Hubmeister

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis 1498 JL
Objektbezug Mittelalter
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 16.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns


Hubmeister. Von 1284 bis 1498 nachweisbarer Titel eines landesfürstlichen Beamten, der ursprünglich die Erträgnisse der zum Vermögen des Herzogtums Österreich gehörenden „Hüben" (Landgüter) einzuheben und zu verwalten hatte. Im Lauf des 14. Jahrhunderts wurde dem Hubmeister die Leitung des gesamten landesfürstlichen Finanzwesens in Österreich unter und ob der Enns übertragen, womit er den früheren Landschreiber ablöste. Als Hubmeister waren überwiegend Wiener Bürger tätig. Dem Hubmeister war ein Hubschreiber als Kanzleibeamter (Buchhalter) unterstellt. Die betreffende Behörde, das Hubamt, war im 15. Jahrhundert im Haus 1., Petersplatz 7 (Hubhaus), untergebracht. Dem Hubmeister unterstanden die Ungelter, die das Ungeld (eine Getränkesteuer) einhoben. 1498 wurde das Hubmeisteramt abgeschafft; an seine Stelle trat (bis 1745) je ein Vizedom für Österreich unter und ob der Enns (Vizedomamt).

Literatur

  • Karl Schalk: Österreichs Finanzverwaltung unter Berthold von Mangen. 1412-36. In: Blätter der Landeskunde Niederösterreichs. 15 (1881), S. 277 ff.
  • Karl Schalk: Quellenbeiträge zur älteren niederösterreichischen Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. In: Blätter der Landeskunde Niederösterreichs. 21 (1887), S. 433 ff.
  • Alfons Dopsch: Beiträge zur Geschichte der Finanzverwaltung Österreichs im 13. Jahrhundert. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Wien/München: Oldenbourg / Wien/Graz/Köln: Böhlau / Innsbruck: Wagner. 18 (1897), S. 233 ff.
  • Silvia Petrin: Die Auflösung des niederösterreichischen Vizedomamtes. In: Mitteilungen des niederösterreichischen Landesarchivs. 1 (1977), S. 24 ff.