Haydnkino: Unterschied zwischen den Versionen

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===Inhaberin der Kinokonzession und Eigentümer===
 
===Inhaberin der Kinokonzession und Eigentümer===
Inhaberin der Kinokonzession war Maria Ujj (Wohnung [[13]]., [[Preindlgasse]] 13). Sie hatte davor bereits die Kinokonzession des [[Zentralkino]]s in [[2]]., [[Taborstraße]] 8 inne und ersuchte 1916 um Transferierung auf das neu zu errichtende Haydnkino. Sie erhielt die Kinokonzession zuerst bis Ende 1918 und erneuerte diese regelmäßig. Das erste Mal wurde diese am 23. Jänner 1919 "unter den gleichen Modalitäten und Betriebsbedingungen mit Giltigkeit bis 31. Dezember 1921 erneuert."
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Inhaberin der Kinokonzession war Maria Ujj (Wohnung [[13]]., [[Preindlgasse]] 13). Sie hatte davor bereits die Kinokonzession des [[Zentralkino]]s in [[2]]., [[Taborstraße]] 8 inne und ersuchte 1916 um Transferierung auf das neu zu errichtende Haydnkino. Sie erhielt die Kinokonzession zuerst bis Ende 1918 und erneuerte diese regelmäßig. Das erste Mal wurde diese am 23. Jänner 1919 "unter den gleichen Modalitäten und Betriebsbedingungen mit Giltigkeit bis 31. Dezember 1921 erneuert." Auch am 13. Jänner 1925 wurde ihre Konzession weiterverlängert, dieses Mal bis 31. Dezember 1926.
  
Eigentümer des Kinos, das heißt des Lokals, der Betriebseinrichtung und der Betriebsmittel waren Erwin, Otto und Rosa Honig, die sich 1926 - erfolglos - um die Kinokonzession bewarben und sich im Falle der Konzessionserteilung bereit erklärten, Marie Ujj "die ihr laut unserem gegenseitigen Vertrage zustehende Gewinnbeteiligung, ungeschmälert aufrechtzuerhalten." Marie Ujj erhielt jedoch auch in den Folgejahre die Kinokonzession von der zuständigen [[Magistratsabteilung 6 - Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten (1902-1938)|Magistratsabteilung 52]]. In einem neuerlichen Ansuchen um die Kinokonzession an die Magistratsabteilung 52 vom 10. November 1930 erklärte Marie Ujj, den Kinobetrieb seit 31. August 1917 "anstandslos" zu führen und weiters: "Die Gefertigte führte bisher den Betrieb des Haydn-Kino zur vollen Zufriedenheit ihrer vorgesetzten Behördern und hofft umsomehr auf Erfüllung ihres Ansuchen da ihr Gatte blind ist und sie deshalb aus den Eingängen ihrer Beteiligung am Reingewinn des Kino's die Existenz für ihren Mann und sich bestreiten muss." Ihr Gatte war der blinde Komponist Béla von Ujj (* 2. Juli 1873 Wien als Adalbert Franz Maria Béla von Ujj, † 1. Februar 1942 Wien, Grabstätte Baden in [[Niederösterreich]]). Zugleich suchte Marie Ujj in diesem Schreiben um Bewilligung eines Geschäftsführer-Stellvertreters an, "und zwar den seit Jahren im Haydn-Kino als Geschäftsführer Stellvertreter beschäftigten Carl Walzer, Wien VI, Brauergasse Nr. 5". Karl Walzer erhielt für diese Tätigkeit ein Gehalt von 1000 Schilling und dem Antrag wurde am 26. November 1930 stattgegeben, da Karl Walzer (* 27. Oktober 1893 Czernowitz), der seit 1924 im Haydn-Kino als Geschäftsführer tätig war, "in den hiesigen Evidenzbehelfen als bestraft nicht vorgemerkt" war und zudem "einen guten Leumund" genoss und "als vertrauenswürdig und verlässlich" galt.
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Eigentümer des Hauses sowie des Kinos und dessen Betriebseinrichtung waren 1916 Bela Honig († 17. Jänner 1941 Wien) und Bernhard Weiss. Am 11. April 1919 wurde zudem eine Filmverleihanstalt unter dem Namen "Kommanditgesellschaft Bela Honig" beim Handelsgericht eingetragen, in der auch seine Gattin Rosa, geborene Beck, eingetragen war. Die Firma wurde mit 18. Juli 1930 wieder gelöscht.
  
