Invalidenamt Wien

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1915
Datum bis 1923
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 49945
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Frühere Adressierung
  • Städtische Beratungs- und Fürsorgestelle für Kriegsinvalide (1915, bis: 1918)
  • Invalidenamt Wien (1918, bis: 1923)

Es wurden noch keine Personen erfasst.


Inhalt:
  1. Literatur
  2. Siehe auch
  3. Einzelnachweise


Invalidenamt Wien.


Mit Stadtsenatsbeschluss vom 7. Oktober 1915 wurde eine "Städtische Beratungs- und Fürsorgestelle für Kriegsinvalide und deren Angehörige sowie für Hinterbliebene nach verstorbenen Kriegern" errichtet, die ihre Tätigkeit am 26. Oktober 1915 aufnahm. Ihre Aufgabe war, "die angeführten Personen über die ihnen zukommenen Versorgungsgenüsse und anderweitigen staatlichen Zuwendungen zu beraten, ihnen bei Erlangung derselben zur Seite zu stehen". Zuständig war die Beratungsstelle für alle in Niederösterreich heimatberechtigten Personen sowie alle Personen, die mindestens sechs Monate vor Kriegsausbruch in einer Gemeinde Niederösterreichs ihren ordentlichen Wohnsitz hatten.
Am 20. Juni 1918 wurde aufgrund des Erlasses des Ministeriums für soziale Fürsorge vom 5. März 1918 das "Invalidenamt Wien" geschaffen. Es ist aus einer räumlichen und organisatorischen Vereinigung der staatlichen "(k. k.) Arbeitsvermittlung an Kriegsinvalide" in Wien 7, Neubaugürtel 32, und der städtischen Beratungs- und Fürsorgestelle für Kriegsinvalide hervorgegangen und war eine gemeinsame Behörde der Gemeinde und des österreichischen Staates.
Bis zum 3. April 1919 befand sich das Invalidenamt Wien in Wien 7, Neubaugürtel 32, danach war es bis zum 16. Dezember 1920 im Offiziersgebäude der Radetzkykaserne, Wien 16, Gablenzgasse 60, untergebracht, bevor es in das ehemalige Zivilmädchenpensionat, Wien 8, Josefstädter Straße 39, übersiedelte.
Zu den Aufgaben des Invalidenamtes zählten alle Angelegenheiten der Kriegsbeschädigten-Fürsorge von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung und insbesondere: Durchführung des Anmeldeverfahrens nach dem Invalidenbeschädigtengesetz, Vorschusserteilung auf Invalidenrenten, Heilbehandlung, Verteilung von orthopädischen Behelfen, berufliche Ausbildung von Kriegsbeschädigten, Behandlung der Ansprüche auf Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie aus Kranken- und Sterbegeld, Unterstützung von Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen (Geschäftsstelle des Fürsorgeausschusses für Kriegshinterbliebene); Existenz- und Haushaltsgründung (durch Abfertigung oder Vorausempfang der Rente oder Unterstützung aus öffentlichen Fonds); Arbeitsvermittlung an Kriegsbeschädigte; Unterhaltsbeiträge für deren Angehörige; Ansprüche auf militärische Gebühren (militärischer Beirat); Beteiligung der Gemeinde Wien an den Aktionen für Heimkehrer und Kriegsgefangene.
Da nach Ende des Ersten Weltkriegs in der Mehrzahl noch größere Geldmittel notwendig waren, als die zur Verfügung stehenden, wurde die Hilfe der "Gesellschaft zur Fürsorge für Kriegsinvalide" in Wien 1, Habsburgergasse 5, in Anspruch genommen, deren Delegierte zweimal wöchentlich im Invalidenamt tätig waren.
1919 erhielt das Invalidenamt durch Errichtung des Obdachlosenheimes für Kriegsinvalide, für das vom Staatsamt für soziale Fürsorge im Kriegsspital Simmering Räumlichkeiten freigemacht wurden, eine neue Aufgabe. Da mit 1. Februar 1919 das "Wirtschaftliche Hilfsbüro der n.ö. Landesregierung" aufgelöst wurde, entstand für das Invalidenbüro zudem eine größere Parteienfrequenz.
