gegendemonstrationen“ gegeben hätten, welche nur mit großem Wachaufgebot eingedämmt werden konnten. Außerdem würde jeder deutsche Verein in Tschechien bei Ansuchen einer Kinokonzession eine schroffe Ablehnung erhalten. „Weshalb sollen wir dann solche Unternehmungen durch Konzession fördern?“ Die Kinobesitzer in Favoriten seien jederzeit bereit, tschechische Filme in ihren Kinos zu spielen.

Ebenfalls vom 4. Jänner 1933 ist ein Schreiben des „Bundes der Wiener Lichtspieltheater“ an Bürgermeister Karl Seitz erhalten, der darin gebeten wurde, alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit das Ansuchen des Schulvereins Komenský abgewiesen werden würde. Ein weiterer Brief desselben Tages erging auch an den Magistratsdirektor Dr. Karl Hartl.

Das neue, scharf diskutierte Ansuchen hatte auch mediale Folgen: „Ein Tschechisches Kino in Wien“ titelte etwa ein Beitrag, der sowohl in der „Deutschösterreichischen Tages-Zeitung“ wie in den „Wiener Neuesten Nachrichten“ erschien – und dies bereits am 3. Jänner 1933, sodass eine direkte Verbindung mit dem Schreiben des Lichtspieltheaterverbandes anzunehmen ist. Und auch die „Freiheit“ reagierte auf den Aufruhr der Kinobesitzer des 10. Bezirks in einer am 10. Jänner 1933 erschienenen „Notiz“ mit dem Titel „Tschechische Wühlarbeit in Wien“.

Die Magistratsabteilung 52 reagierte daraufhin am 14. Jänner 1933 und betonte, dass die Behauptung aus der Notiz der „Freiheit“, dass „wenn man einmal eine Konzession habe, aufgeführt werden könne, was man will“, nicht stimme, da jede festgestellte Überschreitung von der Magistratsabteilung 52 strengstens geahndet würde. Die Überwachung der Befugnis zu Vorführungen obliege zudem der Bundespolizeidirektion.

Am 11. Jänner 1933 antwortete der Bürgermeister auf das an ihn gerichtete Schreiben, dass er der zuständigen Amtsstelle angeordnet hat, „den Sachverhalt genau zu prüfen und nach den bestehenden Vorschriften zu entscheiden“.

In einem unadressierten Dokument vom 17. Februar 1933 erklärten sich das Gudrun Kino, das Amalien Kino, das Kepler Kino, das Edison Kino, das Theresiensaal Kino und das Bürger Kino bereit, dem Schulverein Komenský zur Vorführung tschechischer Filme die je eigenen Kinolokale zur Verfügung zu stellen, sobald der Verein an sie herantrete und eine entsprechende Vereinbarung treffe.

Aus einer vermutlich für interne Zwecke verfassten Notiz der Magistratsabteilung 52 geht hervor, dass die Eignung des Theater- und Kinosaals Wielandgasse mit dem Kollaudierungsbescheid vom 10. März 1933 festgestellt wurde. Trotz aller Proteste wurde dem Verein per Bescheid vom 22. März 1933 die „beschränkte Kinokonzession“ verliehen.

Im Schulkino in der Wielandgasse konnten fortan tschechische Filme „lehrhaften und wissenschaftlichen Inhaltes“ für Schüler und deren Lehrpersonen sowie fallweise Eltern und Vereinsmitglieder gezeigt werden. Die Vorführungen mussten unentgeltlich sein, und es durfte maximal zehn Vorführungen pro Jahr geben. Diese „beschränkte Konzession“ wurde bis zum 31. Dezember 1933 verliehen.

In einem Schreiben vom 21. Oktober 1933 ersuchte der sozialdemokratische Kinder- und Schulverein „Kinderfreunde“, vertreten durch Johann Ropp, die Magistratsabteilung 52 um Bewilligung einer einmaligen Kinoaufführung am 18. November 1933 im Saal der Komenský-Schule in der Wielandgasse. Es solle der Film „Feldmarschall“ gezeigt werden. Der Reingewinn würde für eine Weihnachtsaktion für Kinder verwendet werden. Das Ansuchen wurde von der Magistratsabteilung 52 am 9. November 1933 bewilligt.

Das Vorstandmitglied des „Edelroller-, Harzer-, Kanarien-Zucht und Vogelschutz-Vereins Margaretha“ Hans Salomon schrieb am 13. September 1934 an die Magistratsabteilung 52, dass er um Erteilung einer Konzession für Filmvorführungen an vier Tagen ansucht, die im Kinosaal der Komenský-Schule stattfinden sollten. Der „eventuelle Reingewinn“ sollte zum Ausbau des Vereins, für Tierschutzpropaganda und zugunsten der arbeitslosen Mitglieder des Vereins verwendet werden. An allen vier Tagen würde als Hauptfilm ein Kulturfilm über Kanarienvögel oder ihre Heimat, die Südseeinseln, gezeigt werden. Als Beiprogramm angedacht worden waren die Filme „Der Flüchtling aus Chicago“, „Hochzeit am Wolfgangsee“ oder „Die Dame mit dem Schleier“ am 8. und 9. November sowie am 29. beziehungsweise 30. Dezember „Schloss Hubertus“, „Schuld an allem ist die Wachfrau“ oder „Die kleine Trafik“. Es sollten pro Tag zwei Jugend- oder Arbeitslosenvorstellungen stattfinden und drei „Normalvorstellungen“.

