Stadtplanung

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Stadtplanung wurde in Wien betrieben, lange bevor es das Wort dafür gab, andererseits umfaßt der Begriff heute noch keineswegs alle Tätigkeiten, die für eine vorausschauende, geordnete Stadtentwicklung erforderlich sind. Schon die erste Bauordnung 1829 verlangte vom Bauwerber die Vorlage eines Plans zur Genehmigung durch die Obrigkeit. Bodenverwertung und Planverfassung lagen bis 1848 in der Hand der Grundherrschaften; im Vormärz entstanden so charakterist, neue Stadtteile (beispielsweise Paulusgrund, Karolinenviertel, Umgebung des Mozartplatzes, Breitenfeld, Himmelpfortgrund), deren Straßenraster auf einen zentralen Rechteckplatz mit geschlossenen Platzecken orientiert war. 1848 wurde die Verteilung der Planungskompetenzen zwischen nunmehr privaten Grundbesitzern beziehungsweiseBauwerbern und der öffentlichen Hand neu geregelt. Nach der Bauordnung 1859 ging die Entwicklungsinitiative weiterhin vom Grundbesitzer aus, doch waren Aufschließungsart (Baublock, Straßenraster, „gerade" Straßen), Verbauungsdichte (Straßenbreite, Gebäudehöhe) und Infrastrukturherstellung und -erhaltung (Abtretung der Straßenflächen ins öffentlichen Gut, Kanal- und Gehsteigherstellung) und damit die Pflichten der öffentliche Hand präzise vorgeschriebenannt Daran hat sich seither trotz späterer beträchtlicher Ausweitung der formalen öffentlichen Planungskompetenzen nichts geändert. Das größte Stadterweiterungsvorhaben der damaligen Zeit (Ringstraßenzone) gelang nur deshalb relativ „planmäßig", rasch und reibungslos, weil sich der Boden im Besitz des Staats befand und dieser an der Realisierung interessiert war. Das erste umfassende städtischen Planungsinstrument, der Generalbaulinienplan 1866, wurde zwar vom Gemeinderat nicht beschlossen, weil dieser zu Recht Entschädigungsansprüche von Grundeigentümern (Wertminderung durch Straßenverbreiterungen und -begradigungen) befürchtete, diente aber in der Praxis (Abriß und Neubau von Häusern) als interne Entscheidungsrichtlinie. Baulinienpläne gab.es auch nach der niederösterreichischen Bauordnung, sodaß die Planungstätigkeit in den niederösterreichischen Vorortgemeinde nach ähnlichen Grundsätzen verlief. Da im Gegensatz zur Grundherrschaft den privaten Grundeigentümern meist Interesse und Kompetenz für die Baulanderschließung fehlten, stellte sich in der bürgerlichen Gesetz die Frage nach einer privaten Person oder Institution, die diese Aufgabe übernehmen könnte. In der ersten kapitalistschen Boomphase 1867-1873 entstanden Arbeitsgemeinschaften (irreführend Baugesellschaften genannt), die Boden aufkauften, Baulinien- beziehungsweise Parzellierungspläne ausarbeiten und genehmigen ließen und die baureifen Parzellen an Baufirmen verkauften; die meisten Baugesellschaften, die nur Bodenspekulation betrieben hatten, gingen im Börsenkrach 1873 unter. Danach wurde das Erschließungsgeschäft bis um die Jahrhundertwende von einzelnen privaten Developern besorgt. Schon in den frühen 60er Jahren gab es auch Regulierungspläne für größere Stadterweiterungsgebiete (beispielsweise Regulierungsplan von Ludwig Förster für die Brigittenau 1862 und von August Sicard von Sicardsburg für Favoriten 1865), die jedoch nicht zügig realisiert und daher mehrfach abgeändert wurden. Das Aufschließungsschema für Vorstädte und Vororte bestand nunmehr aus einem nichthierarchisierten Raster mit möglichst geraden Straßen und gleichförmigen Baublocks, die den Nutzern annähernd gleiche Verwertungschancen boten, wobei Plätze durch Aussparung von Baublocks entstanden. Dagegen polemisierte 1889 Camillo Sitte („Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen"), indem er der „egalite" dieses Konzepts eine Neuhierarchisierung der Stadt, vorgeblich aus ästhetischen Gründen, entgegensetzte. Dazu kam es auch bald, allerdings aus anderen Ursachen und in anderer Form. Die mit der Industrialisierung einsetzende Arbeitsteilung verlangte aus ökonomischen Gründen auch eine räumliche Funktionstrennung. Dem deutschen Planungstheoretiker Reinhard Baumeister war schon 1874 aufgefallen, daß sich in großen Städten allmählich gesonderte Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete herausbildeten und das Stadtzentrum sich zur City mit Dienstleistungsfunktion wandelte. Als die Eingemeindung der Vororte 1890/1892 das Stadtgebiet mehr als verdreifachte, schien auch in Wien die Notwendigkeit gegeben, ein erweitertes Planungsinstrumentarium einzuführen. 