Departement XI - Armenpflege

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44993
GND
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Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 27.09.2017 durch DYN.krabina

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Departement XI - Armenpflege.

Das Departement XI - Armenpflege wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Die Armenpflege für Personen im Alter von über 14 Jahren im Allgemeinen.
  • Die Administration der städtischen Humanitätsanstalten des städtischen Asyl- und Werkhauses, mit Ausnahme der städtischen Waisenhäuser (alle baulichen Herstellungen in diesen Anstalten, deren Ausführung und Kollaudierung; die Sicherstellung der Lieferung sämtlicher Erfordernisse für diese Anstalten; die Skartierung unbrauchbarer Gegenstände, der Verkauf alter Materialien und dergleichen).
  • Die Administration der Versorgungsfondshäuser in Amstetten.
  • Die auf den armenärztlichen Dienst bezughabenden Agenden, insbesondere die Bestellung der Armenärzte, die Anweisung der Quinquennalzulagen für dieselben und dergleichen.
  • Die auf die Armeninstitute bezughabenden Agenden, insbesondere die Veranlassung der Wahl der Armenräte und sonstigen Funktionäre der Armeninstitute, dann die Einteilung der Armeninstitutsbezirke in Sektionen.
  • Die Armenbürgerpflege.
  • Die Verleihung von Aushilfen an Arme, und zwar an in Wien heimatberechtigte und an fremde Personen, insoweit diese Agende nicht in den Wirkungskreis der Armeninstitute fällt; die Einbringung der vom Armendepartement an Auswärtige erteilten Aushilfen sowie der Rückersatz der von fremden Gemeinden an arme Wiener erteilten Aushilfen.
  • Die Aufnahme von Pfründnern in die Versorgungsanstalten und Grundarmenhäuser und von Zahlpfründnern und Pensionären in die Versorgungsanstalten; die Versetzung der Pfründner in die verschiedenen Versorgungsanstalten.
  • Die Anweisung von Bädern für Arme und die Zuweisung von Kranken an das Wohltätigkeitshaus in Baden, in das Todescosche Stiftungshaus in Banden und in das Armenbadspital in Hall.
  • Die Beerdigung von Pfründnern (Gräbertaxen).
  • Die Besetzung der Dienststellen in den städtischen Humanitätsanstalten, mit Ausnahme der Waisenhäuser, und alle Personalagenden, wie Pensionierungen, Quiszierungen, Provisionierungen, Aushilfen, Gehaltsvorschüsse, Remunerationen, Gnadengaben, Erziehungsbeiträge für das in diesen Anstalten bestellte Beamten- und Dienerpersonal, deren Witwen und Waisen.
  • Die Führung des Zentralzettelkatalogs.
  • Die Verhandlungen bezüglich der Zessionen, Legate und Schenkungen für Armenzwecke.
  • Die Verfügung über konfiszierte Gegenstände und Drucksorten.
  • Die Verwaltung der für Armenzwecke bestimmten Fonds, und zwar des allgemeinen Versorgungsfonds, des Wiener Landwehrfonds, des Bürgerspitals- Bürgerladfonds, des Johannesspital-, Großarmenhaus-, Landbruderschafts- und Hospitalfonds.
  • Die Verhandlungen in betreff der Kranken- und Irrenhauskosten für Pfründner, insbesondere die Liquidierung und Anweisung derartiger Kosten.
  • Die Anweisung der Rechnungen für Medikamente und Bandagen; die Verleihung, Erhöhung und Einstellung von Pfründen und Bezügen aus den verschiedenen Fonds.
  • Die Pfründenrückersätze aus Mitteln des Landesarmenfonds und aus Verlassenschaften.
  • Die prinzipiellen Verhandlungen bezüglich der Beiträge zum Strafhaus- und Armenfonds von Schauspielen, Konzerten und anderen Produktionen.
  • Die Persolvierung der Stiftungen für Arme, mit Ausnahme jener für arme Kinder.
  • Die Verteilung von besonderen Spenden.
  • Die Unterbringung von Unterstandslosen im Asyl- und Werkhause oder deren anderweitige Unterstützung.
  • Die provisorische Unterbringung von zur Versorgung überstellten fremden Personen.
  • Die Übernahme von armen, in Wien zuständigen Personen von auswärtigen Gemeinden und fremden Staaten.
  • Die Unterstützung von aus den Spitälern austretenden Armen mit Kleidung und Geld und die Rückvergütung derartiger Auslagen von der Heimatgemeinde.
  • Die Übernahme unheilbarer Kranker aus den öffentlichen Spitälern und die Einbringung der der Gemeinde für derartige fremde Personen erwachsenden Verpflegskosten.
  • Die Verhandlungen bezüglich der Verlassenschaftsperzente.
  • Die Hereinbringung von Verpflegskosten für die auf fremde Rechnung versorgten Personen.
  • Die Bewilligung von Vitalitien und Wegzehrungen (Viaticum) an Pfründner.


Die Aufgaben des Departements XI gingen in der Magistratsabteilung XI auf.


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 21-22.