Bettler

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 6.12.2022 durch WIEN1.lanm08uns


Die Regelung des Bettelwesens war seit alters einer der als unangenehm empfundenen Zweige der öffentlichen Wohlfahrtspflege, da die Bettler zu den lästigsten Bewohnerinnen und Bewohnern jeder Stadt gezählt wurden. Vielfach war ihre Betreuung kirchlichen oder privaten Institutionen überlassen, die seitens der Stadt kontrolliert wurden. Zu diesem Zweck wurde im 15. Jahrhundert das Amt des Sterzenmeisters ins Leben gerufen ("sterzen" entsprach dem norddeutschen "strömen", vagabundieren). Am 26. März 1443 wurde eine "Ordnung von eines Sterzenmaister und der Petler wegen" erlassen. Das Betteln war in Wien zwar weder untersagt noch mit Strafe bedroht, doch gab es eine obrigkeitliche Aufsicht. Die Bettlerlizenz wurde erteilt, wenn es sich um unverschuldet in Armut geratene Arbeitsunfähige handelte und wenn diese einen Glaubensnachweis erbringen konnten; als äußerliches Kennzeichen war ein gelbes Tuch um den Hals zu tragen. Hinsichtlich der Art des Bettelns wurden Richtlinien erlassen. Eine am 29. August 1576 eingesetzte städtische Kommission hatte gegen alle Zuwiderhandelnden einzuschreiten. Am 11. Juni 1611 wurde der Vorschlag gemacht, Bettler zu Straßenreinigungsarbeiten heranzuziehen, soweit sie körperlich dazu in der Lage waren.

Im 17. Jahrhundert weitete sich das Bettelwesen stark aus, sodass unter Leopold I. am 24. Juli 1671 ein "Zucht- und Arbeitshaus" in der Leopoldstadt genehmigt wurde (siehe auch Arbeitshaus, Städtisches Asyl und Werkhaus). Am 26. Oktober 1703 wurden zur "Abschaffung des Gesindels" eigene Viertel- und Gassenkommissäre aufgestellt, die ihrerseits einer Sicherheitskommission unterstanden; durch diese wurden auch die Dienstboten kontrolliert. Im Rathaus (Wipplingerstraße) und in der Schranne (Hoher Markt) gab es die Möglichkeit, gegen verdächtige Fremde anonyme Anzeigen zu erstatten. Von den Bettlern wurden die Bedürftigsten ins Bürgerspital eingewiesen, alle übrigen aus der Stadt gewiesen. Widerrechtlich Zurückkehrende wurden vom Rumormeister ins Zuchthaus eingeliefert, im Wiederholungsfall an den Pranger gestellt und gezüchtigt beziehungsweise letztlich zur Schanzarbeit an die Grenze verfrachtet. 1786 wurde das Bettelwesen aus dem Wirkungskreis des Kriminalgerichts ausgeschieden und dem Politisch-ökonomischen Senat des Magistrats unterstellt. Mitte des 19. Jahrhunderts begann eine bescheidene öffentliche Armenpflege (gesetzlich verankert durch das Heimatrechtsgesetz 1863, das den Städten entsprechende Aufgaben übertrug), die nach dem Ersten Weltkrieg einem weitreichenden öffentlichen Wohlfahrtswesen Platz machte, das von Stadtrat Julius Tandler initiiert und realisiert wurde.

Siehe auch Bettelbühel, Bettelkotter, Bettlerstiege.