Brauer

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Herbergsordnung der Bierbrauer-Innung vom 3. Juli 1845
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Bier, Brauhäuser, Brauherren
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Bildname WSTLA Innungen Bierbrauer U83 3.jpg
Bildunterschrift Herbergsordnung der Bierbrauer-Innung vom 3. Juli 1845

Die Brauer waren im Prozess der Bierproduktion weniger im eigentlichen Prozess involviert, sondern fungierten vielmehr als Aufseher über die Herstellung und als Zuständige für den Absatz des Bieres.

Frühe Neuzeit

Die Produktion von Bier war vor den brautechnischen Fortschritten des 19. Jahrhunderts (untergäriges Lagerbier) nur saisonal möglich, wodurch sich im Rahmen der Brauerei zunächst kaum gewerbliche Organisationen herausbildeten. Lohnwerker, die zumeist nur für einen Tag im Brauhaus arbeiteten, übernahmen das eigentliche Braugeschäft. Das benötigte Personal, Brauknechte und Hilfskräfte standen für das Heranschaffen der Rohstoffe und der Abfüllung des Bieres bereit. Die Meister rekrutierten sich aus den Knechten, die keine Lehrzeit oder Prüfung absolvierten. Der Zusammenschluss der Lohnwerker zu eigenen Bruderschaften oder Gesellenorganisationen war eher marginal. Die Brauknechte setzten sich nicht nur aus Tagelöhnern zusammen, sondern auch aus dem Brauwesen nahen Berufen wie Fassbinder, Zimmerleute, Drechslern und speziell die Braumeister, für die das saisonale Brauen einen Nebenerwerb darstellte. Wenige Belege gibt es für die Entlohnung der Brauer: Sie erhielten wohl pro fertig gebrautes Bier einen Stücklohn, einzeln und abgestuft oder als mit dem Braumeister verbundene Gruppe. Speziell für das 18. Jahrhundert war war der Halbjahreslohn (Zeitlohn) vorherrschend.

In Entsprechung der landschaftlichen Vielfalt der Biere war die Mobilität der Brauknechte regional begrenzt, sie kamen saisonal aus dem ländlichen Bereich. Eine geregelte Ausbildung und zumeist kurze Lehrzeit gab es erst im 17. und 18. Jahrhundert. Den Brauknechten war in ausgesprochenen Bierstädten die Ausreise aus dem Territorium verboten, um ihre Braumethoden nicht fremden Konkurrenten zuzuspielen.

Langes 19. Jahrhundert

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts begannen sich die Verhältnisse allmählich zu ändern. Die Abschaffung der Zunftprivilegien der Brauer unter Kaiser Joseph II. förderte, freilich erst nach Ende der napoleonischen Epoche, den Einstieg von Personen außerhalb der Zunft wie Reichsgraf Franz Simon Pfaff von Pfaffenhofen, Vinzenz Neuling, Josef Leopold Gierster und Johann Georg Dietmann in das Braugewerbe. Es kam zu einer Gründungswelle an Brauereien, zu den Neugründungen zählten unter anderem das Gaudenzdorfer Brauhaus, die Nußdorfer Brauerei, Jedleseer Brauerei und die Ottakringer Brauerei.

Zunächst im Jahr 1848 als Gesprächsgruppe gegründet, stellte der Brauherrenverein ab 1859 auch die Zunftvorsteher und löste diese als Interessensvereinigung der Unternehmer im Braugewerbe ab.

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Reinhold Reith [Hg.]: Lexikon des alten Handwerks. Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. München: Beck 1990, S. 29f. (Bierbrauer)