===Das Personal==
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Aufgrund des "Wiener Gesetzes um Verleihung der Konzession zur Vorführung von Laufbildern (Filmen) und Steh- (Glas-) Bildern", das 1926 erlassen worden war, suchten Otto Honig (* 9. Jänner 1899, Eltern: Otto und Rosa Honig, Wohnung 6., [[Theobaldgasse]] 8) im September 1926 und Erwin (* 24. August 1903 Mödling, † 15. Juli 1937, Eltern: Otto und Rosa Honig, Wohnung 6., Theobaldgasse 8) um diese an, und erklärten gemeinsam mit ihrer Mutter Rosa Honig Eigentümer des Kinos, das heißt des Lokals, der Betriebseinrichtung und der Betriebsmittel zu sein und im Falle der Konzessionserteilung bereit zu sein, Marie Ujj "die ihr laut unserem gegenseitigen Vertrage zustehende Gewinnbeteiligung, ungeschmälert aufrechtzuerhalten." Dem Ansuchen wurde jedoch von der Magistratsabteilung 52 "keine Folge gegeben". Dies war sicher auch dem Umstand geschuldet, dass Marie Ujj erklärte, den Kinobetrieb seit 31. August 1917 "anstandslos" zu führen und weiters: "Die Gefertigte führte bisher den Betrieb des Haydn-Kino zur vollen Zufriedenheit ihrer vorgesetzten Behördern und hofft umsomehr auf Erfüllung ihres Ansuchen da ihr Gatte blind ist und sie deshalb aus den Eingängen ihrer Beteiligung am Reingewinn des Kino's die Existenz für ihren Mann und sich bestreiten muss." (Schreiben vom 10. November 1930) Ihr Gatte war der blinde Komponist Béla von Ujj (* 2. Juli 1873 Wien als Adalbert Franz Maria Béla von Ujj, † 1. Februar 1942 Wien, Grabstätte Baden in [[Niederösterreich]]). Zugleich suchte Marie Ujj in diesem Schreiben um Bewilligung eines Geschäftsführer-Stellvertreters an, "und zwar den seit Jahren im Haydn-Kino als Geschäftsführer Stellvertreter beschäftigten Carl Walzer, Wien VI, Brauergasse Nr. 5". Karl Walzer erhielt für diese Tätigkeit ein Gehalt von 1000 Schilling und dem Antrag wurde am 26. November 1930 stattgegeben, da Karl Walzer (* 27. Oktober 1893 Czernowitz), der seit 1924 im Haydn-Kino als Geschäftsführer tätig war, "in den hiesigen Evidenzbehelfen als bestraft nicht vorgemerkt" war und zudem "einen guten Leumund" genoss und "als vertrauenswürdig und verlässlich" galt. Marie Ujj erhielt die Kinokonzession auch in den Folgejahre und auch Karl Walzer blieb als Geschäftsführer tätig.
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===Das Personal===
 
Neben den Operateuren, die von Maria Ujj jeweils der Behörde gemeldet wurden, waren unter anderem Türsteher, Kassiere und Billeteure angestellt, dafür wurde nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] von der Magistratsabteilung 52 eigens gefordert: "Im Kinobetriebe sind zu allen hiefür in Betracht kommenden Verwendungen (als Kassiere, Billeteure etz.), wenn irgend möglich, Kriegsbeschädigte herauszuziehen." So auch in der Erneuerung der "Kinematografenlizenz der Frau Marie Ujj" am 13. Jänner 1925.
 
Neben den Operateuren, die von Maria Ujj jeweils der Behörde gemeldet wurden, waren unter anderem Türsteher, Kassiere und Billeteure angestellt, dafür wurde nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] von der Magistratsabteilung 52 eigens gefordert: "Im Kinobetriebe sind zu allen hiefür in Betracht kommenden Verwendungen (als Kassiere, Billeteure etz.), wenn irgend möglich, Kriegsbeschädigte herauszuziehen." So auch in der Erneuerung der "Kinematografenlizenz der Frau Marie Ujj" am 13. Jänner 1925.
  
