Kaiserebersdorf (Bundeserziehungsanstalt)

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Aus: WStLA, JGH Vr 729_52 Band I_3 Kaiser-Ebersdorf (Bundeserziehungsanstalt), Uhrtrakt-Hof 1952
Daten zur Organisation
Art der Organisation Anstalt
Datum von 1. Jänner 1929
Datum bis 31. Dezember 1974
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Bildname WStLA, JGH Vr 729 52 Band I 3 .jpg
Bildunterschrift Aus: WStLA, JGH Vr 729_52 Band I_3 Kaiser-Ebersdorf (Bundeserziehungsanstalt), Uhrtrakt-Hof 1952
  • 11., Kaiser-Ebersdorfer Straße 297

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48° 9' 33.35" N, 16° 28' 25.16" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Inhalt:
  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Gründung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf
  3. Pädagogische Ausrichtung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf bis 1938
  4. Das nicht realisierte Kinoprojekt in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf
  5. Die Transformation von der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige in ein Jugendgefängnis 1940
  6. Das Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940 bis 1945
  7. Die Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf 1945-1974
  8. Der Aufstand in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf am 19. November 1952
  9. Die Schließung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf
  10. Literatur
  11. Quellen
  12. Weblinks

Die in dem ehemaligen habsburgischen Schloss ab 1. Jänner 1929 in 11., Kaiser-Ebersdorfer Straße 297 untergebrachte Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige (später Jugendgefängnis, heute Justizanstalt in Kaiser-Ebersdorf) repräsentierte einen anfangs reformpädagogischen Ansatz der Jugendgerichtsbarkeit, entwickelte sich aber in Zeiten des Austrofaschismus und insbesondere des Nationalsozialismus zu einer „reinen Zuchtanstalt für Jugendliche“.[1] 1940 war die Erziehungsanstalt zum für seine grausamen Methoden berüchtigten Jugendgefängnis geworden.
Erst im Jahr 1974 wurde dieses geschlossen. Gegenwärtig befindet sich in dem alten Gebäude, sowie einem modernen Zubau die Justizanstalt Wien Simmering.[2]

Rechtliche Grundlagen

Am 25. Jänner 1919 wurde mit Erlass des Gesetzes über die Errichtung von Jugendgerichten die Jugendgerichtsbarkeit zunächst als selbständiges Bezirksgericht in den Räumen des Bezirksgerichtes Landstraße begründet. Ab 20. Mai 1922 befand sich das Jugendgericht im 3. Bezirk, Rüdengasse 7-9. Am 18. Juli 1928 wurde das erste Jugendgerichtsgesetz als Bundesgesetz beschlossen (BGBl. 234). Es sah vor, das Jugendgericht in einen „eigenständigen Jugendgerichtshof“ umzuwandeln.[3]

Gründung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf

Bereits 1745 wurde von Kaiserin Maria Theresia verfügt, das seit dem Jahr 1499 bestehende Kaiserebersdorfer Schloss in 11., Kaiser-Ebersdorfer Straße 297 für ein „Armen- und Arbeitshaus“ für 400 bis 500 Bettler zu verwenden.[4] Unter Kaiser Joseph II. wurde aus dem Gebäude eine Kaserne, später ein Feldspital und 1883 bis 1918 ein „Monturdepot“. Ab 1921 wurde es als Jugenderziehungsanstalt umgestaltet.[5]
1928 wurde im Zuge des Jugendgerichtsgesetzes das Kaiserebersdorfer Schloss als Bundesanstalt für „erziehungsbedürftige“ Knaben ausgewählt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Anstalt und Zwangseinweisung durch das Straf- oder Vormundschaftsgericht war gemäß Jugendgerichtsgesetz § 2 eine vorangegangene strafbare Handlung und hoher individueller Bedarf an pädagogischer Führung und Erziehung. Die „Anhaltung“ war nach unten an kein Alter gebunden, nach oben aber mit dem 20. Lebensjahr begrenzt. Laut einem Artikel des langjährigen Direktors der Anstalt Richard Seyß-Inquart aus dem Jahr 1937 waren die jüngsten Knaben erst sieben Jahre alt. Die Anstalt konnte zu dieser Zeit etwa 480 Kinder und Jugendliche beherbergen.[6]