1893 wurde ein in der Bauordnung verankerter Bauzonenplan ausgearbeitet, der eine grobe funktionale Differenzierung in Wohn- und Industrie- sowie in gemischte Baugebiete (einschließlich einer groben Differenzierung der [vom Zentrum aus abfallenden] Bauhöhen) festlegte. Einen international ausgeschriebenen Wettbewerb für einen Generalregulierungsplan gewann Otto Wagner mit einer von den anderen Plänen bemerkenswerten abweichenden Konzeption (seine Modellvorstellung beruhte vor allem auf einem Verkehrs- und Zentrenkonzept und beschränkte sich damit auf jene Elemente, die die Gemeinde steuern und kontrollieren konnte; zusätzlich legte er zu einigen aktuellen Problemen Projektplanungen vor). Da klar geworden war, daß ein flächendeckender Generalregulierungsplan die längerfristige Stadtentwicklung nicht antizipieren könne, wurde im Stadtbauamt unter Heinrich Goldemund ein Regulierungsbüro eigerichtet und dieses mit der schrittweisen Ausarbeitung eines Generalregulierungsplans betraut (der jedoch später tatsächlich nur aus der Summe der jeweils geltenden Teilregulierungspläne bestand). Nach wie vor hatte die Stadtplanung die besten Realisierungschancen dort, wo die öffentliche Hand Grundbesitzer war beziehungsweisewo sie zur Erstellung von Infrastruktur verpflichtet war. Lange Zeit bestand bei Planung und Realisierung eine Dominanz des Staats (Stadtbefestigung, Linienwall, Wiener Neustädter Kanal, Wienflußregulierung, Cholerakanäle, Kaiser-Ferdinands-Wasserleitung, Donauregulierung). Die ersten Linien der Eisenbahn, die Pferdestraßenbahn (Tramwaygesellschaft) und die Gasbeleuchtung wurden privat geplant und betrieben, nur die erste Hochquellenleitung war eine kommunale Leistung. In der anläßlich der Eingemeindung der Vororte gegründeten Kommission, für Verkehrsanlagen (Planung und Realisierung der Stadtbahn und der Hauptsammeikanäle am Donaukanal) war der Staat federführend, doch hatte die Gemeinde ein Mitspracherecht. Freie Hand hatte die Stadtplanung bei der Festlegung und Gestaltung öffentlichen Grünflächen, soweit sie sich nicht in staatlichen Besitz befanden (Ringstraßenparks [insbesondere Stadtpark, kleinere Parks in neuen Vororterastervierteln, Umwandlung einiger aufgelassener Friedhofe, Übernahme [und Vergrößerung] des privat initiierten Türkenschanzparks durch die Gemeinde). Der Wald- und Wiesengürtel befand sich überwiegend nicht in Gemeindebesitz; er verdankt die Dauerhaftigkeit seiner Existenz wohl der seiner Schaffung vorausgegangenen geschickten politeratur Propaganda, die ihm eine bis heute ungebrochene symbolische Bedeutung verlieh, obwohl er sich wegen der Eindämmung des Stadtwachstums bei den Planern nicht ungeteilter Zustimmung erfreute (auch Otto Wagner lehnte ihn 1911 in seiner Schrift „Die Großstadt", in der er das Modell einer modernen, unbegrenzt wachsenden, polyzentrrischen Metropole entwickelte, ab). Nach dem Ersten Weltkrieg verlor die Stadtplanung als Produzentin einer umfassenden Entwicklungsstrategie an Bedeutung, weil sich alle raumrelevanten kommunalen Anstrengungen auf den sozialen Wohnbau (Superblocks, Siedlungen) konzentrierten und man auf neue technische Infrastruktur (ausgenommen soziale Infrastruktur, wie Stadion, Amalienbad, Kongreßbad, Gänsehäufel [Umbau]) verzichtete. Immerhin kam es in der Bauordnungsnovelle 1929 zu einer Straffung und weiteren Differenzierung des Planungsinstrumentariums (Ersatz von Generalregulierungs- und Bauzonenplan