Kreuz Kino

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Filmankündigung "Der geheimnisvolle Bandit" des Kreuzkinos (1., Wollzeile 17) (26. September 1947)
Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1912
Datum bis 30. Juni 2006
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 57623
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Bildname Kreuz Kino.jpg
Bildunterschrift Filmankündigung "Der geheimnisvolle Bandit" des Kreuzkinos (1., Wollzeile 17) (26. September 1947)
  • 1., Wollzeile 17

Frühere Adressierung
  • Silbernes Kreuz Kino (1912, bis: 1919)
  • Kreuz Kino (1919, bis: 1990)
  • Atelierkino (1990, bis: 2006)

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48° 12' 30.79" N, 16° 22' 34.14" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Die Wollzeile am Generalstadtplan von 1912
Plan des Kreuz Kinos (1930)
Kreuz Kino (Herwig Jobst, 1980)
Eingang des Kreuz Kinos (1948)
Plan des Kreuz Kinos (um 1920)

Das Kreuz Kino (1., Wollzeile 17) wurde 1912 als Silbernes Kreuz Kino gegründet und hatte 1914 einen Fassungsraum von 263 Personen. 1919 wurde es in Kreuz Kino umbenannt. 1934 hatte es einen Fassungsraum von 201 Personen, da anstatt der Logen Sitzreihen eingerichtet wurden. 1990 erfolgte die Umbenennung in Atelier Kino, das 2006 geschlossen wurde.

Geschichte des Hauses

Bis 1586 stand am heutigen Standort 1., Wollzeile 17, ein Haus, das eine Einheit mit dem späteren Haus Stadt 761 (Bäckerstraße 14) bildete und den Namen "Zur alten Taverne" trug. 1571 wurde das Tavernenrecht vom Stadtrat aufgelöst, doch der Name blieb dem Haus erhalten und war auch nach dem Neubau 1792 noch im Grundbuch zu finden. 1588 wurde von dem damals neuen Gebäude ein "Stöckl" abgetrennt, 1792 wurde an der Stelle ein neues, vierstöckiges Haus errichtet, 1861 kam das Haus in den Besitz der "Stiftung für arme Witwen nach Professionisten, Fabriksarbeitern und Tagelöhnern", ab 1873 besaß es die "Elbemühl Papierfabriks- und Verlagsgesellschaft". 1905 wurde das Gebäude verkauft, abgetragen, verkleinert und ein neuer, nun sechsgeschossiger Bau nach Plänen von Eugen Felgel von Farnholz errichtet.

Die Anfangsjahre des Kinos: 1912-1938

Silbernes Kreuz Kino (1912-1919)

1912 wurde im Neubau ein neues Kino eröffnet, das von der "Gesellschaft vom Österreichischen Silbernen Kreuz"[1] unter dem Namen "Silbernes Kreuz-Kino" geführt wurde.[2]

1919 übertrug die Gesellschaft, die während des Ersten Weltkriegs als Fürsorgeeinrichtung für heimkehrende Soldaten und Invalide diente, ihre Lizenz auf das (erste) Gartenbaukino (1., Parkring 12, sodass der alte Standort frei wurde.

Kreuz Kino

Im Juni des Jahres reichte der 1872 in Baden bei Wien geborene Kriegsinvalide und bis 1912 "Leibchauffeur Kaiser Franz Josefs" Rudolf Stary um die Erlangung einer Kinolizenz für den Standort ein und nannte sein für den ganzjährigen Betrieb geplantes Kino nun "Kreuz Kino". Das kleine, schlauchförmige Souterrainkino wurde damals in der Presse auch als "Mausefalle" bezeichnet, da die Ein- und Ausgänge dieselben und die Gänge zudem viel zu schmal waren, um für einen Kinobetrieb geeignet zu sein. Es besaß jedoch eine Galerie sowie Logen, die später jedoch zugunsten von mehr Sitzreihen aufgelöst wurden.