Pädagogische Ausrichtung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf bis 1938

Der am 3. April 1883 in Iglau, Mähren, geborene Justizbeamte, Seelsorger und Schriftsteller Richard Seyß-Inquart, älterer Bruder des Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart wurde 1928 Leiter der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf[7] Er baute statt Bestrafung ganz auf Erziehung der straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen, entwickelte ein ausgeklügeltes Belohnungs- statt Sanktionensystem[8] und förderte ihre schulische und berufliche Ausbildung. Für die schulpflichtigen Knaben wurde eine dreiklassige Sonderschule eingerichtet, sie wurden getrennt von den älteren Jugendlichen erzogen und unterrichtet und je nach Entwicklungsstand und Alter der „Hilfsschule“, Volksschule oder Hauptschule zugewiesen.
Die 14- bis 20-jährigen Jugendlichen wurden nach einer ungefähr dreiwöchigen Eingewöhnungsphase in einer „Eingangsgruppe“ unter einem „selbst gewählten Kommandanten“[9] in eine feste Gruppe unter Aufsicht eines Erziehers eingeteilt, wo sie in Werkstätten zu Mechanikern, Schlossern, Spenglern, Tischlern, Schuhmachern, Schneidern, Frisören, Gärtnern, Bäckern und Anstreichern ausgebildet wurden. Diese Gruppen waren nach Herkunft und gemeinsamen Interessen und Neigungen eingeteilt und nicht nach Alter und Beruf. Eine dieser Gruppen bestand aus psychisch kranken und selbstmordgefährdeten Kindern, die wegen der Gefahr ihres Lebens in einem geschlossenen Bereich untergebracht waren.[10]
In einem Zeitungsbericht der Neuen Freien Presse des Jahres 1934 wurde eine „Psychopathengruppe“ und eine „Schwachsinnigengruppe“ erwähnt, deren Jugendliche, so dies möglich war, vor allem als Korbflechter herangezogen wurden. Es wohnten auch Jugendliche im Heim, die bereits außerhalb der Anstalt eine Lehre besuchten. Besonders vorbildliches Verhalten hatte mehr Freiheiten in einer „Freigruppe“ mit Ausgängen und Urlauben zur Folge. Einmal in der Woche durften Eltern ihre Kinder besuchen.
Die Anstalt verfügte über eine externe Gärtnerei in Münchendorf bei Laxenburg, sowie von den Jugendlichen selbst errichtete Sportplätze und ein Schwimmbad. Eine Radioanlage, Vorführungen von „Lehrfilmen“, sportliche Wettkämpfe und „eine tüchtige Zöglingskapelle“ sorgten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Der Direktor Seyß-Inquart schrieb in einem 1937 erschienenen Aufsatz, dass monatlich 25 neue Einweisungen von Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen seien und dafür auch regelmäßig etwa 25 Jugendliche das Heim nach Erhalt einer Lehrstelle oder eines Arbeitsplatzes verlassen müssten. Aber auch die aus der Anstalt entlassenen Jugendlichen waren bis zum 20. Lebensjahr durch die Jugendfürsorgestellen und die Jugendgerichtshilfe unter „Schutzaufsicht“ gestellt. Seyß-Inquart berichtete stolz, dass von den 1929 und 1930 entlassenen „Zöglingen“ 49% nicht mehr rückfällig wurden.[11]

Das nicht realisierte Kinoprojekt in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf

Am 28. November 1931 schrieb Direktor Richard Seyß-Inquart an die damalige Magistratsabteilung 52 einen Brief und bat um eine „Kinokonzession für das in der Bundesanstalt zu errichtende Anstaltskino“. Das Kino sollte zweimal monatlich jeweils Sonntag für Vorführungen genützt werden. Dem Schreiben beigelegt ist ein Plan für den Einbau des Kinos in einen Turnsaal. Die Lizenz wurde zwar erteilt, aber der Kinoeinbau laut einem Schreiben an die Magistratsabteilung 52 vom 25. Oktober 1932 aus finanziellen Gründen nicht realisiert. Die Idee eines Kinos zeigt aber die intensiven Bemühungen des Direktors, die Erziehungsanstalt für Jugendliche zu einem Ort der Toleranz und sinnvollen Aktivität zu machen.[12]

