Dominikalland

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis 1848
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 16.10.2023 durch WIEN1.lanm08uns

Mit Dominikalland (lateinisch dominium "Eigentum, Herrschaft") wird seit dem Mittelalter im Kontext der Grundherrschaft dasjenige Land bezeichnet, das im Gegensatz zum Rustikalland vom Grundherrn in Eigenregie (das heißt nicht, mit eigener Hand) bewirtschaftet wurde. Dies konnte einmal in Form von Landwirtschaft geschehen, umfasste aber oft auch Gewerbe wie Gastwirtschaften, Brauhäuser und seit dem 18. Jahrhundert verstärkt Manufakturen und Fabriken.

Dominikale Güter

In Wien fanden sich dominikale Güter sowohl innerhalb des Linienwalls als auch in den Vorstädten. Obwohl die Bedeutung von Geldrenteneinkünften, das heißt von Diensten und Abgaben, im Gegensatz zu agrarwirtschaftlichen Einnahmequellen wie herrscherlicher Eigenwirtschaft deutlich zunahm, war das Bild der Wiener Grundherrschaften in dieser Hinsicht dennoch recht heterogen. Neben den Dominien in völlig verbautem Stadtgebiet (etwa Josefstadt, Strozzigrung und Spittelberg), die Geldrenten abwarfen, erwirtschafteten viele auch im 18. Jahrhundert noch Einkünfte aus eigen- bzw. agrarwirtschaftlichen Unternehmungen. Die Grundherren verfügten auch Mitte des Jahrhunderts noch über ausgedehnten Besitz landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Dominikalland. Besonders geistliche Grundherren verfügten noch über entsprechenden Besitz, der teilweise über den Linienwall hinausragte.

Gewerbe und Industrie

Grundherrschaftliches Wirtschaftsgebahren äußerte sich etwa in der Unterhaltung mehrerer am Wienfluss gelegener herrschaftlicher Mühlen (etwa die Hofmühle), die an Pächter vergeben wurden. Die geistlichen Grundherren übten vielfach noch dominikale Eigenwirtschaft aus (siehe etwa Dorotheermühle). Daneben kam dem Gast- und Schankgewerbe eine große Bedeutung zu. Auf Bierbrauerei und Ausschank besaßen die Grundherren, wie das Bürgerspital seit 1432 für die Innenstadt und das gesamte Gebiet des Burgfrieds, ein Monopol. Dominikalbrauereien fanden sich auch außerhalb des Burgfrieds in den Herrschaften Margareten, Hundsturm und Lichtental. Für Wien spezifisch waren einerseits das ausschließlich beim Bürgerspital liegende Recht, Konzessionen für Leinwandhandlungen zu erteilen sowie die Schleifmühle. Grundherrschafliche Betriebe wie Ziegeleien profitierten nach 1683 von Städtewachstum und damit verbundener Bautätigkeit.

Langfristig sank die Rentabilität der Dominikalwirtschaft innerhalb der Linien zusehends. Die Verstädterung und damit steigende Grundstückspreise boten den Grundherren jedoch die Möglichkeit, neue Einnahmequellen zu generieren. Es kam zugleich zu einer Rustikalisierung der Eigenwirtschaften.

Literatur

  • Walter Sauer: Grund-Herrschaft in Wien 1700-1848. Wien: Jugend und Volk 1993 (Kommentare zum Historischen Atlas von Wien, 5)