Magistratsabteilung 12 - Wien Sozial (1902-2003)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1902
Datum bis 2003
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 46254
GND
WikidataID
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit, NS-Zeit, 1945 bis heute
Quelle
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  • 1., Gonzagagasse 23
  • Magistratsabteilung XI - Armenwesen im allgemeinen und Armenpflege für Personen über 14 Jahre (1902, bis: 1904)
  • Magistratsabteilung XI - Armenpflege im allgemeinen und offene Armenpflege für Personen über 14 Jahre (1904, bis: 1920)
  • Magistratsabteilung 8 - Armenpflege (1920, bis: 1922)
  • Magistratsabteilung 8 - Armenpflege, Stiftungen (1922, bis: 1924)
  • Magistratsabteilung 8 - Wohlfahrtspflege (offene Fürsorge), Stiftungen (1924, bis: 1934)
  • Magistratsabteilung 15 - Erwachsenenfürsorge (1934, bis: 1939)
  • Abteilung VI/2 - Allgemeine Fürsorge, allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten (1939, bis: 1941)
  • Abteilung V/7 - Allgemeine Fürsorge (1941, bis: 1941)
  • Abteilung E 5 – Hauptwohlfahrtsamt (1941, bis: 1943)
  • Abteilung E 6 - Allgemeine Wohlfahrtspflege (1943, bis: 1945)
  • Magistratsabteilung X/1 - Wohlfahrtspflege (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 12 - Erwachsenen- und Familienfürsorge (1946, bis: 1973)
  • Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (1973, bis: 2001)
  • Magistratsabteilung 12 - Wien Sozial (2001, bis: 2003)

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48° 12' 58.81" N, 16° 22' 6.47" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Magistratsabteilung 12 - Wien Sozial (1., Gonzagagasse 23).

Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Siehe auch
  6. Referenzen

Die Magistratsabteilung 12 war 1971 zuständig für: Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der öffentlichen Fürsorge (Pflichtfürsorge und freiwillige Fürsorgeleistungen) mit Ausnahme der Jugendwohlfahrt; Stellungnahme zu Subventionsanträgen von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, soweit nicht die Magistratsabteilung 11 zuständig war; Vorbereitung der Berufungsentscheidungen in Fürsorgeangelegenheiten; Entscheidungen über die ausnahmsweise Gewährung von Fürsorgeunterstützungen in sozialen Härtefallen; Maßnahmen der speziellen Familien- und Individualfürsorge; Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln beziehungsweise Zahnbehandlungen mit einem Kostenaufwand von mehr als 500 Schilling; Ausgabe von Fahrgutscheinen der Österreichischen Bundesbahnen; Bewilligung von Beitragsnachzahlungen in der Sozialversicherung; Einbringung von Rückersätzen für Aufwendungen der offenen Fürsorge in den der Magistratsabteilung 12 vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit nicht die Magistratsabteilung 13 zuständig war; Gewährung von Fürsorgedarlehen; Aufnahme in die geschlossene Fürsorge (Altersheime); Bewilligung von Heimhilfe, Heimpflege, Krankenfahrstühlen; Aufsicht über die Heimpflege- und Heimhilfetätigkeit des Vereines Wiener Hauskrankenpflege und anderer zur Durchführung der Heimpflege und Heimhilfe herangezogenen Organisationen; fürsorgerischer Verbindungsdienst zu Kranken- und Sonderkrankenanstalten sowie Pflegeheimen, soweit nicht die Magistratsabteilung 