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==Quellen==
 
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*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++610d4805-190d-45f2-838a-26255856723eVERA#Akt_____610d4805-190d-45f2-838a-26255856723eVERA Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 104, A11: 6. Haydn-Kino]
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*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++00000748m08lai#Akt_____00000748m08lai Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A27 - ÖV Kino: K35 Haydn-Lichtspiele]
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*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Stueck++d5efc6b7-590f-454b-bd66-89b5eef43ca6VERA#Stueck__d5efc6b7-590f-454b-bd66-89b5eef43ca6VERA Wiener Stadt- und Landesgericht, Handelsgericht, B76: Handelsregister A 40, 87]
 
*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++ddea3ff0-fedb-41ff-9ed4-1be6b5a74dbaVERA#Akt_____ddea3ff0-fedb-41ff-9ed4-1be6b5a74dbaVERA Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reichsfilmkammer, Außenstelle Wien, A1 – Kinoakten: 41 Haydn-Kino]
 
*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++ddea3ff0-fedb-41ff-9ed4-1be6b5a74dbaVERA#Akt_____ddea3ff0-fedb-41ff-9ed4-1be6b5a74dbaVERA Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reichsfilmkammer, Außenstelle Wien, A1 – Kinoakten: 41 Haydn-Kino]
*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++00000748m08lai#Akt_____00000748m08lai Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A27 - ÖV Kino: K35 Haydn-Lichtspiele]
 
*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Akt+++++610d4805-190d-45f2-838a-26255856723eVERA#Akt_____610d4805-190d-45f2-838a-26255856723eVERA Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 104, A11: 6. Haydn-Kino]
 
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
 
*Werner Michael Schwarz: Kino und Kinos in Wien. Eine Entwicklungsgeschichte bis 1934. Wien; Turia & Kant 1992, S. 223
 
*Werner Michael Schwarz: Kino und Kinos in Wien. Eine Entwicklungsgeschichte bis 1934. Wien; Turia & Kant 1992, S. 223

Version vom 28. Januar 2020, 17:22 Uhr

Frontansicht des Haydn-Kinos
Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1917
Datum bis unbekannt
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 57840
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 28.01.2020 durch WIEN1.lanm08pil
Bildname Haydnkino.jpg
Bildunterschrift Frontansicht des Haydn-Kinos
  • 6., Mariahilfer Straße 57-59

Frühere Adressierung

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

Es wurden noch keine Personen erfasst.

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48° 11' 56.59" N, 16° 21' 8.75" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Die Mariahilfer Straße am Generalstadtplan von 1912
Haydn Kino (Herwig Jobst, 1980)
Haydnkino auf der Wiener Mariahilfer Straße. Filmplakat "Die Glocken von St. Marien" (1948)
Österreichpremiere des Films "Onkel Toms Hütte", 12. Oktober 1928
Logo des Haydnkinos (ab 1916)

Das Haydnkino (6., Mariahilfer Straße 57-59) wurde 1917 in einem 1914 als Theater errichteten Souterainlokal eröffnet.

Die Anfangsjahre: 1916-1938

Bereits am 16. Juni 1916 suchte Marie von Ujj beim Magistratischen Bezirksamt für den 6. Bezirk um "Genehmigung des Kinobetriebes im Hause VI., Mariahilferstrasse 57/59 den Herren Bela Honig und Bernhard Weiss gehörig" an und legte mehrere vor ihr, Bela Honig und Bernhard Weiss unterzeichnete Pläne bei.

Die Räumlichkeiten

Laut dem "Plan zur Genehmigung des Kinobetriebes im Hause Mariahilferstrasse 57-59" vom 24. Juni 1916 waren 584 Sitzplätze vorgesehen, nämlich 463 im Mittelraum, 24 in den vier Logen und 97 auf der Galerie. Bei der Überarbeitung des Planes, datiert mit 28. Juli 1916, waren es zusammen 596 Sitzplätze (498 im Mittelraum, 24 Logenplätze und 74 auf der Galerie). Der Eingang mit dem Kassenbereich befand sich auf der Seite der Barnabitengasse, daran anschließend folgten Warteraum und Buffet. Zwischen den Sitzreihen im Mittelraum und der "Projektionsfläche" war das Orchester untergebracht. Ob man aus dem Vorhandensein einer verhältnismäßig kleinen Damentoilette im Souterain mit nur drei Toiletten und einer mindestens drei Mal so großen Herrentoilette mit vier versperrbaren Toiletten, Pissoir und eigenem Waschraum schließen kann, dass mit sehr viel mehr Besuchern als Besucherinnen gerechnet wurde, kann nur vermutet werden. Auch in der Galerie findet sich eine ähnliche Verteilung.