durch Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, die eine stärkere Differenzierung von Verbauungsdichte und Flächennutzung erlaubten, ohne das Zeit- und Wertproblem bei nicht unmittelbarer Realisierung des Plans zu lösen). Im Ständestaat wurde der soziale Wohnbau des Roten Wien abgeschafft und durch den als Arbeitsbeschaffung deklarierten Bau technischer Infrastruktur (beispielsweise Höhenstraße, Reichsbrücke), durch Assanierungsmaßnahmen und die Förderung des Einfamilienhausbaus am Stadtrand für höhere Sozialschichten ersetzt; 1935 entstanden mit Bundesförderung auch einige Nebenerwerbssiedlungen für sogenannte Ausgesteuerte. Die nationalsozialistischen Planungen blieben fast gänzlich unrealisiert (Donauhafen, Donau-Oder-Kanal, Abriß und Neubau der Leopoldstadt, Teilabriß und soziale Entmischung alter Arbeiterquartiere, Bau von Trabantensiedlungen), doch kam es durch die Eingemeindung von 97 Umlandgemeinden zu einer bedeutenden Stadterweiterung (1946/1954 teilweise rückgängig gemacht). Nach dem Zweiten Weltkrieg (circa 80.000 Wohnungen zerstört) versuchte die Stadtplanung eine Eröffnungsbilanz (1945/1946 „Enquete für den Wiederaufbau der Stadt Wien" mit 14-Punkte-Programm als neuem Planungsmodell, das bereits Mitte der 20er Jahre von Le Corbusier, Johannes Goederitz, Roland Rainer und Hubert Hoffmann in ihrem im Zweiten Weltkrieg fertiggestellten Buch „Die gegliederte und aufgelockerte Stadt" vorgestellt worden war). Das neue Modell (die funktionalist. Stadt, gekennzeichnet durch die relativ gleichmäßige räumliche Verteilung der neuen Mittelschicht bei großräumiger Funktionstrennung und Verbindung der unterschiedlichen genutzten Raumsegmente durch PKW-Verkehr) war mehr als das Endprodukt der schon im 19. Jahrhundert erkannten Entmischungstendenzen, weil es ein neues Gesetzesmodell zur Voraussetzung hatte (neben die Massenproduktion trat die gesellschaftliche Anerkennung und Förderung des Massenkonsums, neben die großindustrielle Fabrik die reine, oft in industrieller Bauweise errichtete Großwohnanlage oder Trabantensiedlung). Der erste konkrete Schritt war allerdings die Stadtreparatur, das heißt die massenhafte Lückenverbauung. 1948 wurde der durch Planungen für südamerikanische Städte bekanntgewordene Karl Heinrich Brunner-Lehenstein mit der Ausarbeitung eines neuen Flächenwidmungsplans beauftragt („Stadtplanung für Wien", 1952); bemerkenswert daran ist, daß Brunner neben konkreten Projektplanungen (beispielsweise Matzleinsdorfer Platz und Eisenstadtplatz) auch Projekte zum Umbau innerstädtischer Gebiete (beispielsweise Museumsquartier) vorlegte. Die Stadtplanung gab in der Folgezeit allerdings eindeutig der Stadterweiterung Vorrang (Per-Albin-Hansson-Siedlung Ost, Siedlung Wienerflur, Siedlungen in Unter-St.-Veit, Baumgarten, Kagran, Leopoldau, Stadlau und Hirschstetten). 1958 wurde Roland Rainer zum Stadtplaner bestellt, der mit seinem 11-Punkte-Programm im „Planungskonzept Wien" 1962 der funktionalistischen Stadtplanung mit der expliziten Forderung nach klarer räumlicher Trennung von Wohn- und Industriegebieten, die auf Intensivierung der PKW-Verkehrs beruhte, endgültig zum Durchbruch verhalf. Das funktionalistische Modell bestimmte die Stadterweiterungsplanung bis in die 80er Jahre. Daneben liefen jedoch, lange Zeit wenig beachtet, Stadterneuerungsmaßnahmen, die allmählich zur Zerstörung alter Bausubstanz und sozialer Segregation führten (Gegenmaßnahmen waren 1972 die Festlegung von Schutzzonen und die Einrichtung eines Altstadterhaltungsfonds [beispielsweise Sanierung Spittelberg] und 1973 der Beginn der „Revitalisierung Planquadrat" [um der Vertreibung von Altmietern entgegenzuwirken], womit die sogenannte „sanfte" Stadterneuerung unterstützt wurde). Seit 1974 wurden (da die Stadtplanung mit ihrem traditionellen Instrumentarium bei strukturellen Erneuerungsaufgaben überfordert war) Gebietsbetreuungen unter der Leitung freiberufliche tätiger Planer und Architeten zur Koordinierung der