11 oder die Magistratsabteilung 15 zuständig waren; in den städtischen Altersheimen einschließlich der sozialen und persönlichen Betreuung; Mitwirkung an der fürsorgerisch-sozialen Führung und Betreuung sowie bei der Errichtung von Altenheimen; Vollziehung des Behindertengesetzes; Führung von Berufseingliederungs- und Beschäftigungstherapiekursen, von sozialen Beratungsstellen für Behinderte und anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe; Aufsicht über Einrichtungen der Behindertenhilfe von anderen Organisationen; Fahrtbegünstigungen für Behinderte; Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeverbänden für Behinderte; Vollziehung des Blindenbeihilfengesetzes; Heilstätteneinweisungen und Kuraufenthalte; Organisation der Landaufenthaltsaktion, Muttertagsfeiern, Hilfs- und andere Sonderaktionen; Vorbereitung der Richtlinien für die von den Bezirksvorstehern durchzuführenden Sonderaktionen (Pensionistenklubs, Ausflugsaktionen); Ehe- und Familienberatung; Gewährung von Mietzinsbeihilfen und Wohnbeihilfen nach den Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Dezember 1967, Pr.Z. 3095; Gewährung von Wohnbeihilfen gemäß § 15 Wohnbauförderungsgesetz 1968; Verwaltung von Stiftungen mit Fürsorgezwecken, ausgenommen die der Magistratsabteilung 52 oder der Magistratsabteilung 57 obliegenden Geschäfte; Verwaltung der Spenden, Legate und sonstigen finanziellen Zuwendungen für Hilfsbedürftige; Organisation beziehungsweise Mitwirkung an öffentlichen Sammlungen auf Grund des Landesgesetzes vom 3. Oktober 1946, LGBI. für Wien Nr. 16, in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juli 1950, LGBI. für Wien Nr. 15; Führung der Fürsorgestatistik; Fachaufsicht über die den magistratischen Bezirksämtern obliegenden Fürsorgeangelegenheiten; Bearbeitung der Anträge auf Bestellung und Abberufung der Fürsorgeräte, Erwirkung von Fahrtbegünstigungen auf den städtischen Verkehrsmitteln für die Fürsorgeräte; fachliche Ausbildung und Fortbildung der in der Erwachsenen- und Familienfürsorge tätigen Organe; Herausgabe von Fachzeitschriften der öffentlichen Fürsorge; Mitwirkung an den Programmen des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für das Flüchtlingswesen zur Integration von Flüchtlingen; Mitwirkung bei der Feststellung der Ausgleichszulagen nach ASVG und GSPVG; Vollziehung des Opferfürsorgegesetzes; Mitwirkung in der Rentenkommission beim Amt der Wien er Landesregierung; Entscheidung über Tuberkulosehilfe gemäß §§ 33 bis 44 und 50 des Tuberkulosegesetzes (BGBI. Nr. 127/68); zentrale Verrechnung der Kosten der Tuberkulosehilfe mit dem Bund; Verteilung der Erträgnisse der Opferfürsorgeabgabe (LGBI. für Wien Nr. 3/59) auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderatsausschusses IV; Stellung von Entmündigungsanträgen; Geschäftsstelle des Fonds "Kuratorium Wiener Pensionistenheime"; Genehmigung der Aufnahme von Personen in Heime des Fonds "Kuratorium Wiener Pensionistenheime", für die eine Ausfallshaftung gemäß Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 7. Oktober 1960, Pr.Z. 2522, in Anspruch genommen wird; Verwaltung der Herbergen für Obdachlose.
Die Magistratsabteilung 12 war 2002 zuständig für: Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, Wirksamkeitsbeginn: 1. Jänner 2002.

Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1902: Die neue Magistratsabteilung XI setzte die Aufgaben des bisherigen Departement XI fort. Die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung XI gliederte sich in die allgemeine Organisation des Armenwesens, die offene und geschlossene Armenpflege für Personen über 14 Jahre, die Führung des Zentralarmenkatasters[1] sowie die Verwaltung der finanziellen Mittel für die Zwecke der Armenpflege und die entsprechenden Anstalten und Institute (Armeninstitute, Armenanstalten, Armenfonde, Asyl und Werkhaus); ergänzend zu nennen sind die städtische Arbeitsvermittlung[2] und die städtische Pfandleihanstalt. In Personalangelegenheiten konnten Besetzungsvorschläge für eine Reihe einschlägiger Stellen gemacht werden.[3]
1904: Aufspaltung in eine Magistratsabteilung XI, Magistratsabteilung Xla und Magistratsabteilung Xlb.[4] Die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung XI wurde nur soweit abgeändert, als die geschlossene Armenpflege betroffen war.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1907: Die Geschäftsaufzählung wurde erweitert und enthielt nun unter anderem folgende zusätzliche Aufgaben: Armenräte und Armenratsdiplome (für mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit), „Blätter für das Armenwesen der Stadt Wien“, Evidenthaltung der Krankenhaus- und Unterstützungsschwindler, Maßnahmen gegen den Straßenbettel (im Einvernehmen mit der Polizei), Armenarzneien und therapeutische Behelfe für Arme, Vergabe von Erhaltungsbeiträgen (Pfründen), Bewilligung von Heilbädern, Kapitalabfertigung in Unfallversicherungsangelegenheiten (Zustimmung zu derselben), Arbeits- und Dienstvermittlungsamt, Subventionen für Wohltätigkeitspflege im Allgemeinen[5] und Einforderungen diverser Rückersätze.</ref>
1909:[6] Subventionen kamen zur Magistratsabteilung II .
1913:[7] Aufgaben, die in die Richtung eines Wohnungsnachweises fielen, kamen an die Magistratsabteilung IIIa.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1916: Erweiterung der Geschäftsaufzählung durch Fürsorge für Obdachlose, Hauskrankenpflege, Kostenbeiträge zu Landaufenthalten für leidende und rekonvaleszente Wiener Arme, Verpflegskostenbeiträge für lungenkranke Arme in Heilanstalten (etwa Alland), Geschäftsführung des Ringtheaterkuratoriums und Ausstellung von Armutszeugnissen für auswärts wohnhafte, aber in Wien heimatberechtigte Personen.
1917: Bildung einer Magistratsabteilung XIc, welche die städtische Fürsorge außerhalb der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Gemeinde, die Zentralisierung der Kriegsfürsorge, die Mittelstandsfürsorge, die Mitwirkung bei der Schaffung von Wohlfahrtseinrichtungen für städtische Bedienstete und die Leitung von Fürsorgekursen übernahm.[8]
1918: Auch der Zentralarmenkataster und die Schriftleitung der „Blätter für das Armenwesen der Stadt Wien“ wurden der Magistratsabteilung XIc übergeben. Hingegen kamen neu hinzu:[9] Organisation der Armenkinderpflege, Gewährung von Waisen- und Kostgeldern, Abwicklung des Pflegekinderwesens. Dementsprechend wurde die Bezeichnung "Offene Armenpflege für Personen über 14 Jahre" in die allgemeinere Formulierung „Offene Armenpflege“ abgeändert.
1919: Der Zentralarmenkataster kam von der Magistratsabteilung XIc wieder an die Magistratsabteilung XI.
