Nationalversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Provisorische und Konstituierende Nationalversammlung ==
 
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==Die Einberufung==
 
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Nachdem sich die totale militärische Niederlage der k.u.k. Armee im Oktober 1918 abzeichnete versuchte Kaiser [[Karl I.|Karl]] mit dem „Völkermanifest“ vom 16. Oktober die Habsburgermonarchie durch Umgestaltung in einen Bundesstaat zu retten. Aufgrund des kaiserlichen Manifests vom 16. Oktober 1918, in dem die Mitwirkung an der Umgestaltung der Monarchie durch Nationalräte (gebildet aus den [[Reichsrat]]sabgeordneten jeder Nation [[Cisleithanien]]s) verkündet wurde, wurden die 208 deutschen Abgeordneten für den 21. Oktober ins [[Niederösterreichisches Landhaus|Niederösterreichische Landhaus]] zu einer Vollversammlung eingeladen. Sie wurde vom Präsidenten des Verbandsausschusses der deutschnationalen Parteien, Dr. Viktor Waldner, eröffnet und erklärte sich zur Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. Da es seit 1911 keine Wahlen gegeben hatte, setzte sich die Provisorische Nationalversammlung aus den Abgeordneten der deutschsprachigen Gebiete Cisleithaniens die 1911 in den [[Reichsrat]] gewählt worden waren zusammen. Es waren dies 101 Deutschnationale, 70 Christlichsoziale und 39 Sozialdemokraten. Diese Abgeordneten formulierten als Ziel die Errichtung eines neuen Staates der alle Siedlungsgebiete der deutschsprachigen Bevölkerung des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie umfassen sollte (das Burgenland blieb vorerst ausgeklammert). Ein zwanzigköpfiger „Staatsrat“ wurde gewählt der sich aus Abgeordneten der drei Parteien zusammensetzte, ferner ein „Ernährungsausschuss“. Der Staatsrat entsprach im Prinzip einer Konzentrationsregierung. Der deutschnationale [[Franz Dinghofer]], der christlichsoziale [[Jodok Fink]] und der Sozialdemokrat [[Karl Seitz]] wurden gleichberechtigte Präsidenten.<ref>Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968, S. 75</ref>. Die sozialdemokratischen Abgeordneten stellten zwar nur eine relative kleine Gruppe, aber die aktuelle politische Situation gab ihnen, großes politisches Gewicht. Nicht zufällig ergriff nun [[Karl Renner]] die Initiative, der über eine leidliche Gesprächsbasis zu den Vertretern der bürgerlichen Parteien verfügte und von diesen respektiert wurde.
Nachdem sich die totale militärische Niederlage der k.u.k. Armee im Oktober 1918 abzeichnete versuchte Kaiser [[Karl I.|Karl]] mit dem „Völkermanifest“ vom 16. Oktober die Habsburgermonarchie durch Umgestaltung in einen Bundesstaat zu retten. Aufgrund des kaiserlichen Manifests vom 16. Oktober 1918, in dem die Mitwirkung an der Umgestaltung der Monarchie durch Nationalräte (gebildet aus den [[Reichsrat]]sabgeordneten jeder Nation [[Cisleithanien]]s) verkündet wurde, wurden die 208 deutschen Abgeordneten für den 21. Oktober ins [[Niederösterreichisches Landhaus|Niederösterreichische Landhaus]] zu einer Vollversammlung eingeladen. Sie wurde vom Präsidenten des Verbandsausschusses der deutschnationalen Parteien, Dr. Viktor Waldner, eröffnet und erklärte sich zur [[Provisorische Nationalversammlung|Provisorischen Nationalversammlung]] für Deutschösterreich. Da es seit 1911 keine Wahlen gegeben hatte, setzte sich die Provisorische Nationalversammlung aus den Abgeordneten der deutschsprachigen Gebiete Cisleithaniens die 1911 in den [[Reichsrat]] gewählt worden waren zusammen. Es waren dies 101 Deutschnationale, 70 Christlichsoziale und 39 Sozialdemokraten. Diese Abgeordneten formulierten als Ziel die Errichtung eines neuen Staates der alle Siedlungsgebiete der deutschsprachigen Bevölkerung des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie umfassen sollte (das Burgenland blieb vorerst ausgeklammert). Ein zwanzigköpfiger „Staatsrat“ wurde gewählt der sich aus Abgeordneten der drei Parteien zusammensetzte, ferner ein „Ernährungsausschuss“. Der Staatsrat entsprach im Prinzip einer Konzentrationsregierung. Der deutschnationale [[Franz Dinghofer]], der christlichsoziale [[Jodok Fink]] und der Sozialdemokrat [[Karl Seitz]] wurden gleichberechtigte Präsidenten.<ref>Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968, S. 75</ref>. Die sozialdemokratischen Abgeordneten stellten zwar nur eine relative kleine Gruppe, aber die aktuelle politische Situation gab ihnen, großes politisches Gewicht. Nicht zufällig ergriff nun [[Karl Renner]] die Initiative, der über eine leidliche Gesprächsbasis zu den Vertretern der bürgerlichen Parteien verfügte und von diesen respektiert wurde.
 