Nach Lokalaugenschein durch die zuständige Magistratsabteilung 52 und verschiedenen umgesetzten Änderungen konnte das Kino 1917 eröffnen. Auch in de Folgejahren führte die Magistratsabteilung 52 regelmäßig Begehungen der Betriebsstätte durch. 1918 fasste das Kino 615 Sitzplätze, auch deshalb weil 21 Notsitze (Klappstühle) für das Personal und weitere sechs Logenplätze hinzugerechnet wurden. 1921 und 1922 wies es sogar 620 Plätze auf.

Am 12. November 1920 kam es zu einem Unfall, bei dem ein Kinobesucher "in einen metertiefen überdeckten Schacht, der sich zwischen Orchester und erste Sitzreihe befindet und dessen Verschluss offenbar mangelhaft war", fiel. Nach Begehung durch die Magistratsabteilung 52 am 19. Februar 1921 wurde den Kinobetreibern aufgetragen, "entweder den Schacht zu beseitigen oder durch Abschrankung der Saalecke das Betreten des Deckels zu verhindern."

Auch die Kinobeleuchtung und die elektrische Anlage wurde, in diesem Fall von der zuständigen Magistratsabteilung 27, wiederholt überprüft und Änderungen beauftragt, beispielsweise, dass die Notbeleuchtungsanlage derart umzubauen war, "daß ihre Wirksamkeit auch bei zehnstündiger Belastung sichergestellt ist."

Durch einen Türsteher sollte verhindert werden, dass Publikum während des Betriebes von Warteraum in den Kinosaal gelangen konnte. Zudem war das Rauchen "in sämtlichen Räumen verboten und ist das Rauchverbot deutlich sichtbar anzuschlagen und strenge zu handhaben."

Im Februar 1923 wurde um die Errichtung eines transportablen Podiums vor der Bildfläche sowie um die theatermäßige Dekorationen, Requisiten etc. angesucht. Letzteres wurde jedoch als unzulässig abgelehnt, während gegen das Podium keine Einwände erhoben wurden.

Inhaberin der Kinokonzession und Eigentümer

Inhaberin der Kinokonzession war Maria Ujj (Wohnung 13., Preindlgasse 13). Sie hatte davor bereits die Kinokonzession des Zentralkinos in 2., Taborstraße 8 inne und ersuchte 1916 um Transferierung auf das neu zu errichtende Haydnkino. Sie erhielt die Kinokonzession zuerst bis Ende 1918 und erneuerte diese regelmäßig. Das erste Mal wurde diese am 23. Jänner 1919 "unter den gleichen Modalitäten und Betriebsbedingungen mit Giltigkeit bis 31. Dezember 1921 erneuert." Auch am 13. Jänner 1925 wurde ihre Konzession weiterverlängert, dieses Mal bis 31. Dezember 1926.

Eigentümer des Hauses sowie des Kinos und dessen Betriebseinrichtung waren 1916 Bela Honig († 17. Jänner 1941 Wien) und Bernhard Weiss. Am 11. April 1919 wurde zudem eine Filmverleihanstalt unter dem Namen "Kommanditgesellschaft Bela Honig" beim Handelsgericht eingetragen, in der auch seine Gattin Rosa, geborene Beck, eingetragen war. Die Firma wurde mit 18. Juli 1930 wieder gelöscht.