1920: Nach Auflösung der Magistratsabteilung XIc erfolgte die Übernahme der Mittelstandsfürsorge in die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung XI.[10]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Magistratsabteilung 8; die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert und erstreckte sich (geringfügige Zugänge eingeschlossen) auf folgende Aufgaben: Armenpflege im Allgemeinen, Armeninstitute, Armenratsdiplome, Armenlotterie, Spenden für Armenzwecke, Einflussnahme auf die Privatarmenpflege, Führung des Zentralfürsorgekatasters, offene Armenpflege, Ausstellung von Armutszeugnissen, Gewährung von Geld- und Sachaushilfen, Erhaltungsbeiträgen (Pfründen)· und Pflege- bzw. Erziehungs-, Waisen- und Kostgeldern, Verleihung von Stiftungsplätzen im Johannesspital und Großarmenhaus, Persolvierung von Stiftungen für Waisenhäuser, Verwaltung des Waisenfonds, Armenkrankenpflege, Angelegenheiten der staatlichen Mittelstandsfürsorge, Aufnahme mündiger Personen in die geschlossene Armenpflege, Angelegenheiten des Asyl und Werkhauses, geschlossene Armenkinderpflege, Aufnahme der Kinder in Anstalten (darunter Kinderübernahmestelle, Kinderheime, Waisenhäuser) und Angelegenheiten der RechtshilfesteIle für Bedürftige; alle diese Aufgaben (ausgenommen die letztgenannte, welche von der Magistratsabteilung I übernommen wurde), gehörten zum Bereich der Magistratsabteilung XI. – Einige Aufgaben (geschlossene Armenkinderpflege betreffend) kamen an die Magistratsabteilung 8;[11] die Kinderübernahmestelle wurde eine Expositur der Magistratsabteilung 8. Neu hinzu kamen Entscheidungen in Armenverpflegskostenangelegenheiten im staatlichen Wirkungsbereich.[12]
1922: Vereinigung der Magistratsabteilung 10 mit der Magistratsabteilung 8. Die Geschäftsaufzählung wurde in dieser Hinsicht ergänzt.[13] Im selben Jahr kam es noch zweimal zu Erweiterungen des Aufgabenbereichs durch Geltendmachung der Regressansprüche der Gemeinde Wien gemäß § 23 des Heimatgesetzes (bisher Magistratsabteilung 7)[14] beziehungsweise Ausgabe von Kinder- und Krankenmilchkarten (bisher Stelle 1 des Bezirkswirtschaftsamtes).[15] Im selben Jahr erfolgte die Festsetzung der Kompetenzen hinsichtlich der Agenden der Bundeshauptstadt Wien als Land.[16]
1923: Der Magistratsabteilung 8 wurden Angelegenheiten der Haushaltungsschule der Stadt Wien und der Karl-Diehlschen-Stiftungsschule (bisher Magistratsabteilung 48) übertragen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1924: Neuformulierung der Geschäftsaufzählung.
1926:[17] Neuformulierung der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Magistratsabteilung 15; Abänderung der Geschäftsaufzählung. Neu aufgenommen wurden: Blindenfürsorge, Taubstummenfürsorge, Entmündigungsanträge, Wärmestuben und die Geschäftsführung der Bezirksfürsorgeämter. Zentralarmenrat, Pfründenangelegenheiten, geschlossene Armenkinderpflege, Privatarmenpflege, Armenkrankenpflege und das Asyl und Werkhaus scheinen ebensowenig auf wie die Kinderübernahmestelle.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Abteilung VI/2; die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert. Blinden- und Taubstummenfürsorge schienen nicht mehr auf, Familienunterstützungen und Ehestandsdarlehen kamen neu hinzu.
1940: Die Abteilungen VI/2 und VI/3 wurden in die Abteilung VI/2 zusammengelegt.[18] Die Geschäftsaufzählung erfuhr demgemäß eine Erweiterung und umfasste nunmehr: Allgemeine Organisation der Amtsgeschäfte (darunter: Fachaufsicht über die Bezirksfürsorge- und Wohlfahrtsämter, Haushaltsplan), allgemeine Fürsorge (grundsätzliche Angelegenheiten und Entscheidungen in genau spezifizierten Einzelfragen, wie etwa Aufnahme in Anstalten, Bewilligung von Hauskrankenpflege, Gewährung von Darlehen, Entmündigungsanträgen), Auftragsfürsorge (darunter Umsiedler-Kreisfürsorge, Fettverbilligungsmaßnahmen), Familienunterhalt, Verwaltungen von Stiftungen und Fonden (darunter Allgemeiner Versorgungsfonds, Bürgerspitalfonds, Bürgerladefonds, Armenlotterie) und sonstige Angelegenheiten (darunter "Mitteilungsblatt").