Ebenfalls 1919 wurde der bisherige Leiter, Magistratssekretär Dr. Hans Liebl, vom Bürgermeister, der als Vorstand der politischen Bezirksbehörde auch Vorstand des Invalidenamtes war, zu dessen Vertreter als Vorstand bestellt.
Auf eine neue Basis wurde das Invalidenamt Wien durch das Invalidenentschädigungsgesetz vom 25. April 1920[1] gestellt. Dadurch wurde es ab 1. Juli 1919 eine eigene politische Behörde I. Instanz, die 16 Unterabteilungen umfasste, mit dem Amtssprengel für das Gemeindegebiet Wien und den politischen Bezirk Hietzing-Umgebung. Insoweit es Wien betraf, war es ein Teil der Gemeindeverwaltung. Die Landesbehörde II. Instanz, die Invalidenentschädigungskommission in Wien, war eine unmittelbare Bundesbehörde, die auch nach der Trennung von Wien und Niederösterreich für diese beiden Bundesländer und überdies für das Burgenland zuständig war.
Als Außenstellen des Invalidenamtes wurden aufgrund des Gesetzes mit Genehmigung der Magistratsdirektion 20 Amtsstellen geschaffen, die hauptsächlich die auf Invalidenentschädigung erhobenen Ansprüche als Anmeldungen aufzunehmen und die Akten bis zur Vorlage an die Invalidenentschädigungskommission vorzubehandeln hatten. Die Anmeldestellen waren den Konskriptionsamtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter eingegliedert. Außerdem bestand seit Mitte 1919 je eine Expositur für Liesing und für Purkersdorf.
Nach der Auflassung der Magistratsabteilung XIc am 3. Februar 1920 gingen deren Aufgaben überwiegend an das Gesundheitsamt (Heilfürsorge für mittellose Erwachsene, städtisches Erholungsheim bei Neulengbach, Mittelstandssanatorium, soziale Fürsorgestelle im Spital der Stadt Wien) und das Invalidenamt (Fürsorge für Kriegshinterbliebene, Heimkehrerfürsorge).[2]
Im Zuge der staatlichen Abbaumaßnahmen wurden durch Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. Dezember 1922[3] die Invalidenämter als selbständige politische Behörde I. Instanz aufgelassen und dafür bei den politischen Bezirksbehörden eigene Invalidenreferate errichtet. Aufgrund dieser Verordnung wurden die Anmeldestellen, die übrigens ihre Aufgabe fast erledigt hatten, mit 31. Dezember 1922 aufgelassen; die restlichen Agenden übernahm das Invalidenamt. Zwar hörte auch das Invalidenamt Wien als selbständige politische Behörde I. Instanz zu bestehen auf, doch regelte der Erlass des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 30. Jänner 1923 die geänderte Form seines Fortbestandes, wobei ihm alle karitative Einzelfürsorge und auf jene Agenden nach dem Invalidenentschädigungsgesetz vom 1. Oktober 1920, die bisher der II. Instanz vorbehalten gewesen waren, zugewiesen wurden. Der Beschluss des Stadtsenats vom 13. Februar 1923 konstituierte es als Teil des Wiener Magistrats, wobei die neue Magistratsabteilung, die durch Auflassung der Abteilung Notstandsfürsorge freigewordene Nummer 11 erhielt und als Magistratsabteilung 11 zur Behandlung der im Bereiche des Wiener Magistrats anfallenden Geschäfte eingerichtet wurde.[4]


Literatur

  • Die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Wien vom 1. Jänner 1914 bis 30. Juni 1919, Wien 1923, S. 243-247
  • Die Gemeindeverwaltung der Bundeshauptstadt Wien in der Zeit vom 1. Juli 1919 bis 31. dezember 1922, Wien 1927, S. 429-436
  • Wiener Kommunal-Kalender und Städtisches Jahrbuch, 58. Jahrgang (1920), 59. Jahrgang (1921), 60. Jahrgang (1922)


Siehe auch

Magistratsabteilung XIc
Magistratsabteilung 11
Städtische Ämter


Einzelnachweise

  1. Staatsgesetzblatt (StGBl.), Nr. 245.
  2. Erlass vom 3. Februar 1920 (MD 650/1920); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 15.
  3. Bundesgesetzblatt (BGBl.), Nr. 38.
  4. Erlass vom 2. März 1923 (MD 930/1923); Verordnungsblatt des Wiener Magistrates 1923, S. 21.