Magistratsabteilung 13 - Fürsorgeverbandskosten (1934-1972)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1934
Datum bis 1972
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 46270
GND
WikidataID
Objektbezug Zwischenkriegszeit, NS-Zeit, 1945 bis heute
Quelle
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Letzte Änderung am 26.04.2024 durch WIEN1.lanm08uns
  • 1., Neutorgasse 18
  • Magistratsabteilung 18 - Verpflegskosten (1934, bis: 1939)
  • Abteilung VI/6 - Verpflegskosten (1939, bis: 1940)
  • Abteilung VI/3 - Verpflegskosten (1940, bis: 1941)
  • Abteilung E 7 - Fürsorgeverbandskosten (1941, bis: 1945)
  • Magistratsabteilung X/5 - Fürsorgeverbandskosten (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 13 - Fürsorgeverbandskosten (1946, bis: 1972)

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48° 12' 58.81" N, 16° 22' 6.47" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Magistratsabteilung 13 - Fürsorgeverbandskosten (1., Neutorgasse 18).

Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Referenzen

Die Magistratsabteilung 13 war 1971 zuständig für: Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Fürsorgeverbandes Wien hinsichtlich Kosteneinziehung und -erstattung; Beurteilung der endgültigen Fürsorgepflicht sowie Entscheidung über den Kostenersatz; Fürsorgestreitsachen; Einziehung der Kosten der offenen und geschlossenen Fürsorge sowie der Tuberkulosefürsorge im Regressweg in Sonderfällen und von fremden Fürsorgeverbänden, Geltendmachung von Forderungen gegen Verlassenschaften sowie von Ersatzansprüchen gegen Sozialversicherungsträger und Einbringung von Rechtsmitteln; hypothekalische Sicherstellung auf Grundbesitz von befürsorgten Personen beziehungsweise deren zahlungspflichtigen Angehörigen; Erstattung der Kosten der offenen und geschlossenen Fürsorge sowie der Tuberkulosefürsorge in Sonderfällen an fremde Fürsorgeverbände und an private Kranken- und Wohlfahrtsanstalten; Überprüfung der dem Fürsorgeverband Wien als uneinbringlich aufgerechneten Pflegegebühren (Transportkosten) der Wiener städtischen Krankenanstalten und Regressführung bei Dauerfürsorgefällen; Entgegennahme von Sicherungsanmeldungen gemäß § 18 Abs. 3 der Verordnung über die Fürsorgepflicht; Vertretung des Fürsorgeverbandes in Fürsorgekostenangelegenheiten vor Gericht und Verwaltungsbehörden, ausgenommen die der Magistratsabteilung 17 vorbehaltenen Geschäfte; Entscheidung über Heimbeförderung ins Ausland und Heimholung von befürsorgten Personen; Begutachtung von Einreiseansuchen vom fürsorgerechtliehen Standpunkt.

Aufgabenbereiche

Die Verrechnung der Verpflegskosten wurde ursprünglich von keiner zentralen Stelle besorgt. So wurden ab 1907 die Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung durch die Magistratsabteilung XVIII, jene für die Einbringung auf fremde Rechnung verpflegter Kinder durch die Magistratsabteilung XII, für andere Personen durch die Magistratsabteilung XI (seit 1904 durch die Magistratsabteilung Xlb), für die in öffentlichen Krankenhäusern, Irrenanstalten, [[Gebärhaus|Gebäranstalten] und Findelanstalten verpflegten Personen durch die Magistratischen Bezirksämter durchgeführt.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Die Magistratsabteilung 13 (hervorgegangen aus der Magistratsabteilung X), Friedhofs- und sanitäre Rechtsangelegenheiten, hatte in ihrer Geschäftsaufzählung auch Verpflegskosten (Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung), die zuvor in der Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung XVIII enthalten waren. Die Magistratischen Bezirksämter und die Magistratsabteilung 9 (als Nachfolgerin der Magistratsabteilung Xlb) führten ihre Sonderaufgaben weiter.
1922: Änderung der Geschäftseinteilung der Magistratsabteilung 13, die auf Sanitätsrechtsangelegenheiten beschränkt wurde.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1924: Die allgemeinen und grundsätzlichen Aufgaben der Verpflegskostenangelegenheiten wurden genau spezifiziert. Die Magistratsabteilung 7 und die Magistratsabteilung 8 bearbeiteten Einzelangelegenheiten.
1928: Mit 1. Jänner 1928 wurde eine zentralisierte Behandlung aller Spitalsanfragen in Verpflegskostenangelegenheiten angeordnet.[1] Besonders der Wirkungsbereich der Magistratischen Bezirksämter wurde in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Errichtung einer eigenen Magistratsabteilung 18 (Verpflegskosten). Neben allgemeinen Angelegenheiten enthielt die Geschäftsaufzählung Verpflegskosten und Krankenbeförderungsgebühren sowie die administrative Führung der Zentralaufnahmestelle für Kurbedürftige (Teile des Aufgabenbereichs der früheren Magistratsabteilung 13).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Abteilung VI/6. Die Geschäftsaufzählung wurde gegenüber der Magistratsabteilung 18 wesentlich erweitert, so gehörten nunmehr zu den Aufgaben der Abteilung: Fachgutachten in Verpflegs- und Transportkostenangelegenheiten, Einweisungen in eigene und fremde Anstalten und entsprechende Vereinbarungen und Kostenersatzfragen (einschließlich der Vertretung vor Gericht in Verpflegskostenfällen). Im selben Jahr ergab sich eine geringfügige Änderung[2] und sodann ein Zuwachs aus der (alten) Abteilung VI/3: Vertretung vor Gerichten (bei Streitigkeiten nach § 18 der Erstattungsverordnung) und Erstattungsverfahren im Rahmen der offenen Fürsorge.[3]
1940: Änderung der Bezeichnung in Abteilung VI/3 (neu);[4] keine wesentliche Änderung der Geschäftsaufzählung, soweit dies nicht durch die Gesetzeslage bedingt war.
1941: Infolge der Zusammenlegung der beiden Hauptabteilung V und VI zu einer (neuen) Hauptabteilung V erhielt die Abteilung die neue Nummer V/8.[5]
1943: E 7; die Geschäftsaufzählung wurde gegenüber 1940 nicht wesentlich verändert.
1944: Erweiterung der Geschäftsaufzählung durch Eingliederung des bisherigen Rechtsreferats der Hauptabteilung E, das mit dem Zivilrechtsreferat der Abteilung E 7 vereinigt wurde; dazu kam die Liquidierungsgruppe der Abteilung E 8 und die Abteilung E 5 (Familienunterhalt). Die Geschäftsaufzählung zerfiel in folgende Gruppen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten, Kostenstelle 1 und Transportkostenstelle, Kostenstelle 2 sowie Jugendfürsorgeanstalten und Zentralaufnahmestelle.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Magistratsabteilung X/5.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 13, geänderte Geschäftsaufzählung: Einziehung und Erstattung der Kosten für offene und geschlossene Fürsorge, Streitsachen, Vertretung der Stadt und städtischen Ämter, Vertragsabschlüsse usw.
1958:[6] Geringfügige Änderungen gegenüber 1948.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Magistratsabteilung 13; Geschäftsaufzählung neu formuliert, im Wesentlichen jedoch unverändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1972 (August): 1972 wurden die Aufgaben der Magistratsabteilung 12 übertragen, die Dienststelle aufgelassen.[7]