Die Transformation von der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige in ein Jugendgefängnis 1940

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich im März 1938 veränderte sich die offene, liberale Erziehungshaltung der Anstalt schlagartig. Richard Seyß-Inquart war gezwungen, die Transformation von der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige in ein Jugendgefängnis zu akzeptieren und mitzutragen. Der Grund lag auch darin, dass das 1928 erlassene Jugendgerichtsgesetz nicht in die nationalsozialistische Gesetzgebung übernommen wurde. Die Folgen waren, wie Seyß-Inquart 1941 ausführte, eine „dreigleisige“ Führung der Anstalt. Bei gleichzeitiger Auflösung der Sonderschule und des Gruppensystems sowie zahlreicher Lehrwerkstätten und der Berufsschule, wurden Strafgefangene und sogenannte „Fürsorgezöglinge“ ab dem 10. Lebensjahr aufgenommen, aber noch nicht volljährige Schüler entlassen. 1941 war die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Hälfte gesunken.[13]

Das Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940 bis 1945

Herbert Exenberger schrieb in seinem Aufsatz „Gefängnis statt Erziehung: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945“ über die Zustände in dieser Einrichtung während des Nationalsozialismus. Das Jugendgefängnis glich einer KZ-ähnlichen Haftanstalt, in der die Insassen systematisch gequält und erniedrigt wurden und Zwangsarbeit für verschiedene Firmen und die deutsche Wehrmacht leisten mussten. Kurzfristig wurden auch manchmal Zwangsarbeiter zu Strafmaßnahmen in der Erziehungsanstalt untergebracht, zum Beispiel aus dem Zwangsarbeiterlager Obere Augartenstraße 56 und dem Zwangsarbeiterlager Holzweberstraße 133.
Bereits „kleinste Vergehen“ wurden in einem eigenen Hausstrafverfahren geahndet und zogen schwerste Misshandlungen wie Prügelstrafen, Einzelhaft, Essensentzug oder stundenlanges Strammstehen bei Eiseskälte nach sich.[14]
Während der 1940er Jahre wurden vermehrt auch Jugendliche in das Jugendgefängnis überstellt, die Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime geleistet hatten. Solche Tathandlungen waren kritische Äußerungen, Verstöße gegen die „Rundfunkverordnungen“ bis zu Anklagen wegen „Hochverrat“ und „Wehrkraftzersetzung“, die lange Gefängnisaufenthalte und sogar Todesurteile nach sich zogen.[15]
1939 wurde die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gegründet, die eng mit dem Kriminalbiologischen Institut der Sicherheitspolizei zusammenarbeite. Die Ergebnisse dieser Kooperation waren die Konstruktion eines „Feindbildes“ des jugendlichen, erblich belasteten Verbrechers.[16] Die Auswirkungen dieser Initiativen zeigten sich auch in Kaiser-Ebersdorf, das im September 1941 von einschlägigen „Experten“ besucht wurde. Im selben Jahr 1941 wurden Insassen des Jugendgefängnisses betreffend ihrer angeblichen ererbten, angeborenen Kriminalität untersucht.[17]

