Mittelalterliche Ämter

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Mittelalterliche Ämter. Man unterscheidet:

Ämter der Stadtverwaltung

Ämter der Landesverwaltung

Dazu kam der vom Landesfürsten ernannte, jedoch von der Stadt bezahlte Stadtanwalt, ein Kontrollorgan des Landesfürsten im Stadtrat. Außerdem gab es als landesfürstliche Erbämter (von Adeligen bekleidete Ehrenämter, Hofämter) den

Auch die Grundherren richteten zur Verwaltung ihrer Besitztümer Ämter ein (Amthof).