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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 5.07.2019 durch WIEN1.lanm08mic

Die Bezeichnung Groß-Wien wurde zu verschiedenen Zeiten im Zusammenhang mit Stadterweiterungen verwendet.

Großkommune Wien

Nach der Eingemeindung der Vorstädte (Provisorische Gemeindeordnung von 6. März 1850, siehe Stadtverfassung) wurde, insbesondere bei den Gemeinderatswahlen 1861, den ersten nach dem Ende des Neoabsolutismus, die Bezeichnung "Großkommune Wien" verwendet (die neuen Gemeinderäte wurden in einer Publikation als die "Väter der Großkommune Wien" bezeichnet); diesen Begriff verwendete man auch 1894, als sich am linken Donauufer gelegene Gemeinden zur "Großkommune Floridsdorf" zusammenschlossen (die 1905 als 21. Bezirk nach Wien eingemeindet wurde).

Eingemeindung der Vororte 1890/1892

Die Bezeichnung Groß-Wien wurde erstmals im Zuge der Eingemeindung der Vororte (Gesetz von 19. Dezember 1890, Inkrafttreten 1. Jänner 1892) geprägt, wonach Wien 19 Bezirke umfasste.

Groß-Wien 1938

Von den Nationalsozialisten wurde die Bezeichnung übernommen, als sie am 15. Oktober 1938 Wien durch die Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden zu einer Stadt mit 26 (zuvor 21) Gemeindebezirken erweiterten. Erste Besprechungen im Magistrat hatte es bereits im Mai gegeben, wobei es Proponenten für eine engere sowie eine maximale Grenzziehung (bis zu 8.500 Quadratkilometer unter Berücksichtigung weiter Teile des östlichen Niederösterreichs) gab. Der realisierte Entwurf umfasste schließlich rund 1.215 Quadratkilometer mit 2.087.000 Personen. Die Erweiterung hing einerseits mit Kriegsvorbereitungen, andererseits mit geplanten Infrastrukturprojekten zusammen.

Das "Gesetz über Gebietveränderungen im Land Österreich", das die Reichsregierung beschlossen hatte, wurde am 1. Oktober 1938 vom Reichsstatthalter in Österreich kundgemacht. Es trat am 15. Oktober 1938 in Kraft.[1] Die Umsetzung und die neue Einteilung Wiens in 26 Bezirke erfolgte am 15. Oktober durch eine Verordnung des Bürgermeisters.[2]

Bürgermeister Hermann Neubacher, Gauleiter Odilo Globočnik sowie die Vizebürgermeister und leitenden Beamten der Stadt Wien nahmen im Rahmen einer Fahrt durch Klosterneuburg, Langenzersdorf, Groß-Enzersdorf, Schwechat, Inzersdorf, Liesing, Mödling und Gumpoldskirchen die neuen Gebiete symbolisch in Wiener Obhut. Neue Bezirkshauptmannschaften wurden für den 22. Bezirk in Groß-Enzersdorf, für den 23. Bezirk in Schwechat, für den 24. und 25. Bezirk in Mödling und für den 26. Bezirk in Klosterneuburg errichtet. Die behördlichen Aufgaben des selbständigen Wirkungskreises der ehemaligen Gemeindeverwaltungen wurden von den Bezirkshauptmannschaften übernommen, die anderen Agenden (etwa Grund- und Hausverwaltung, Friedhöfe, Wasserversorgung usw.) vom Magistrat. In einzelnen Ortschaften – vor allem dort, wo es NSDAP-Ortsgruppen gab – wurden Amtsstellen der Bezirkshauptmannschaften errichtet.

Bald darauf wurde Wien in einen Reichsgau umgewandelt. 1946 erließen der Bund, Wien und Niederösterreich Verfassungsgesetze zur Rückgängigmachung des Großteils dieser Eingemeindung (17 Orte sollten bei Wien verbleiben). Aufgrund eines Einspruchs der sowjetischen Besatzungsmacht konnten diese Gesetze erst 1954 kundgemacht und vollzogen werden.

Quellen

Literatur

  • Gerhard Botz: Groß-Wien. Die nationalsozialistische Stadterweiterung im Jahre 1938. In: Wiener Geschichtsblätter 17/1 (1973), S. 3-13
  • Wolfgang Mayer: Die nationalsozialistische Gebietsreform. In: Felix Czeike [Hg.]: Wien 1938. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1978 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 2), S. 77 ff.

Einzelnachweise