Die Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf 1945-1974

Im Jahr 1945 wurde das Jugendgefängnis wieder Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige gemeinsam mit einer „Zweigstelle“, der ebenfalls berüchtigten Anstalt in Kirchberg am Wagram[18] unter Aufsicht des Justizministeriums.
Das Ende des Zweiten Weltkriegs brachte nach Zeugenaussagen ehemaliger Jugendlicher keine große Verbesserung der grausamen Erziehungsmethoden mit sich, das Personal blieb weitgehend das Gleiche, es wurde fast vollständig in den Personalstand der Justizwache übernommen.[19] Noch in den 1960er Jahren wurde diese Anstalt von einem Betroffenen im Jahr 2016 als „Folterheim“ bezeichnet.[20] Die sadistischen Erziehungsmethoden der meist nicht ausgebildeten Erzieher und „Gruppendordner“, die sich wie KZ-Kapos benahmen[21] übertrugen sich auf die Jugendlichen, die untereinander ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft zeigten, worauf wiederum Gefängnisaufenthalte folgten. Sexueller Missbrauch, kollektive Bestrafungen, Züchtigungen mit Schlüsseln, Lederriemen und anderen Folterwerkzeugen, Faustschläge, Prügel, Hungerkuren, Entzug von Besuchen zu Hause, Verlegung in eine „Strafgruppe“, wochenlange Einzelhaft in „Korrektionszellen“ und Dunkelzellen prägten den Alltag.[22] Die Jugendlichen hatten Anstaltskleidung, die im Winter viel zu kalt war, zu tragen, sie wurden zur Arbeit gezwungen, konnten daher oft ihre begonnenen Ausbildungen nicht zu Ende machen und erhielten dafür nur wenig Taschengeld.[23] Der Tagesablauf war streng geregelt und ähnelte dem eines Gefängnisses, die Schlaf- und Wohnräume waren kahl und deprimierend, die absolute Trostlosigkeit waren „dazu angetan, das Gefühl des Eingesperrtseins und die Entstehung von Haftpsychosen zu begünstigen“.[24]

Der Aufstand in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf am 19. November 1952

Im Jahr 1952 hatte die Anstalt circa 400 Kinder und Jugendliche, davon auch 30 Kinder unter 14 Jahren, die aus Problemfamilien kamen, als Insassen. Immer wieder flüchteten Jugendliche aus Kaiser-Ebersdorf. Die Folge waren Einsperren in "Korrektionszellen" und schwerste Misshandlungen seitens der "Erzieher". Nach einigen solchen nicht gelungenen Fluchtversuchen von einigen Jugendlichen kam es am 19. November 1952 zu einem beispiellosen Aufstand. Die Strafsanktionen für die fluchtwilligen Jugendlichen waren Freiheitsentzug in Dunkelhaft und eine Trennung der Betroffenen in verschiedene Strafgruppen vor, die daraufhin begannen ihre „Zelle“, in dem sie sich mit Bettgestellen, Brettern und Strohsäcken verbarrikadierten, zu zerstören. Einige Jugendliche begannen einen Hungerstreik. Die Leitung reagierte mit Essensentzug, Erzieher und Wachpersonal gingen unter starker Gewaltanwendung gegen die Barrikaden vor, ein Polizeibeamter benutzte eine Schusswaffe, weitere Polizeibeamte kamen zum Einsatz, daraufhin begannen auch andere Jugendliche mit Zerstörungen der Einrichtung der Anstalt, indem sie schreiend Gegenstände zertrümmerten, Fenstergitter durchsägten, Fenster zerschlugen und Zellentüren aufbrachen. Erst nach Einsatz von 140 Polizeischülern wurden 89 zum Teil durch Prügel verletzte Jugendliche in Gefängnisse des Landesgerichtes für Strafsachen und des Jugendgerichtshofes Wien gebracht, wo sie in Untersuchungshaft genommen wurden oder verurteilt und in manchen Fällen auch wieder freigelassen wurde. Circa 90 Jugendliche hatten sich an dem Aufstand nicht beteiligt. Die Strafverfahren gegen Jugendliche, die am Aufstand teilgenommen hatten, sind Inhalt eines umfangreichen, fünfbändigen Strafaktes des Jugendgerichtshofes (Zahl Vr 729/1952), der im Wiener Stadt- und Landesarchiv einliegt.[25]
Am 27. November 1952 besuchte eine Kommission der Demokratischen Vereinigung „Kinderland“ die Erziehungsanstalt und verfasste einen Bericht über die Zustände. Dieser liegt im Band IV des Strafaktes des Jugendgerichtshofes.[26]

