Matrik

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Pfarre Lichtental, Taufbuch 1: Band 9, fol. 795: Franz Schubert, 31. Jänner 1797
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Erzdiözese Wien, Pfarren, Standesämter, Geburtsmatrik, Ehematrik, Sterbematrik
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 27.09.2022 durch WIEN1.lanm08pil
Bildname Geburtsmatrik.jpg
Bildunterschrift Pfarre Lichtental, Taufbuch 1: Band 9, fol. 795: Franz Schubert, 31. Jänner 1797


Matrik (Matrikel; lateinisch matricula = Quelle, Ursprung), so viel wie offizielles Verzeichnis. In älterer Zeit vielfach verwendet; so wurden an der Wiener Universität neben der allgemeinen Matrik (Verzeichnis aller Studierenden) gesonderte Matriken für die vier Fakultäten und die vier Nationen geführt. Im Verband der Niederösterreichischen Landstände gab es Matriken für die Mitglieder des Herren- und des Ritterstands. In der Matrik der Diözese Passau wurden die dem Bischof unterstehenden Pfarren, Kapellen, Klöster und Messpfründen verzeichnet. Die einzelnen Pfarren führen gesonderte Matriken für Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle. Für Angehörige der Armee wurde eine eigene Militärmatrik geführt.

Pfarre St. Stephan, Trauungsbuch 2: Band 74, fol. 271: Wolfgang Amadeus Mozart, 4. August 1782
Pfarre St. Stephan, Sterbebuch 3: Band 36, fol. 173: Wolfgang Amadeus Mozart, 5. Dezember 1791

Geschichte

Bis ins 16. Jahrhundert gab es keine regelmäßigen Aufzeichnungen über Geburten beziehungsweise Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle/Begräbnisse. Erst im 16. Jahrhundert begannen in den protestantischen Gebieten die Kirchen, in Büchern die Geburten/Taufen, Hochzeiten und Sterbefälle/Begräbnisse einzutragen. Den katholischen Pfarren schrieb dies das Konzil von Trient 1563 vor.

Die ältesten in Wien erhaltenen Matriken sind jene von St. Stephan, von dem die Geburtsmatriken ab 1585, die Heiratsmatriken ab 1542 und die Sterbematriken ab 1553 vorhanden sind.

Kaiser Joseph II. schrieb 1770 den Pfarrern die Führung der Matriken als staatliche Pflicht vor und die von ihnen geführten Kirchenbücher wurden somit zu öffentlichen Personenstands-Verzeichnissen. Auch Protestanten und Juden verpflichtete der Staat dazu. Erst 1870 wurden in Österreich erstmals staatliche Bezirksbehörden verpflichtet, Personenstände aufzunehmen – nämlich dann, wenn jemand keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehörte.

Dass alle Menschen jeglicher Religion in staatliche Verzeichnisse eingetragen werden, gibt es in Österreich erst seit 1939. Nach dem "Anschluss" an Deutschland führten die Nationalsozialisten die schon seit 1869 im Deutschen Reich existierenden Standesämter ein.

Standesführung

Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Sie umfasst:

Mit 1. Jänner 1939 wurden im Reichsgau Wien insgesamt 34 Standesämter eingerichtet, welche nicht nur die Aufgaben der Ehereferate von den Bezirkshauptmannschaften übernahmen, sondern auch die Führung der Geburts- und Sterbebücher der konfessionellen Behörden. Die Führung der Matriken durch die Standesämter wurde nach 1945 beibehalten.

Siehe auch: Pfarren, Standesämter

Quellen

Literatur

  • Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matriken-Führer und Familienforscher. Wien: Verlag des Österreichischen Instituts für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde [1929]
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Das Matrikenwesen in Österreich. Sonderdruck. Wien 1948
  • Rudolf Zinnhobler [Hg.]: Die Passauer Bistumsmatrikeln. 6 Bände. Passau: Verlag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung 1972-1996
  • 1377-1450. Graz [u.a.]: Holzhausen 1956 (Publikationen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Reihe 6: Quellen zur Geschichte der Universität Wien, Abteilung 1: Die Matrikel der Universität Wien, 1)