Besitzer des Betriebs waren zu diesem Zeitpunkt Eugen Jössel und Jasques Szölesi, von 1914 bis 1920 Ludwig Slamina und von 1920 an Amalia Strum und deren Tochter Golda (*1899, verheiratete Landau). Zugleich mit dem Ankauf 1920 schlossen Strum und Landau "mit der damaligen Lizenzinhaberin, Frau Stary, ein Geschäftsverhältnis ab", das bis 1926 Gültigkeit behielt.

Rudolf Stary erhielt die Lizenz, die er von nun an statt einer Pension zugesprochen bekam, von 1919 bis 1. Oktober 1922. Er starb jedoch bereits 1920, sodass seine Witwe, die 1901 in Wien geborene Josefine Stary, im November 1920 um die Übertragung der Lizenz auf ihren Namen ansuchte und diese vorerst bis zum Ablauf der auf den Namen ihres Mannes laufenden Lizenz bewilligt bekam. In den folgenden Jahren wurde die nun auf ihren Namen laufende Lizenz immer wieder verlängert, 1926 wurde ihr Antrag auf Konzessionsverlängerung im Zuge des neuen Wiener Theatergesetzes jedoch abgelehnt.

Josefine Stary legte, vertreten durch den Wiener Strafverteidiger Isidor Blatt, zwar Berufung ein und der Fall ging in den kommenden Monaten bis vor den Verwaltungsgerichtshof, er wurde jedoch schließlich im Frühling 1928 zu Ungunsten von Josefine Stary entschieden. Interessant sind dabei die "Entscheidungsgründe", die vonseiten des Verwaltungsgerichtshofs am 3. Juli 1928 festgestellt wurden. So heißt es hier unter anderem: "[…] vom 1. Oktober 1926 an dürfen Laufbilder nur auf Grund einer nach § 1 dieses Gesetzes [Wiener Kinogesetz] verliehenen Konzession öffentlich vorgeführt werden. § 1, Absatz 1 bestimmt: Für die öffentliche Vorführung von Laufbildern (Filmen) mittelst Kinematografen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich (Kinokonzession). Über die Voraussetzungen, unter denen eine Kinokonzession zu erteilen ist, enthält das Gesetz keine Bestimmungen. Die Verleihung ist daher dem freien Ermessen der Behörde anheimgestellt, und zwar auch hinsichtlich jener Personen, die bis 30. September 1926 Kinematographenlizenzen ausgeübt haben. Denn das Gesetz enthält hinsichtlich dieser Personen keine Ausnahmebestimmung." Über die Wahl der neuen Konzessionsinhaber hieß es im Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs weiter: "Die belangte Behörde [Magistrat der Stadt Wien] ging bei der Neuverleihung der Konzession, wie auch aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zu ersehen ist, von dem Grundsatze aus, dass die Konzession in der Regel dem früheren Lizenzinhaber nur dann verliehen werden könne, wenn er auch selbst das Kino betreibt. Dieser Grundsatz steht mit § 4 des Kinogesetzes im Einklange, wonach die Konzession in der Regel persönlich auszuüben ist. Nun ist unbestritten und steht mit der Aktenlage im Einklange, dass das fragliche Kino nicht von der Beschwerdeführerin, die auch nicht im Besitze des Kinos ist, selbst betrieben wird."

Ebenfalls um die Konzession angesucht hatten Amalie Strum, seit 1920 Mitbesitzerin des Kinos, sowie die "Bereitschaft – Verein für soziale Arbeit und zur Verbreitung sozialer Kenntnisse" (1., Annagasse 18), dem diese letztendlich auch genehmigt wurde. Der Verein bestellte seinerseits im März 1927 den am 13. Oktober 1901 in Wien geborenen Rudolf Stary – Schwiegersohn von Amalie Sturm und Schwager von Golda Landau – als Geschäftsführer, der auch in den folgenden Jahren die Geschäfte des Kinos leitete.