Entwicklungsübersicht

1934 Magistratsabteilung 18 - Verpflegskosten (Gruppe III. Wohlfahrtsamt, Soziale Fürsorge und Gesundheitswesen)
1939 Abteilung VI/6 - Verpflegskosten (Hauptabteilung VI. Sozialverwaltung)
1940 Abteilung VI/3 - Verpflegskosten (Hauptabteilung VI. Sozialverwaltung)
1941[8] Abteilung V 18 - Verpflegskosten (Hauptabteilung V. Volksgesundheit und Volkswohlfahrt)
1941 Abteilung E 7 - Fürsorgeverbandskosten (Hauptabteilung E. Gesundheitswesen und Volkspflege)
1945 Magistratsabteilung X/5 - Fürsorgeverbandskosten (Verwaltungsgruppe X. Wohlfahrtswesen)
1946 Magistratsabteilung 13 - Fürsorgeverbandskosten (Geschäftsgruppe IV. Wohlfahrtswesen)
1969 Magistratsabteilung 13 - Fürsorgeverbandskosten (Gruppe III. Wohlfahrtswesen)
1972 Überleitung:
Magistratsabteilung 12

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 140-142
  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 63

Referenzen

  1. Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1928, S. 7.
  2. Erlass vom 28. September 1939 (HVO 2 - 2846/1939).
  3. Erlass vom 29. Dezember 1939 (HVO 2 - 3796/1939).
  4. Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 - 1517/1940).
  5. Erlass vom 7. März 1941 (HVO 2 - 602/1941).
  6. Erlass vom 26. August 1958 (Pr.Z. 2273, MD 3304/1958). Ergänzt mit Erlass vom 11. Dezember 1962 (Pr.Z. 3281, MD 4037/1962).
  7. MD 1975/1972 vom 20. Juli 1972, wirksam mit 1. August 1972.
  8. Die Hauptabteilung VI trug den Sachtitel „Sozialverwaltung“, ihr unterstand die Gruppe "Fürsorgewesen" (Abteilung VI/I-3); Abteilung VI/2 (bisher Magistratsabteilung 15, die spätere Magistratsabteilung 12) befasste sich mit Allgemeiner Fürsorge (allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten), Abteilung VI/3 (bisher Zentralfürsorgeamt) mit allgemeiner Fürsorge (individuelle Angelegenheiten in den ausdrücklich zugewiesenen Fällen). – Mit Erlass vom 25. Juli 1940 (HVO 2 – 1517/1940) wurden die Hauptabteilung V (Gesundheitswesen) und VI zusammengelegt (Hauptgesundheits- und Sozialamt), die Abteilungen VI/1-3 gehörten zur Gruppe „Fürsorgeverwaltung“. Die Hauptabteilung trug zunächst (Erlass vom 13. Februar 1941; HVO 2 - 170/1941) die Bezeichnung „V/VI – Volksgesundheit und Volkswohlfahrt“, dann (Erlass vom 7. März 1941; HVO 2-602/1941) bei gleichem Sachtitel die Nummer V. Demgemäß erfolgt eine Umnummerierung der Abteilungen VI/1-3 in V/6-8.