  
 
==Konstituierung des Staates „Deutschösterreich==
 
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Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des [[Herrenhaus]]es waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand.  
 
Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des [[Herrenhaus]]es waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand.  
  
In der Provisorischen Nationalversammlung waren neun Parteien vertreten (die stärksten waren die Christlichsozialen mit 67, die deutschen Sozialdemokraten mit 42, die Deutschnationalen mit 35 und die Deutschradikalen mit 23 Mitgliedern). Mit dem Gesetz über die Staats- und Regierungsform (Staatsgesetzblatt Nummer 5/1918) wurde die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung (170 Mandate) festgesetzt, die am 16. Februar 1919 stattfand. Die Wahl sollten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts stattfinden; gleichzeitig wurde die Durchführung der Wahlen in die Landes- und Gemeindevertretungen nach denselben Grundsätzen angeordnet (die Wahl für den Wiener Gemeinderat erfolgte am 4. Mai 1919). Damit wurde in Österreich das Frauenwahlrecht etabliert.
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In der Provisorischen Nationalversammlung waren neun Parteien vertreten (die stärksten waren die Christlichsozialen mit 67, die deutschen Sozialdemokraten mit 42, die Deutschnationalen mit 35 und die Deutschradikalen mit 23 Mitgliedern). Mit dem Gesetz über die Staats- und Regierungsform (Staatsgesetzblatt Nummer 5/1918) wurde die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung (170 Mandate) festgesetzt, die am 16. Februar 1919 stattfand. Die Wahl sollten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts stattfinden; gleichzeitig wurde die Durchführung der Wahlen in die Landes- und Gemeindevertretungen nach denselben Grundsätzen angeordnet (die Wahl für den Wiener Gemeinderat erfolgte am 4. Mai 1919). Damit wurde in Österreich das [[Frauenwahlrecht]] etabliert.
  
 
Die in Staatsgesetzblatt Nummer 115/1919 verlautbarte Wahlordnung sah 38 Wahlkreise vor; zwölf davon entfielen auf Niederösterreich, sieben von diesen auf Wien. Ihrem Namen entsprechend befasste sich die Konstituierende Nationalversammlung mit dem Entwurf der österreichischen Bundesverfassung, die am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde und am 10. November 1920 in Kraft trat. Der Begriff Deutschösterreich musste wegen des Widerstandes der Kriegssieger aufgegeben werden: Die Bundesverfassung begründet die Republik Österreich.
 
Die in Staatsgesetzblatt Nummer 115/1919 verlautbarte Wahlordnung sah 38 Wahlkreise vor; zwölf davon entfielen auf Niederösterreich, sieben von diesen auf Wien. Ihrem Namen entsprechend befasste sich die Konstituierende Nationalversammlung mit dem Entwurf der österreichischen Bundesverfassung, die am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde und am 10. November 1920 in Kraft trat. Der Begriff Deutschösterreich musste wegen des Widerstandes der Kriegssieger aufgegeben werden: Die Bundesverfassung begründet die Republik Österreich.
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Nachfolger: [[Nationalrat]]
  
 
==Literatur==
 
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Version vom 15. Februar 2018, 15:20 Uhr

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Provisorische und Konstituierende Nationalversammlung