Im Dezember 1928 reichte Amalie Strum erneut um die Konzession ihres Kinos ein und begründete ihren Antrag folgendermaßen: "Die Konzession für dieses Kino hat seit zwei Jahren die Bereitschaft, Verein für soziale Arbeit und zur Verbreitung sozialer Kenntnisse, Wien 1., Annagasse 18, ich bin aber nicht in der Lage, wegen des immer zurückgehenden Geschäftsganges, wegen der hohen Abgaben und Lasten und da ich acht Kinder zu versorgen habe, außerdem noch eine Abgabe von 7.500,- jährlich zu leisten. Im Übrigen scheint es mir als unfassbar, dass der Wiener Magistrat, der die Bürger der Stadt Wien mit gleicher Gerechtigkeit zu behandeln hätte, einer Anzahl von Kinobetrieben neue Lasten in Form von Konzessionsverleihungen an Vereine auferlegt, dagegen große, sehr gutfrequentierte Betriebe eigene Konzessionen erhalten und von neuen Lasten verschont werden. Es wäre meiner Auffassung nach recht und billig, wenn Kinobetriebe, welche bisher diese Lasten getragen haben, von denselben befreit werden, indem sie eigene Konzessionen erhalten, und dafür möge man jetzt den Vereinen, die bisher verschont gebliebenen Kinobetriebe zuweisen." Strums Ansuchen wurde abgewiesen und die Kinokonzession noch bis 1930 an die "Bereitschaft" vergeben.

Im Mai 1930 kam es zu einem neuerlichen Konflikt um das Kino, da es die "Bereitschaft" in ein Tonkino umwandeln wollte. Der Hauseigentümer – genannt wird in den damaligen Akten interessanterweise nicht Strum beziehungsweise Landau, sondern das "Bankhaus Caraco & Co., 1., Rotenturmstraße 13" – genehmigte die baulichen Veränderungen jedoch nicht, sodass es zur Gefahr einer lang andauernden Rechtstreitigkeit kam. Da im September 1930 der Umbau in ein Tonkino abgeschlossen war, ist davon auszugehen, dass sich Hauseigentümer und Konzessionär im Sommer 1930 geeinigt hatten.

Im Dezember 1930 reichte Golda Landau um die Konzession ein. In einem mehrseitigen Schreiben erläuterte Landau ihren Konzessionsantrag, der auch vom Bund der Lichtspieltheater[3] und vom Verband der Klein- und Mittelkinos[4] unterstützt wurde. Einzig die Union des Bühnen- und Kinopersonals Österreichs[5] sah sich "mit Rücksicht auf den humanitären Zweck des Vereins 'Die Bereitschaft', des gegenwärtigen Konzessionsinhabers, nicht in der Lage […], zum gegenständlichen Ansuchen Stellung zu nehmen."

Golda Landau war am 6. September 1899 in Wiener Neustadt geboren worden und "dahin zuständig, mosaisch, bei ihrem Gatten Rechtsanwalt Dr. Heinrich Landau in Wien II., Springergasse Nr. 29/6 wohnhaft", wie aus einem Schreiben der Polizeidirektion Wien an den Magistrat Wien vom 4. Dezember 1930 hervorgeht, in dem sich auch diese für eine Konzessionsverlängerung zugunsten des Vereins aussprach – "mit Rücksicht darauf", dass dieser die Konzession "bereits besaß und seine Zwecke eine materielle Förderung angezeigt erscheinen lassen […]."

Das Kino, argumentierte Landau in dem Konflikt ihrerseits, war jedoch "mit schwer erspartem Gelde gekauft" worden und als "Altersversorgung" ihrer Eltern geplant gewesen. Daher war die Tatsache, dass die Besitzer (und zugleich Betreiber des Betriebes) monatlich hohe Konzessionsabgaben an den Verein als Konzessionsinhaber zu zahlen hatten, mehr als belastend. Der Betrieb, so Landau, sei so auch nicht mehr aufrechtzuerhalten. (Interessant ist auch Landaus Hinweis, dass "ihr Schwager [Josef Stary] Geschäftsführer" des Kinos sei, "und mein Bruder und ich […] im Betriebe mit[arbeiten]".)