Interessengegensätze (Politik, Verwaltung, Medien, Grundbesitzer, Bewohner) eingerichtet. In die Periode der funktionalistischen Stadtplanung fielen einige nicht ins Entwicklungsschema passende Großbauvorhaben im Nachziehverfahren oder als Prestigeobjekte (U-Bahn, endgültig Hochwasserschutz der Donau [ Donauinsel ] , UNO-City [ Vienna International Centre ], WIG 64 [ Wiener Internationale Gartenschau, Donaupark ] und WIG 74 [ Kurpark Oberlaa ] wogegen sich die meisten anderen Planungen einfügten (Ausbau der Stammstrecke der Schnellbahn [ Nord-, Verbindungs- und Südbahn ] und Südosttangente zur Verbindung neuer Wohngebiete im Niederösterreich mit neuen Arbeitsplätzen im Südwest; Großwohnanlagen [ Großfeldsiedlung, Trabrenngründe, Wohnpark Alt-Erlaa, Am Schöpfwerk, Wienerflur ], Industriegebiete [Auhof, Strebersdorf] und Einkaufszentren [Donauzentrum, Shopping City Süd]). Da damit fallweise die Stadtgrenzen überschritten wurden, gründeten Burgenland, Niederösterreich und Wien 1978 als Koordinierungsstelle für regionale Verkehrs-, Landschafts- und Umweltschutzmaßnahmen die „Planungsgemeinschaft Ost" (PGO). In den 80er Jahren wendete man sich unter dem Druck gesellschaftlicher Veränderungen (Flexibilisierung von Arbeitsprozessen, Einschränkung der Möglichkeiten des Wohlfahrtsstaats durch Globalisierung, wirtschaftliche Umstrukturierungen, Verschärfung der sozialen Gegensätze) allmählich vom funktionalistischen Planungskonzept ab. Der Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft, die sich in Groß- und Hauptstädten besonders deutlich manifestiert, verdrängte die Großindustrie aus der Stadt und forderte kleinere Betriebs- und Büro-, aber auch Wohnstandorte im Zentrum (Bedarf hochqualifizierter Dienstleister); großräumige Funktionstrennung wich (auf dem Hintergrund zunehmender sozialer Segregation) wieder kleinräumige Funktionsmischung. In diesem Sinn legte die Stadtplanung 1984 einen Stadtentwicklungsplan mit einem räumlichen Entwicklungsmodell vor, das das funktionalistische Konzept tendenziell transzendierte: ein polyzentrische Stadtmodell, orientiert an Entwicklungsachsen, die aus einem radialen Schnellbahnnetz bestanden. Da die Möglichkeiten der Stadt zur Schaffung von Arbeitsplätzen begrenzt waren, wurde 1981 der „Wiener Wirtschaftsförderungsfonds" (WWFF) gegründet (Beschaffung von Grundstücken für standortsuchende Betriebe, Unterstützung durch Subventionen). Zur Beschleunigung der Stadterneuerung wurde 1984 das Wohnhaussanierungsgesetz beschlossen und der (von der Stadt finanzierte, aber privatrechtlich flexibler agierende) „Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds" (WBSF) gegründet. Da eine institutionalisierte Kooperation zwischen Stdatplanung, WBSF und WWFF nicht vorgesehen war, entstanden viele Arbeitsplätze (noch im Sinn des funktionalistischen Konzepts) in großer Entfernung von den neuen Wohnungen (beispielsweise General-Motors-Werk in Aspern), die nur mit dem PKW erreichbar waren. Gegen Ende der 80er Jahre gab es analog zur internationalen Entwicklung Versuche, die Lücke zwischen General- und Projektplanung zu füllen, da dies auch der Stadtentwicklungsplan 1994 nicht leistete. Das bisher prominenteste Experiment war die Planung der EXPO 95 und der folgenden Umwandlung ihres Standorts in eine zweite City am linken Donauufer (Konzept einer gezielten strukturellen Intervention zur Herstellung multifunktionaler Nutzungen für eine relativ homogene Bevölkerungsgruppe in einem präzise definierten städtischen Teilraum bei gleichzeitiger Integration von Planung und Durchführung). Eine ähnlich gezielte Intervention stellt trotz unterschiedlicher Organisationsform das „Euro-Projekt Gürtel Plus" dar.

Literatur

  • Wolfgang Mayer: Die städtebauliche Entwicklung Wies bis 1945. Katatalog 1978/1979, S. 15 ff.
  • Wiener Stadtbauamt[Hg.]: Die Tätigkeit des Wiener Stadtbauamtes und der Städtischen Unternehmungen technischer Richtung in der Zeit von 1935 bis 1965. 2 (1974), II.