1941:[19] Neubezeichnung V/7 (infolge der Zusammenlegung der Hauptabteilungen V und VI).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Abteilung E 5 (im Rahmen des Hauptwohlfahrtsamts, dem die Abteilungen E 5–7 angehörten).[20]
1943: Abteilung E 6. Kriegsbedingt wurden aufgenommen: Kriegshilfe, Umsiedlerfürsorge. Die Abteilung E 5 wird zur Allgemeinen Verwaltungsabteilung des Hauptwohlfahrtsamts.[21] Die Geschäftsaufzählung der (neuen) Abteilung E 6 deckte sich mit jener der (alten) Abteilung E 5.[22]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Magistratsabteilung X/I (Wohlfahrtspflege).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 12, gebildet aus den Abteilungen X/I (Wohlfahrtspflege, zuvor Hauptwohlfahrtsamt, Abteilungen E 6-7) und Magistratsabteilung X/3 (Familienunterhalt, zuvor Abteilung E 5), Leitung der Erwachsenen- und Familienfürsorge. Zeitbedingte Aufgaben waren: Flüchtlings-, Heimkehrer- und Opferfürsorge. Im übrigen erfolgte ein Rückgriff auf ältere Geschäftsaufzählungen (Aufnahme in geschlossene Fürsorge, Altersheime, Tuberkulosenhilfe, Notstandsaktionen, Tagesheimstätten, Fürsorgestatistik, Warenstelle); dazu Körperbehindertenfürsorge (auch für körperbehinderte Kinder).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1956: Neue Geschäftsaufzählung (zum Teil nur erweiterte Formulierungen). Wiederaufgenommen wurden beispielsweise Armenrechts-, Mittellosigkeits- und Hilfsbedürftigkeitszeugnisse, Verwaltung von Stiftungen zu Fürsorgezwecken, fachliche Ausbildung der in der Fürsorge tätigen Organe, Entmündigungen.
1957: Geringfügige Ergänzungen der Geschäftsaufzählung (Blindenbeihilfe).
1959: Ergänzungen und Abänderungen der Geschäftsaufzählung (Heilmittelbeihilfe, Fahrgutscheine, Organisation von Landaufenthalten und Feiern usw.).
1962:[23] Geringfügige Abänderung der Geschäftsaufzählung.
1963:[24] Geringfügige Abänderung der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Nur geringfügige Änderungen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1971: Die Geschäftsaufzählung wurde überarbeitet, wobei insbesondere die Kompetenzen neu geordnet und aktuelle Maßnahmen (wie Heimhilfe und Heimpflege, Bahnhofssozialdienst oder „Essen auf Rädern“) sowie Angelegenheiten der Zuwanderungsbetreuung Aufnahme fanden.[25] 1971 wurde auch die Bezeichnung "Bezirksfürsorgereferate" in "Sozialreferate" geändert.[26]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1972 (Jänner): Mit 1. Jänner 1972 wurden alle Fürsorgeangelegenheiten in der Abteilung konzentriert.[27]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1972 (August): Dazu kamen auch mit 1. August 1972 nach Auflassung der Magistratsabteilung 13 die Angelegenheiten des Fürsorgeverbandes Wien hinsichtlich der Kosteneinziehung und -erstattung an fremde Fürsorgeverbände und private Kranken- und Wohlfahrtsanstalten einschließlich der operativen Aufgaben hinsichtlich der offenen und geschlossenen Fürsorge sowie derTBC-Fürsorge, ebenso die Überprüfung uneinbringlicher Pflegegebühren, die Vertretung Wiens in Sozialhilfekostenangelegenheiten vor Gericht und Verwaltungsbehörden, die Entgegennahme von Sicherungsanmeldungen und die Begutachtung von Einreiseansuchen unter Sozialhilfegesichtspunkten.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1973: Änderung des Sachtitels; in der Geschäftsaufzählung ergaben sich aufgrund des Sozialhilfegesetzes 1973 einige Veränderungen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1975: Mit 1. Jänner 1975 wurden die Angelegenheiten von Wohnbeihilfen gemäß § 25 Wiener Wohnbaufonds 1968 der Magistratsabteilung 50 übertragen.