Landau führte in ihrem Ansuchen auch den Umbau des Kinos im Jahre 1930 an und verwies auf das kleine, doch "beständige Stammpublikum" für die im Kreuz Kino bis dahin gezeigten "zumeist amerikanischen" Stummfilme, das dem Kino bis zu dessen Umstellung treu geblieben war. Doch mit der "Einführung des Tonfilmes in den meisten Kinos hörte die Erzeugung stummer Filme im Genre des Kreuz-Kinos auf, das Kino musste andere Filme spielen und das Stammpublikum blieb aus. Die Folge davon war, dass die Einnahmen gegenüber den Vorjahren immer mehr zurückgingen und das Defizit von Tag zu Tag wuchs."

Der Umbau in ein Tonkino war zudem nicht vom Verein als Konzessionsinhaber bezahlt worden, sondern musste von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern (Strum und Landau) getragen werden; hinzu kamen die Lustbarkeitssteuer als "eine schwere Belastung aller Kinos, mit der man wie mit einer anderen fixen Post rechnen muss" und die "Konzessionsabgabe", die "keine allgemeine Belastung" war und das Kino "wie eine ungerechte Doppelbesteuerung" traf.

Landaus deutliche Ausführungen zeigten Wirkung: Das Kino wurde ab 1931 von ihr als Konzessionärin geführt.

1932 gelangte das Kreuz Kino in die Schlagzeilen der Wiener Tageszeitungen, als es den Film "Das Lied vom Aufbau" von Dsiga Wertow in sein Programm aufnahm und damit zu heftigen Protesten und öffentlichen Diskussionen anregte: "1932 kam es um einen der letzten sowjetischen Filme, die in Österreich vor dem Ende der Ersten Republik noch ins Kino kamen, zu einem Eklat mit gerichtlichen Folgen: Der Film, Dziga Vertovs spektakulärer erster Tonfilm Enthusiasmus − Das Lied vom Aufbau über die Fortschritte des ersten Fünfjahresplanes war nur einen Tag regulär im Wiener Kreuz Kino gelaufen, und zwar am 20. Mai 1932 − dem Tag, an dem Engelbert Dollfuß seine Kanzlerschaft antrat. Tags darauf wurde der Film von der Polizei wegen 'Religionsstörung' beschlagnahmt und gegen die Kinobesitzerin Golda Landau und den Verleiher des Filmes, Josef Szende, ein Mitglied der Kommunistischen Partei Österreichs, Anzeige erstattet."[6]

Ab Mitte 1930 findet sich als Geschäftsführer nicht mehr Josef Stary, sondern der am 29. Juni 1895 in Jaroslau geborene Joachim Hülsenrad als neuer Geschäftsführer. Hülsenrad war verheiratet, lebte mit seiner Frau Helene, geborene Strum, und zwei Kindern in 2., Praterstraße 25 und besaß "einiges Vermögen, welches er im Kino investiert hat", wies das Schreiben der Polizeidirektion Wien an den Magistrat von 4. Dezember 1930 aus.

In den Jahren 1934 bis 1936 findet man vor allem den Namen der sehr aktiven Kinobetreiberin Golda Landau in den Akten des Magistrats, zuletzt in einem kurzen Schreiben an das Besondere Stadtamt 2/III von 3. April 1936, in dem auf eine von der Polizeibehörde verbotene Sondervorstellung verwiesen wird, die "nicht stattgefunden hat" und verschoben wurde.