Auch in diesem Falle wurde der „Verband der Klein- und Mittelkinos“ von der Magistratsabteilung 52 verständigt und ersucht, Stellung zu nehmen. Am 26. September 1934 schrieb dieser, dass das Ansuchen Herrn Salomons unbedingt abzulehnen ist: Der Schulverein Komenský habe am 23. Dezember 1932 um eine Schulkinokonzession zur unentgeltlichen Vorführung von Filmen lehrhaften oder wissenschaftlichen Inhaltes vor Schülern und deren Aufsichtspersonen angesucht und die Verbandsleitung des Verbandes in ihrem Schreiben vom 4. Jänner 1933 ausführlich auf die Gefahren aufmerksam gemacht, wenn dem Schulverein diese Konzession erteilt würde. Leider seien, hieß es weiter, die Gründe unberücksichtigt gelassen worden und dem Verein die beschränkte Konzession erteilt worden. Die nun versuchte „Erweiterung“ der Konzession sei daher „alarmierend“. Dass eine solche für angeblich wenige Tage angestrebt und danach im erweiterten Umfang vorgenommen werden würde, habe der Verband nämlich schon öfter erlebt. Zur Erteilung einer Konzession liege kein Anlass vor, da die meisten Wiener Kinos nach wie vor bereit seien, „gegen Ersatz der bloßen Regien“ Vereinsvorführungen zu veranstalten. Daher appellierte der Verband erneut an die Magistratsabteilung 52, die Erteilung der Konzession an Herrn Salomon „unbedingt zu verweigern“. Am 21. September 1934 folgte ein Schreiben des Abteilungsvorstands des Oberstadtbaurats an die Magistratsabteilung 52, in dem dieser seinerseits festhielt, dass der für die Aufführung in Aussicht genommene Saal bereits „behördlich genehmigt“ sei, jedoch wegen des Fehlens eines geeigneten Warteraumes zwischen den Vorführungen eine Stunde Pause gehalten werden müsse. Es ist daher anzunehmen, dass auch in diesem Falle das Ansuchen schlussendlich genehmigt wurde.

Von 23. April 1933 (wo nachgewiesenermaßen ein Tonfilm im Saal der Wielandgasse aufgeführt wurde, da eine Bestätigung über die durchgeführte Lustbarkeitsabgabe erhalten geblieben ist) bis mindestens zum 21. Februar 1937 (ebenfalls belegt durch die durchgeführte Lustbarkeitsabgabe) wurden auch in den folgenden Jahren eine Reihe teilweise nicht namentlich genannter Filme in diesem Kino gezeigt.

Situation während des NS-Regimes und nach Kriegsende

Während 1936−1937 noch 4.294 Kinder die Schule besuchten, waren es 1940−1941 nur noch 1.127. Am 16. Februar 1942 wurde der Schulverein Komenský von der Staatspolizei aufgelöst und dessen Besitz konfisziert.

Der Verein wurde nach Kriegsende wiedergegründet. Am 11. August 1945 übermittelte Jan Jiljí, der Nachfolger des einstigen Obmanns Artur Kantor, dem tschechoslowakischen Außenministerium einen Bericht, in dem der Zustand der Wiener Schulgebäude des Vereins geschildert wurde. Jiljí ersuchte darin um Hilfe bei der Wiederherstellung der Vereinsgebäude, da diese von den Luftangriffen „nicht verschont geblieben“ waren. Allein das Schulgebäude in der Wielandgasse war zu zwei Dritteln ausgebrannt und der Theatersaal direkt von einer Bombe getroffen worden.

Da die Schülerzahl in den 1950er Jahren um mehr als die Hälfte zurückging, sah sich der Verein gezwungen, seine Gebäude unter anderem an das österreichische Bildungsministerium, die Kommunistische Partei Österreichs, die Vereinigung der Tschechen und Slowaken in Österreich und andere Vereine zu vermieten. Wenn auch der Verein noch immer im Besitz von zehn Schulgebäuden, zwei Wohnhäusern und einem Grundstück war, konnte das ehemalige Schulkino in der Wielandgasse angesichts fehlenden Kapitals nicht wieder aufgebaut werden. Der Verein konzentrierte sich stattdessen in den folgenden Jahren auf die Errichtung des „ersten tschechischen Nationalhauses“. Ab 1968 wurden daher ein Grundstück und sechs weitere Objekte, die bisher im Besitz des Vereins waren, darunter auch das erste Schulgebäude des Vereins in der Quellenstraße und 1978 auch das Gebäude in der Wielandgasse verkauft.

Quellen

Literatur

Vlasta Valeš, Der Schulverein Komenský. 150 Jahre Tschechisches Schulwesen in Wien/ Školský spolek Komenský. 150 let českého školství ve Vídni. Wien: Schulverein Komenský 2020