[28]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1976: Neugestaltung der Geschäftsaufzählung, wobei die Angelegenheiten der Kostenerstattungen an die Magistratsabteilung 17 abgegeben wurden.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Die Magistratsabteilung 12 übernahm eine Mitwirkung bei der Katastrophenhilfe, die Geschäftsstelle des Kuratoriums der Pensionistenheime wurde aus den Kompetenzen herausgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1981 (Jänner): Im Hinblick auf mögliche Opfer wurde verstärkt auf die Katastrophenfürsorge Bedacht genommen, die Verwaltung der Obdachlosenherbergen wurde an die Magistratsabteilung 52 abgegeben. Zudem erhielt die Magistratsabteilung 12 auch die Kompetenz der Anforderung geeigneter Räumlichkeiten zur temporären Unterbringung im Katastrophenfall.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1983: Die Angelegenheiten der Verteilung der Erträgnisse der Opferfürsorgeabgabe schienen in der Geschäftsaufzählung nicht mehr auf.[29]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1986: In der Geschäftsaufzählung begegneten die Führung der Mobilen Krankenschwestern, des betriebsärztlichen Dienstes sowie geriatrischer Tageszentren ebenso neu wie die Verwaltung und Erhaltung der Stiftungshäuser, die bis dahin von der Magistratsabteilung 52 beziehungsweise der Magistratsabteilung 27 wahrgenommen worden waren.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1987: Die Geschäftseinteilung wies textliche Anpassungen an die soziale Sprachentwicklung auf, so wurde anstatt der Stellung von Entmündigungsanträgen von Mitteilungen an Gerichte über die Schutzbedürftigkeit für Sachwalterbestellungen gesprochen.
1989: Im Jahr 1989 wurde die Magistratsabteilung 12 mit der Grundverwaltung, Erhaltung und Führung von sozialtherapeutischen Wohnheimen für Obdachlose betraut.[30]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1991 (Dezember): Für den Pflegebereich wurde mit 10. Dezember 1991 eine neue Dienststelle eingerichtet. Damit fielen die Einrichtung und Führung der sozialen Dienste im Sinne des Wiener Sozialhilfegesetzes wie Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Führung und Aufsicht von Wohnheimen sowie von Gesundheits- und Sozialbezirkszentren, geriatrischen Tageszentren und des Sozialnotrufs an die Magistratsabteilung 47. Dazu kamen Führung und Einsatz der Mobilen Krankenschwestern, des betriebsärztlichen Dienstes der sozialen Dienste, Entscheidung über Aufnahme in städtische und private Pflege- und Wohnheime, Mitwirkung bei der Errichtung von städtischen Pflegeheimen, Sozialarbeit im Zusammenhang mit Pflegeheimen und Betreuung zu Hause, Leistung von Kostenersatz an öffentliche und private Pflege und Wohnheime, Vertretung des Landes in Sozialhilfekostenangelegenheiten, Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Sozialhilfe gegenüber anderen Sozialhilfeträgern, Vorbereitung der Richtlinien für den Kontaktbesuchsdienst sowie Mitwirkung bei der Gewährung von Subventionen an private Pflege- und Wohnheime.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1993 (Juli): In einem zweiten Schritt kam 1993 die Aufsicht über private Pflege- und Wohnheime ebenfalls an die Magistratsabteilung 47.[31]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1996 (Jänner): Die Begutachtung von Einreiseansuchen fiel weg, dagegen fand die Betreuung hilfsbedürftiger Fremder Berücksichtigung.