Die halbherzigen Konsequenzen des Aufstandes waren, dass einige Erzieher das Heim verlassen mussten und ein paar Psychologen und Pädagogen angestellt wurden. Aus den weitergehenden Folgen dieses Aufstands entwickelte sich die Bewährungshilfe.[27]

Die Schließung der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf

Am 25. März 1971 kam es zu einer Demonstration von etwa 1000 Jugendlichen mit dem Ziel der Schließung der Anstalt in Kaiser-Ebersdorf, sowie weiterer Erziehungsheime. Einer der Organisatoren, Michael Genner, berichtete in seinem Buch „Verleitung zum Aufstand“ darüber. In dieser Publikation sind auch weitere grausame Misshandlungsmethoden geschildert, die bis zur Schließung der Anstalt an wehrlosen Kindern und Jugendlichen angewandt wurden.[28]
Im Jahr 1974 erfolgte die Schließung der Bundesanstalten für Erziehungsbedürftige in Kaiser-Ebersdorf und in Kirchberg am Wagram.
1975 wurde die gegenwärtig noch bestehende Justizanstalt Simmering für Erwachsene eingerichtet.[29]

Quellen

Literatur

Einzelnachweise

  1. Sepp Schindler: Psychologie – Psychoanalyse – Bewährungshilfe. Hg. von Johannes Bernegger. Graz: Löcker 2017 (Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung, 11), S. 23.
  2. Justizanstalt Wien Simmering.
  3. Karoline Gattringer: Jugend hinter Gittern: Aus den Akten des Wiener Jugendgerichtshofes 1945-1960. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2016 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe B: Ausstellungskataloge, Heft 95).
  4. Hansjörg Schechter: Revolte in der Erziehungsanstalt. In: Augustin, 24.10.2008 [Stand: 12.04.2019].
  5. Brigitta Haselbacher: Die „Revolte“ in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf im Jahre 1952. Diplomarbeit Univ. Wien. Wien 1991, S. 22.
  6. Richard Seyß-Inquart: Die Bundesanstalt für männliche Erziehungsbedürftige in Kaiser-Ebersdorf. In: Festschrift der Wiener Jugendgerichtshilfe zur Erinnerung an die 25. Wiederkehr ihrer Gründung. Wien: Verlag der Wiener Jugendgerichtshilfe 1937, S. 31 f.
  7. Österreichisches biographisches Lexikon (ÖBL): Richard Seyß-Inquart [Stand: 12.04.2019].
  8. M. Leisching: Bei den Zöglingen in Kaiserebersdorf. In: Neue Freie Presse, 26.06.1934, S. 6.
  9. Ihr sollt nicht strafen, bessern sollt ihr! Wie dieser Grundsatz in Kaiserebersdorf durchgeführt wird. In: Arbeiter Zeitung, 17.07.1932, S. 10 [Stand: 12.04.2019].
  10. Ihr sollt nicht strafen, bessern sollt ihr! Wie dieser Grundsatz in Kaiserebersdorf durchgeführt wird. In: Arbeiter Zeitung, 17.07.1932, S. 10 [Stand: 12.04.2019].
  11. Richard Seyß-Inquart: Die Bundesanstalt für männliche Erziehungsbedürftige in Kaiser-Ebersdorf. In: Festschrift der Wiener Jugendgerichtshilfe zur Erinnerung an die 25. Wiederkehr ihrer Gründung. Wien: Verlag der Wiener Jugendgerichtshilfe 1937, S. 32 f.
  12. Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt.104, A 11.11: XI - Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige, Kino.
  13. Herbert Exenberger: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien: Eigenverlag 2003 (Simmeringer Museumsblätter, 71/72), S. 3-9; Herbert Exenberger: Gefängnis statt Erziehung: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien 2006 (Simmeringer Museumsblätter, 75), S. 7-13 [Stand:12.04.2019].
  14. Herbert Exenberger: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien: Eigenverlag 2003 (Simmeringer Museumsblätter, 71/72), S. 3-9; Herbert Exenberger: Gefängnis statt Erziehung: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien 2006 (Simmeringer Museumsblätter, 75), S. 7-13 [Stand:12.04.2019]; Sepp Schindler: Psychologie – Psychoanalyse – Bewährungshilfe. Hg. von Johannes Bernegger. Graz: Löcker 2017 (Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung, 11), S. 23 f.
