Besonderes Stadtamt II – Bau-, Elektrizitäts-, Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1. November 1934
Datum bis 15. Oktober 1939
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 49818
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Letzte Änderung am 8.05.2020 durch WIEN1.lanm08ber

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  • Besonderes Stadtamt II – Bau-, Elektrizitäts-, Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten (1934, bis: 1938)

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Besonderes Stadtamt II – Bau-, Elektrizitäts-, Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten. Die Besonderen Stadtämter wurden 1934 zusätzlich zu den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet für Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz. Die Besonderen Stadtämter waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt.


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Das Besondere Stadtamt II war zuständig für:

I. Bauangelegenheiten

A) Für alle Bezirke

  • Fluchtlinienbekanntgabe: Vorbescheide
  • Grundabteilungen
  • Grundumlegungen
  • Grenzberichtigungen
  • Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen: Löschungen, Freilassungen
  • Enteigungen in den Fällen des § 40 der Bauordnung
  • Duldung öffentlicher Einrichtungen an Gebäuden oder auf Grundstücken: Amtshandlungen nach der Bauordnung
  • Benzinzapfstellen auf Straßengrund: Bewilligungen
  • Sachverständige für Aufzüge und Kessel-(Tank-)wagen: Bestellung
  • Bauten der Stadt Wien, eines Landes und des Bundes (mit Ausnahme der Fluchtlinienaussteckungen in den Bezirken X bis XIX und XXI)
  • Wertzuwachsabgabe, baubehördliche Bestätigungen
  • Vermessungsarbeiten auf fremden Grundstücken, Bewilligungen
  • Feuerpolizeiordnung, Durchführungsverordnungen


B) Für die Bezirke I-IX und XX

  • Alle Bauangelegenheiten einschließlich der Bewilligungen für Straßenbenützung; Fluchtlinienaussteckungen
  • Strafamtshandlungen in Bausachen
  • Gewerbewesen: Betriebsanlangen, Genehmigungen, soweit sie vom Besonderen Stadtamt gleichzeitig mit den Baubewilligungen erteilt werden
  • Dampfkesselwesen: Dampfkessel in nicht gewerblichen Betriebsanlagen, Bewilligung zur Aufstellung in Verbindung mit Baubewilligungen, die vom Besonderen Stadtamt erteilt werden
  • Denkmalschutz: in Verbindung mit Bausachen des Besonderen Stadtamtes
  • Kanaleinmündungsgebühren: Vorschreibungen, im Zusammenhang mit einer Baubewilligung


II. Platzzinsangelegenheiten

  • Platzzinspflichtige Gegenstände einschließlich der Benzinzapfstellen und der Zeitungsstände, jedoch mit Ausnahme der Baustofflagerungen in den Bezirken X bis XIX und XXI und der Straßenstände in allen Bezirken, Bewilligung
  • Platz- und Anerkennungszinse: Bemessung und Vorschreibung


III. Elekrizitätswesen

  • Elektrizitätsgesetze: Handhabung, insbesondere bezüglich der städtischen Elektrizitätswerke
  • Eigenanlagen, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind
  • Inneninstallationen, Hausanschlüsse: Genehmigung, Betriebsbewilligungen und Überwachung mit Ausnahme gewerblicher Betriebe und der Anlagen nach dem Theater- und Kinogesetz
  • Starkstromanlagen, Überprüfung der Bauentwürde und Bestätigung, Anlagen ohne festen Standort
  • Starkstromverbrauchseinrichtungen (Röntgenanlagen, Strahlenschutz): Genehmigung
  • Elektrowärter: Bescheide


IV. Eisenbahnwesen

  • Genehmigung von Um- und Zubauten geringerer Bedeutung und von Verlegung von Haltestellen der Straßenbahnen[1]


V. Wasserrecht, Schiffahrts- und Strompolizei


VI. Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten

  • Messehäuser: sicherheitspolizeiliche Anordnungen, Überwachung
  • Menschenansammlungen: sicherheitspolizeiliche Anordnungen, Überwachung
  • Theater- und Kinogesetz: Handhabung einschließlich Strafamtshandlungen
  • Kinooperateure- und Musikverordnung: Strafamtshandlungen
  • Vergnügungsstätten aller Art: Genehmigung der Anlagen, ihrer besonderen Einrichtungen, der Änderungen, Überwachung und Erlassung der notwendigen Verfügungen
  • Lichtbildvorführungen: Genehmigung der Anlagen, ihrer besonderen Einrichtungen, der Änderungen, Überwachung und Erlassung der notwendigen Verfügungen
  • Szenische Behelfe: Erlassung von Bescheiden
  • Imprägnierungsmittel: Erlassung von Bescheiden
  • Bildwerfer: Typenbescheinigungen, Erlassung von Bescheiden
  • Filmbrandsicherungen: Typenbescheinigungen, Erlassung von Bescheiden
  • Straßenbauaufsichtsbehörde mit Ausnahme der in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften fallenden Angelegenheiten
  • Tankwagenverordnung: Handhabung
  • Freiwillige Feuerwehren: Erlassung von Bescheiden
  • Werks- und Siedlungsfeuerwehren: Erlassung von Bescheiden
  • Kehrordnung: Erlassung von Bescheiden


Einzelnachweise

  1. Verordnung vom 23. August 1922, Bundesgesetzblatt, Nr. 662.