Erteilung des Baukonsens für die Erste Hochquellenleitung 1868

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Daten zum Ereignis
Art des Ereignisses Politisches Ereignis
Datum von 22. Juli 1868
Datum bis 22. Juli 1868
Thema Wasserversorgung
Veranstalter
Teilnehmerzahl
Gewalt Nein
PageID 366809
GND
WikidataID
Objektbezug Erste Hochquellenleitung, Wasserversorgung
Quelle
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Kurz nach dem Beschluss zum Bau der Ersten Hochquellenleitung im Juni 1866 richtete der Gemeinderat ein Gesuch um Erteilung des Baukonsens an die Niederösterreichische Statthalterei. Diese prüfte das Gesuch ab Jänner 1867, machte die Entscheidung aber von der tatsächlichen Übergabe der Quellen Kaiserbrunnen und Stixenstein in das Eigentum der Stadt abhängig.

Die meisten Industriellen, die an den von der Wasserableitung betroffenen Flüssen Schwarza und Sierning Wasserrechte zur Nutzung der Wasserkraft innehatten, sowie sonstige Wasserbezugsberechtigte, Grundbesitzer und Gemeinden der Bezirke Gloggnitz, Neunkirchen und Wiener Neustadt erhoben Einspruch gegen die Erteilung des Baukonsens. Sie machten die ihnen verliehenen Nutzungsrechte sowie Gewohnheitsrechte geltend, durch die eine Minderung der zur Verfügung stehenden Wassermenge nicht zulässig wäre. Im Juni und Juli 1868 fand über 24 Tage hinweg eine kommissionelle Begehung der gesamten Wasserleitungsstrecke von den Quellen bis Wien statt. Am 22. Juli 1868 erteilte die Niederösterreichische Statthalterei den Baukonsens und begründete die Entscheidung folgendermaßen:

„Da jedoch nach den eingeleiteten umfassenden technischen Erhebungen diese behauptete Gefährdung der allgemeinen industriellen und landwirthschaftlichen Interessen des an der Schwarza gelegenen Gebietes nicht zu besorgen und andererseits durch die gepflogenen Erhebungen vollkommen sichergestellt ist, daß wichtige öffentliche Rücksichten die Versehung Wiens mit genügendem und entsprechendem Trink- und Nutzwasser gebieterisch fordern und diesem allgemein anerkannten Bedürfnisse … nur durch die Ableitung der genannten Hochquellen in einer in jeder Richtung vollkommen entsprechenden Weise nachgekommen werden kann, da ferner die große Dringlichkeit der baldigsten Beseitigung der aus dem dermaligen Wassermangel entspringenden sanitären und sonstigen Uebelstände die vorläufige Austragung der von den mehrerwähnten Interessenten erhobenen Rechtsansprüche auf den Fortgenuß des Wassers dieser Quellen am Rechtswege aus öffentlichen Rücksichten nicht thunlich erscheinen läßt, so findet die k. k. nieder-österr. Statthalterei, in Würdigung der hier eintretenden öffentlichen Interessen der Commune Wien den politischen Consens zur Ableitung des Kaiserbrunnens und der Stixensteiner-Quelle nach Wien zum Zwecke der Wasserversorgung dieser Haupt- und Residenzstadt und zum Baue der hiezu nothwendigen Wasserleitung zu ertheilen…“[1]

Die Statthalterei ordnete an, dass die Stadt Wien jenen Geschädigten, die einen Rechtsanspruch auf die entzogenen Wassermengen nachweisen konnten, eine Entschädigung leisten müsse. Wo diese Rechte nicht nachgewiesen werden könnten, wurde die Enteignung genehmigt. Ebenso würden jene Grundstücksbesitzer, die ihre für die Errichtung der Wasserleitungstrasse benötigten Gründe nicht an die Kommune verkaufen wollten, enteignet. Die bauliche Vertiefung des Kaiserbrunnens dürfe allerdings nur bis auf das Niveau des mittleren Wasserspiegels der Schwarza geschehen.

Einige Gemeinden und Unternehmer legten gegen diese Entscheidung Rekurs ein, wurden jedoch per Erlass aus dem Ministerium des Innern vom 22. März 1869 zurückgewiesen. Damit wurde der Baukonsens rechtskräftig und die Kommune konnte mit der Einlösung der Grundstücke und den Bauarbeiten beginnen.

Die Stadt Wien hatte die Grundablösungen und -pachtungen (jener Flächen, die während des Baus benötigt wurden, später aber von der Wasserleitung nicht mehr betroffen waren) vorbereitet. Manche Grundbesitzer und Grundbesitzerinnen überließen der Gemeinde ihre Grundstücke unentgeltlich, die meisten erklärten sich mit der angebotenen Entschädigung einverstanden. Doch es kam auch zu den angedrohten Enteignungen. Insgesamt erwarb die Gemeinde ca. 328.000 Quadratklafter Grund dauerhaft und pachtete weiter 672.000 Quadratklafter für die Zeit der Bauarbeiten (das entspricht ca. 1180 Hektar bzw. 2417 Hektar). Am meisten wurde für die Einlösung von Weingärten bezahlt, wovon ca. 200.000 Quadratklafter (ca. 719 Hektar) permanent und temporär betroffen waren. Der Großteil der Fläche waren Wälder, Ackerfläche, Gärten, Wiesen und Brache. Auch einige Häuser mussten abgelöst werden. Wie aufwändig dieser Prozess war, zeigt dass die Verfahren formell auch zum Zeitpunkt der Eröffnung der Wasserleitung 1873 noch nicht vollständig abgeschlossen waren.

Siehe auch: Erste Hochquellenleitung (Zeitleiste)

Literatur

  • Rudolf Stadler: Die Wasserversorgung der Stadt Wien in ihrer Vergangenheit und Gegenwart. Denkschrift zur Eröffnung der Hochquellen-Wasserleitung im Jahre 1873. Wien: Gemeinderat 1873, S.213 ff.

Einzelnachweise

  1. Rudolf Stadler: Die Wasserversorgung der Stadt Wien in ihrer Vergangenheit und Gegenwart. Denkschrift zur Eröffnung der Hochquellen-Wasserleitung im Jahre 1873. Wien: Gemeinderat 1873, S. 214