Arisierung und Rückstellung

Vor dem "Anschluss" 1938 befand sich das Kino in Besitz von Dr. Golda Landau (3/12), Salomon Strum (5/12), Laura Strum (3/12) und Adi Strum (1/12). Diese wurden aufgrund ihrer jüdischen Herkunft vertrieben und das Kino durch Ferdinand Schaschek "arisiert". Golda Landau gelang die Flucht nach England.

Bei den Kampfhandlungen im Frühling 1945 kam es zu leichten Splitterschäden, die Geschäftslokale wurden vollständig geplündert, doch das Kino konnte schon bald wieder eröffnet werden. Im August 1945 wurde Herta Wurm (an anderer Stelle wird von "Herta Wurz" gesprochen) von "Bund der österreichischen Lichtspieltheater" sowie von der Kulturabteilung der Stadt Wien, Dr. Viktor Matejka, Referat Film (Ing. Hans Nord), als "provisorische Leiterin" des Kinos eingesetzt. Ihr folgte vonseiten der amerikanischen Besatzungsbehörde, später bestellt durch das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, Silvain Drach.

Golda Landau, die zu diesem Zeitpunkt im englischen Exil in Birmingham lebte, beantragte mit Schreiben von 10. Juli 1946 die neuerliche Verleihung der Konzession an sie und schilderte diese Situation wie folgt: "Ich, Golda Landau, geboren am 6. August 199 [1899] im Przemysl [!], österreichische Staatsangehörige, war bis zur Annexion Österreichs die letzte Konzessionsinhaberin. Nach der Annexion wurde mir das Kino ohne meine Einwilligung entzogen und durch den derzeit geflüchteten Ferdinand Schaschek, Wien VII., Kaiserstraße 67, 'arisiert'. Ich selbst musste als Jüdin nach England emigrieren, wo ich mich derzeit in Birmingham, 10 Manor Road, Edgbaston, befinde. Ich beabsichtige, sobald die Rückkehr möglich ist, nach Wien zurückzukehren und die mir zustehenden Besitzrechte an dem erwähnten Kreuz-Kino auszuüben." Landau bestellte ihrerseits den 1905 in Karlsbad geborenen Buchsachverständigen Otto Lichtenstern als ihren Vertreter zur Ausübung der Konzession bis zu ihrer Rückkehr und wies darauf hin, dass Lichtenstern schon vor dem Krieg für die Brigittenauer Kammerlichtspiele tätig gewesen war.

Am 16. Jänner 1948 suchte seinerseits Ferdinand Schaschek darum an, den Betrieb wieder an ihn zurückzustellen. Schaschek begründete seinen Antrag damit, dass er das Kino im November 1939 erstanden hatte, dieses jedoch schon am 13. März 1938 [!] wegen des schlechten Geschäftsstandes zur Liquidierung bestimmt worden war. Schascheks Anwalt wies darauf hin, dass dieser das Kino durch fleißige Arbeit auf eine beachtliche Höhe gebracht hätte und auch die Kriegsschäden sofort behoben hätte. Zwar sei das Kino nach 1945 an einen öffentlichen Verwalter übergeben worden, da es sich "um entzogenes Vermögen" gehandelt habe, doch sei das Strafverfahren schon 1947 eingestellt worden, wonach es keine Verpflichtung für eine öffentliche Verwaltung mehr gebe und auch keine Gefahr der Vermögensverschleppung gegeben sei. Wie aus einem Antwortschreiben des Anwalts der ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümer von 7. Februar 1948 hervorgeht, war es wohl tatsächlich 1947 zu Verhandlungen zwischen den einstigen Besitzerin und dem Ariseur des Kinos gekommen, die jedoch zu keiner Einigung geführt hatten, sodass die Vorbesitzerinnen und Vorbesitzer nun ihrerseits die völlige Rückstellung beantragt hätten.

Am 13. Februar 1948 wurde der Antrag Schascheks abgewiesen. Dem einstigen Ariseur wurde jedoch ein Unterhalt zuerkannt, der von den neuen (einstigen) Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen war; über dessen Höhe wurde in den folgenden Monaten zwischen den Parteien rechtlich verhandelt.