1997: 1997 wurde ein Projekt eingeleitet, das die Aufgabenstrukturen von Magistratsabteilung 12 und Magistratsabteilung 47 überprüfen und reorganisieren sollte und das mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 2001 (Jänner) abgeschlossen war, sich in der Geschäftsaufzählung jedoch nur geringfügig niederschlug.[32]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Jänner): Bereits mit der im Jänner 1999 wirksamen Geschäftseinteilung hatte die Magistratsabteilung 12 die Aufgabe der Koordination der Integrationsförderung übertragen erhalten. Die Kompetenzen im Katastrophenbereich wurden 2001 an die Magistratsabteilung 64 abgegeben, die Koordination der Integrationsförderung an die Magistratsabteilung 20.
2003: 2003 wurde in der Magistratsabteilung 12 eine Fachstelle für barrierefreies, behinderten- und generationsgerechtes Planen, Bauen und Wohnen eingerichtet.[33] Die Führung des Bahnhofs-Sozialdienstes wurde in der Geschäftsaufzählung gestrichen.[34]
2004: Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 wurde die Magistratsabteilung 12 aufgelassen, die Aufgaben fielen zunächst an die Magistratsabteilung 15A, ab 1. Juli 2004 an die neu strukturierte Magistratsabteilung 15.[35]

Entwicklungsübersicht

1902 Magistratsabteilung XI - Armenwesen im allgemeinen und Armenpflege für Personen über 14 Jahre
1904 Magistratsabteilung XI - Armenpflege im allgemeinen und offene Armenpflege für Personen über 14 Jahre
1920 Magistratsabteilung 8 - Armenpflege (Gruppe III. Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen)
1922 Magistratsabteilung 8 - Armenpflege, Stiftungen (Gruppe III. Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen)
1924 Magistratsabteilung 8 - Wohlfahrtspflege (offene Fürsorge), Stiftungen (Gruppe III. Wohlfahrtseinrichtungen, Jugendfürsorge und Gesundheitswesen)
1934 Magistratsabteilung 15 - Erwachsenenfürsorge (Gruppe III. Wohlfahrtsamt, Soziale Fürsorge und Gesundheitswesen)
1939 Abteilung VI/2 - Allgemeine Fürsorge, allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten (Hauptabteilung VI. Sozialverwaltung)
1941[36] Abteilung V/7 - Allgemeine Fürsorge (Hauptabteilung V. Volksgesundheit und Volkswohlfahrt)
1941 Abteilung E 5 – Hauptwohlfahrtsamt (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1943 Abteilung E 6 - Allgemeine Wohlfahrtspflege (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1945 Magistratsabteilung X/1 - Wohlfahrtspflege (Erwachsenenfürsorge) (Verwaltungsgruppe X. Wohlfahrtswesen)
1946 Magistratsabteilung 12 - Erwachsenen- und Familienfürsorge (Geschäftsgruppe IV. Wohlfahrtswesen)
1969 Magistratsabteilung 12 - Erwachsenen- und Familienfürsorge (Geschäftsgruppe IV. Wohlfahrtswesen)
1973 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe IV. Soziales und Gesundheit)
1976 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales)
1986 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie und Soziales)
1991 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie, Soziales und Frauenfragen)
1994 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Familie, Soziales, Frauenfragen und Sport)
1996 Magistratsabteilung 12 - Sozialamt (Geschäftsgruppe Jugend, Soziales, Information und Sport)
2001 Magistratsabteilung 12 - Wien Sozial (Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)
2004 (Jänner) Überleitung:
Magistratsabteilung 15A
2004 (Juli) Überleitung in:
Magistratsabteilung 15

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 133-139
  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 60–62

Referenzen

  1. Gesetz vom 5. Dezember 1896 (Reichsgesetzblatt 222); die Aufgaben fielen 1918 an die Magistratsabteilung XIc
  2. Bestand ab dem 12. September 1898.
  3. Darunter: Ohren- und Augenarzt für die Armen, Beamtenstellen in den [[Versorgungsanstalten|Versorgungshäusern[[ und im Asyl und Werkhaus, SeelsorgersteIlen in den Versorgungshäusern, Lehrer im Asyl und Werkhaus, Beamtenstellen im Arbeitsvermittlungsamt, diverse AufsehersteIlen.