Aufgrund des "Wiener Gesetzes um Verleihung der Konzession zur Vorführung von Laufbildern (Filmen) und Steh- (Glas-) Bildern", das 1926 erlassen worden war, suchten Otto Honig (* 9. Jänner 1899, Eltern: Otto und Rosa Honig, Wohnung 6., Theobaldgasse 8) im September 1926 und Erwin (* 24. August 1903 Mödling, † 15. Juli 1937, Eltern: Otto und Rosa Honig, Wohnung 6., Theobaldgasse 8) um diese an, und erklärten gemeinsam mit ihrer Mutter Rosa Honig Eigentümer des Kinos, das heißt des Lokals, der Betriebseinrichtung und der Betriebsmittel zu sein und im Falle der Konzessionserteilung bereit zu sein, Marie Ujj "die ihr laut unserem gegenseitigen Vertrage zustehende Gewinnbeteiligung, ungeschmälert aufrechtzuerhalten." Dem Ansuchen wurde jedoch von der Magistratsabteilung 52 "keine Folge gegeben". Dies war sicher auch dem Umstand geschuldet, dass Marie Ujj erklärte, den Kinobetrieb seit 31. August 1917 "anstandslos" zu führen und weiters: "Die Gefertigte führte bisher den Betrieb des Haydn-Kino zur vollen Zufriedenheit ihrer vorgesetzten Behördern und hofft umsomehr auf Erfüllung ihres Ansuchen da ihr Gatte blind ist und sie deshalb aus den Eingängen ihrer Beteiligung am Reingewinn des Kino's die Existenz für ihren Mann und sich bestreiten muss." (Schreiben vom 10. November 1930) Ihr Gatte war der blinde Komponist Béla von Ujj (* 2. Juli 1873 Wien als Adalbert Franz Maria Béla von Ujj, † 1. Februar 1942 Wien, Grabstätte Baden in Niederösterreich). Zugleich suchte Marie Ujj in diesem Schreiben um Bewilligung eines Geschäftsführer-Stellvertreters an, "und zwar den seit Jahren im Haydn-Kino als Geschäftsführer Stellvertreter beschäftigten Carl Walzer, Wien VI, Brauergasse Nr. 5". Karl Walzer erhielt für diese Tätigkeit ein Gehalt von 1000 Schilling und dem Antrag wurde am 26. November 1930 stattgegeben, da Karl Walzer (* 27. Oktober 1893 Czernowitz), der seit 1924 im Haydn-Kino als Geschäftsführer tätig war, "in den hiesigen Evidenzbehelfen als bestraft nicht vorgemerkt" war und zudem "einen guten Leumund" genoss und "als vertrauenswürdig und verlässlich" galt. Marie Ujj erhielt die Kinokonzession auch in den Folgejahre und auch Karl Walzer blieb als Geschäftsführer tätig.

Das Personal

Neben den Operateuren, die von Maria Ujj jeweils der Behörde gemeldet wurden, waren unter anderem Türsteher, Kassiere und Billeteure angestellt, dafür wurde nach dem Ersten Weltkrieg von der Magistratsabteilung 52 eigens gefordert: "Im Kinobetriebe sind zu allen hiefür in Betracht kommenden Verwendungen (als Kassiere, Billeteure etz.), wenn irgend möglich, Kriegsbeschädigte herauszuziehen." So auch in der Erneuerung der "Kinematografenlizenz der Frau Marie Ujj" am 13. Jänner 1925.

Filme

Gespielt wurden Stummfilme wie "Die Frau ohne Namen" (zweiteiliger Sensations- und Abenteuerstummfilm, Deutschland 1927), "Das Frauenhaus von Rio" (Deutschland 1927), "Lieb' mich und die Welt ist mein" (Österreich 1923 mit Willi Forst, Regie: H. K. Breslauer), "Der Orlow" (Liebeskomödie, Österreich 1927, Regie: Jakob Fleck und Luise Fleck) etc.

1929 wurde der Tonfilm eingeführt. Wie auch 1922 hatte des Kino 1934 Kapazitäten für 620 Personen.


Gegen Ende des 2. Weltkriegs wurde das Kino als Luftschutzraum genutzt. Da das Haus nicht von Bomben getroffen wurde konnte 1945 der Filmbetrieb rasch wieder aufgenommen werden. 1980-1984 1980 wurde zusätzlich ein zweiter, 1984 ein dritter Saal eingebaut. 1995 Im Jahr 1995 wurde - in Anbetracht der steigenden Internationalisierung Wiens - das Angebot auf englischsprachige Filme ohne Untertitel umgestellt. 2012 Das Kino wurde vollständig, in Bezug auf Technik und Design erneuert, und ein vierter Saal kam dazu.

Siehe auch: Kino

Quellen

Literatur

  • Werner Michael Schwarz: Kino und Kinos in Wien. Eine Entwicklungsgeschichte bis 1934. Wien; Turia & Kant 1992, S. 223