Die Einberufung

Nachdem sich die totale militärische Niederlage der k.u.k. Armee im Oktober 1918 abzeichnete versuchte Kaiser Karl mit dem „Völkermanifest“ vom 16. Oktober die Habsburgermonarchie durch Umgestaltung in einen Bundesstaat zu retten. Aufgrund des kaiserlichen Manifests vom 16. Oktober 1918, in dem die Mitwirkung an der Umgestaltung der Monarchie durch Nationalräte (gebildet aus den Reichsratsabgeordneten jeder Nation Cisleithaniens) verkündet wurde, wurden die 208 deutschen Abgeordneten für den 21. Oktober ins Niederösterreichische Landhaus zu einer Vollversammlung eingeladen. Sie wurde vom Präsidenten des Verbandsausschusses der deutschnationalen Parteien, Dr. Viktor Waldner, eröffnet und erklärte sich zur Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. Da es seit 1911 keine Wahlen gegeben hatte, setzte sich die Provisorische Nationalversammlung aus den Abgeordneten der deutschsprachigen Gebiete Cisleithaniens die 1911 in den Reichsrat gewählt worden waren zusammen. Es waren dies 101 Deutschnationale, 70 Christlichsoziale und 39 Sozialdemokraten. Diese Abgeordneten formulierten als Ziel die Errichtung eines neuen Staates der alle Siedlungsgebiete der deutschsprachigen Bevölkerung des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie umfassen sollte (das Burgenland blieb vorerst ausgeklammert). Ein zwanzigköpfiger „Staatsrat“ wurde gewählt der sich aus Abgeordneten der drei Parteien zusammensetzte, ferner ein „Ernährungsausschuss“. Der Staatsrat entsprach im Prinzip einer Konzentrationsregierung. Der deutschnationale Franz Dinghofer, der christlichsoziale Jodok Fink und der Sozialdemokrat Karl Seitz wurden gleichberechtigte Präsidenten.[1]. Die sozialdemokratischen Abgeordneten stellten zwar nur eine relative kleine Gruppe, aber die aktuelle politische Situation gab ihnen, großes politisches Gewicht. Nicht zufällig ergriff nun Karl Renner die Initiative, der über eine leidliche Gesprächsbasis zu den Vertretern der bürgerlichen Parteien verfügte und von diesen respektiert wurde.

Konstituierung des Staates „Deutschösterreich

Der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung „Über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt“ vom 30. Oktober 1918, der die Konstituierung des Staates „Deutschösterreich“ abschloss, trug seine Handschrift.[2] Die Provisorische Nationalversammlung beauftragte den „Staatsrat“, die gesamte Regierungs- und Vollzugsgewalt in Deutschösterreich zu übernehmen.[3] Die Verfassung des 30. Oktober 1918 stellte einen revolutionären Bruch der Rechtskontinuität dar.[4] Das Herrenhaus, das sich zu einer letzten Sitzung versammelte, war damit aufgelöst; am nächsten Tag übergab der letzte Ministerpräsident der kaiserlichen Regierung Heinrich Lammasch der deutschösterreichischen Regierung die Regierungsgewalt.[5] Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des Herrenhauses waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand.

In der Provisorischen Nationalversammlung waren neun Parteien vertreten (die stärksten waren die Christlichsozialen mit 67, die deutschen Sozialdemokraten mit 42, die Deutschnationalen mit 35 und die Deutschradikalen mit 23 Mitgliedern). Mit dem Gesetz über die Staats- und Regierungsform (Staatsgesetzblatt Nummer 5/1918) wurde die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung (170 Mandate) festgesetzt, die am 16. Februar 1919 stattfand. Die Wahl sollten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts stattfinden; gleichzeitig wurde die Durchführung der Wahlen in die Landes- und Gemeindevertretungen nach denselben Grundsätzen angeordnet (die Wahl für den Wiener Gemeinderat erfolgte am 4. Mai 1919). Damit wurde in Österreich das Frauenwahlrecht etabliert.

Die in Staatsgesetzblatt Nummer 115/1919 verlautbarte Wahlordnung sah 38 Wahlkreise vor; zwölf davon entfielen auf Niederösterreich, sieben von diesen auf Wien. Ihrem Namen entsprechend befasste sich die Konstituierende Nationalversammlung mit dem Entwurf der österreichischen Bundesverfassung, die am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde und am 10. November 1920 in Kraft trat. Der Begriff Deutschösterreich musste wegen des Widerstandes der Kriegssieger aufgegeben werden: Die Bundesverfassung begründet die Republik Österreich.

Nachfolger: Nationalrat

Literatur

  • Edgar Haider: Wien 1918. Agonie der Kaiserstadt, Wien/Köln/Weimar 2018
  • Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982
  • Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968
  • Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987
  • Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920. St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 162-177
  • Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik. Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 55-84
  • Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik, Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985

Links

Einzelnachweise

  1. Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968, S. 75
  2. Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982, S. 216.
  3. Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985, S. 387.
  4. Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987. S. 37.
  5. Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik, Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 68-75; Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920, St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 165.