  4. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1904, S. 37; Normalienblatt des Magistrats 1904, Nr. 32.
  5. Insbesondere Vereine und Anstalten für Altersversorgung, Kranken- und Leichenvereine, Asyle für Unheilbare, Wöchnerinnen und Obdachlose, humanitäre Vereine für Blinde, Taubstumme, Schriftsteller, Studenten, Arbeiter, Sträflinge usw.
  6. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1909, S. 62.
  7. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1913, S. 29.
  8. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1917, S. 65 f.
  9. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 28.
  10. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 15.
  11. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 87.
  12. Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 106.
  13. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1922, S. 90; bedingt durch die Auflassung der Magistratsabteilung 10 erfolgte eine Änderung des Sachtitels der Magistratsabteilung 8 in "Armenpflege, Stiftungen".
  14. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1922, S. 6.
  15. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1922, S. 51.
  16. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1922, S. 65.
  17. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1926, S. 132.
  18. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 – 1517/1940).
  19. Erlass vom 7. März 1941 (HVO 2 – 602/1941).
  20. Erlass vom 25. September 1941 (HVO 2 – 1942/1941).
  21. Änderung des Organisationsplans vom 15. März 1943 (A 2 –1920/1942).
  22. Geschäftsaufzählung vom 27. Juli 1943 (A 2 – 2479/1943).
  23. Erlass vom 11. Dezember 1962 (MD 4037/1962).
  24. Erlass vom 26. November 1963 (MD 3567/1963).
  25. MD 3223/1971 vom 25. Dezember 1971.
  26. MD 621/1971 vom 19. Februar 1971.
  27. MD 3223/1971 vom 23. Dezember 1971.
  28. MD – AI o.Zl. siehe MD – 2314/1976.
  29. Siehe Magistratsabteilung 4.
  30. MD 1997-1/1989 vom 13. August 1989.
  31. Genehmigung des Gemeinderats vom 1. Juli 1993, Präsidialzahl 2227/1993, wirksam mit 1. Juli 1993.
  32. MD 1841-1/1997 vom 30. September 1997.
  33. MDA-1500-2/03 vom 8. Juli 2003.
  34. Mit 1. Mai 2003 (Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Mai)).
  35. Genehmigung des Gemeinderats vom 19. Dezember 2003 (Pr.Z. 05238/2003-GIF).
  36. Die Hauptabteilung VI trug den Sachtitel „Sozialverwaltung“, ihr unterstand die Gruppe „Fürsorgewesen“ (Abteilung VI/I-3); Abteilung VI/2 (bisher Magistratsabteilung 15, die spätere Magistratsabteilung 12) befasste sich mit Allgemeiner Fürsorge (allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten), Abteilung VI/3 (bisher Zentralfürsorgeamt) mit allgemeiner Fürsorge (individuelle Angelegenheiten in den ausdrücklich zugewiesenen Fällen). – Mit Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 – 1517/1940) wurden die Hauptabteilung V (Gesundheitswesen) und VI zusammengelegt (Hauptgesundheits- und Sozialamt), die Abteilungen VI/1-3 gehörten zur Gruppe „Fürsorgeverwaltung“. Die Hauptabteilung trug zunächst (Erlass vom 13. Februar 1941; HVO 2 - 170/1941) die Bezeichnung „V/VI – Volksgesundheit und Volkswohlfahrt“, dann (Erlass vom 7. März 1941; HVO 2-602/1941) bei gleichem Sachtitel die Nummer V. Demgemäß erfolgt eine Umnummerierung der Abteilungen VI/1-3 in V/6-8.