Das Rückstellungsverfahren wurde mit Ende 1948 abgeschlossen, sodass die nunmehr wieder in Besitz getretenen einstigen Eigentümerinnen und Eigentümer - Salomon Strum (Brooklyn), Laura Strum ( Bogota), Golda Landau (England beziehungsweise "derzeit Wien") - um Aufhebung der öffentlichen Verwaltung ansuchten. Im April 1949 wurde diese aufgehoben und Sylvain Drach als öffentlicher Verwalter abberufen.

Das Kino ab den 1960er Jahren

In den Sechzigerjahren wurde das "Kreuz Kino" umgebaut und aufwendig neu gestaltet. Es zählte nie zu den renommierten Lichtspieltheatern der Inneren Stadt, sondern galt eher als "Revolverkino" und brachte in den späteren Jahren seines Bestehens eher Wiederholungen als Premierenfilme, vor allem Actionfilme aus den USA oder andere "B-Movies", Liebesromanzen, zuletzt aber auch unabhängige Filmproduktionen, die vorher an anderen Programmkinos wie dem Künstlerhaus oder der Urania gelaufen waren.

Atelierkino

1990 wurde das Kino vom Verleih- und Kinounternehmen Constantin in ein "Art-Kino" umgewandelt. Das Versprechen, anlässlich des neuerlichen Umbaus und der damit verbundenen Umbenennung in "Atelier Kino", hier Filme in Originalsprache zu zeigen, wurde vom letzten Betreiber, der Constantin Film, jedoch nie eingelöst. Das mangelnde "eigene Gesicht" des Kinos gehörte wohl zu den Gründen, warum sich das "Atelier" in den letzten Jahres seines Bestehens gegenüber der Konkurrenz so schwertat. Gerade die Möglichkeit, Filme, die an anderen Kinos eher "still" angelaufen waren, hier für einen längeren Zeitraum anzubieten, zählte zu den besonderen Qualitäten des Kinos; die Chance, einen Film länger als 4−5 Wochen zu zeigen, war hier für die Verleiher von Bedeutung. Am 30. Juni 2006 wurde das Kino geschlossen.

Dennoch bleibt das ehemalige „Kreuz Kino“ auch filmhistorisch relevant, zählten etwa auch spätere Hollywood-Größen wie Fred Zinnemann zu seinen Stammgästen, eher er 1938 in die Emigration ging: Zinnemann, der am Franz-Josephs-Gymnasium, der heutigen Schottenbastei, zur Schule ging, sah hier seine ersten Filme und erhielt wesentlich, prägende Impulse für seine spätere Filmkarriere: "[...] vor allem Western. Und diese Western, die waren der Grund, weshalb ich nach Amerika wollte. Wo so viel Platz war."

Fassungsraum

  • 263 (1914)
  • 290 (1922)
  • 301 (1934; Sitzreihen statt der bisherigen Logen)
  • zuletzt mehrere kleine Säle: 178 (Saal 1, 2006)

Konzessionäre/Betreiber

  • 1912−1919 Silbernes Kreuz Kinotheater G.m.b.H.
  • 1919−1920 Rudolf Stary
  • 1920-1938 Golda Landau
  • 1938−1945 Ferdinand Schaschek
  • 1947−1958 Golda Landau
  • 1959−1989 N. N.
  • 1990−2006 Constantin Film (letzter Konzessionär und Betreiber: Lichtspieltheater-Betriebsgesellschaft mbH; letzter Geschäftsführer: Christian Langhammer)

Siehe auch: Kino

Quellen

Literatur

  • Michael Omasta: Vor allem Western. In: Falter 27 (2006), S. 67
  • Werner Michael Schwarz: Kino und Kinos in Wien. Eine Entwicklungsgeschichte bis 1934. Wien: Turia & Kant 1992, S. 183

Weblinks

Einzelnachweise