  15. Herbert Exenberger: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien: Eigenverlag 2003 (Simmeringer Museumsblätter, 71/72), S. 3-9; Herbert Exenberger: Gefängnis statt Erziehung: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien 2006 (Simmeringer Museumsblätter, 75), S. 7-13 [Stand:12.04.2019]; Wikipedia: Justizanstalt Wien Simmering [Stand: 12.04.2019].
  16. Frank Kebbedies: Kriminalbiologie und Jugendkriminalrecht – Verwissenschaftlichung und Moralisierung während der NS-Zeit. In: Kriminalbiologie. Juristische Zeitgeschichte 6 (1997), S. 155, zitiert bei Herbert Exenberger: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien: Eigenverlag 2003 (Simmeringer Museumsblätter, 71/72), S. 5, und [www.doew.at Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes] [Stand: 12.04.2019].
  17. Herbert Exenberger: Jugendgefängnis Kaiser-Ebersdorf 1940-1945. Wien: Eigenverlag 2003 (Simmeringer Museumsblätter, 71/72), S. 5 f., und [www.doew.at Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes] [Stand: 12.04.2019].
  18. ORF-Niederösterreich: Miriam Steiner: Ehemalige Zöglinge brechen ihr Schweigen [Stand: 12.04.2019].
  19. Hansjörg Schechter: Revolte in der Erziehungsanstalt. In: Augustin, 24.10.2008 [Stand: 12.04.2019].
  20. Sepp Schindler: Psychologie – Psychoanalyse – Bewährungshilfe. Hg. von Johannes Bernegger. Graz: Löcker 2017 (Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung, 11), S. 23; Hans Weiss: Tatort Kinderheim: Ein Untersuchungsbericht. Wien: Deuticke 2012, S. 55.
  21. Bericht der Kommission der Demokratischen Vereinigung „Kinderland“ über den Besuch in der Erziehungsanstalt in Kaiser-Ebersdorf am 27. November 1952: In: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Jugendgerichtshof, A3: Vr 729/1952, Band IV.
  22. Reinhard Sieder / Andrea Smioski: Gewalt gegen Kinder in Erziehungsheimen der Stadt Wien. Endbericht. Wien: Wiegenverlag 2012, S. 370 f., und exemplarisch Wiener Stadt- und Landesarchiv, Landesgericht für Strafsachen, A 11: Vr 667/1959: Strafverfahren gegen einen 1959 eingetretenen Erzieher, der dem Opfer das Trommelfell zertrümmerte.
  23. Brigitta Haselbacher: Die „Revolte“ in der Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige Kaiser-Ebersdorf im Jahre 1952. Diplomarbeit Univ. Wien. Wien 1991, S. 46.
  24. Bericht der Kommission der Demokratischen Vereinigung „Kinderland“ über den Besuch in der Erziehungsanstalt in Kaiser-Ebersdorf am 27. November 1952: In: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Jugendgerichtshof, A3: Vr 729/1952, Band IV.
  25. Wiener Stadt- und Landesarchiv, Jugendgerichtshof, A3: Vr 729/1952.
  26. Bericht der Kommission der Demokratischen Vereinigung „Kinderland“ über den Besuch in der Erziehungsanstalt in Kaiser-Ebersdorf am 27. November 1952: In: *Wiener Stadt- und Landesarchiv, Jugendgerichtshof, A3: Vr 729/1952, Band IV.
  27. Hansjörg Schechter: Revolte in der Erziehungsanstalt. In: Augustin, 24.10.2008 [Stand: 12.04.2019]; Hans Weiss: Tatort Kinderheim: Ein Untersuchungsbericht. Wien: Deuticke 2012, S. 55 f.
  28. Michael Genner: Verleitung zum Aufstand. Ein Versuch über Widerstand und Antirassismus. Wien: mandelbaum kritik & utopie 2012, S. 40-66.
  29. Wikipedia: Justizanstalt Wien Simmering [Stand: 12.04.2019].