Gewerbe

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"Gewerbe im Alten Wien" an der Ecke Glockengasse/Rotensterngasse (2)
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 17.03.2023 durch WIEN1.lanm08tau
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Bildunterschrift "Gewerbe im Alten Wien" an der Ecke Glockengasse/Rotensterngasse (2)

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Mittelalter

Der heutige Ausdruck Gewerbe als Sammelbezeichnung für mit manueller beziehungsweise körperlicher Tätigkeit verbundene selbständige Erwerbszweige war im Mittelalter noch nicht üblich; hierfür galt primär die Bezeichnung Handwerk (Handwerker), die auch Kleinhandel und Dienstleistungsgewerbe einschloss. Für den Großhandel, Ex- und Import war hingegen die Bezeichnung Kaufmannschaft üblich. Einen Überblick über die Vielfalt der Wiener Gewerbe im Mittelalter gibt die Aufgebotsliste von 1405, die 107 selbständige Berufszweige anführt; in der Gehordnung für die Fronleichnamsprozession von 1463 scheinen 97 Sparten auf. Neben diesen Gewerben, deren selbständige Ausübung den Besitz des Bürgerrechts erforderte, gab es auch nichtbürgerliche, wie beispielsweise die Spielleute. Zur Reglementierung der mittelalterlichen Gewerbe vergleiche Handwerker und Handwerksordnung, zur Bildung von Interessenvertretungen Bruderschaften.

18. Jahrhundert

Gewerbeschein von Adolf Weinberger, Hasenhaarschneider (1860)

Eines der Hauptziele der merkantilistischen Wirtschaftspolitik (Merkantilismus) war das Aufbrechen der starren Zunftordnung durch verstärkten Einbau marktwirtschaftlicher Elemente. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung erfolgte durch die 1754 vorgenommene Unterscheidung zwischen „Polizei-" und „Kommerzialgewerben". Zur ersten Kategorie zählten Gewerbe, die den lokalen alltägliche Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckten, wie Tischler, Schneider, Bäcker, Maurer oder Lebensmittelhändler, bei denen die Einflussnahme der Zünfte auf Meister-, Gesellen- und Lehrlingszahlen, auf Technik, Qualität und Menge der Produktion aufrecht blieb. In der zweiten Kategorie herrschte dagegen „Industrialfreiheit“, das heißt sie waren nicht den genannt zünftigen Beschränkungen unterworfen; es handelte sich um Branchen, die überwiegend die Nachfrage des gehobenen und/oder überregionalen beziehungsweise Export-Bedarfs befriedigten, wie (Musik-)Instrumentenmacher, Gold- und Silberarbeiter, Wollen- oder Seidenzeugmacher, Wagner, Parfumeure, Großhändler sowie Detaillisten außerhalb des Lebensmittelhandels. Zur speziellen Forcierung bestimmter Produktionen wurden zudem immer häufiger an einzelne kapitalkräftige Unternehmer „Fabriksprivilegien“ (Manufaktur, Industrie) vergeben.

Schon vor Maria Theresia hatten die Erfordernisse des städtischen Wirtschaftslebens zur Aufweichung des Zunftsystems durch „unbürgerliche“ Gewerbetätigkeiten geführt - durch „Hofbefreite“ (vorwiegend im Bereich des Luxusgewerbes arbeitende Professionisten) und „Störer" (meist Schuster- oder Schneidergesellen, die sich kraft eines „Schutzdekrets" der niederösterreichischen Landesregierung selbständig gemacht hatten). Ab 1765 wurden Gewerbezweige, die meist als häusliche Nebenbeschäftigungen ausgeübt wurden (wie die Weißnäherei und das Spitzenklöppeln) zu „freien Beschäftigungen" erklärt. Grundsätzlich waren die Gewerbebefugnisse an den Inhaber gebundene persönliche (häufig inoffiziell weiterverkaufte) Rechte; das Bestreben, einen Betrieb im Familienbesitz zu halten, hatte aber schon früh zur Entstehung von „Realgewerben“ (die es im Gewerberecht bis heute gibt) geführt, die auch offiziell verkäufliche Realgewerbe waren entweder an ein bestimmtes Haus gebundene „radizierte“ Gewerbe (beispielsweise Wirtshäuser), frei verkäufliche Gewerbe (sogenannte „Kammerhändel; beispielsweise Greißler und andere Lebensmittelhändler, Wachskerzler, Pfaidler) oder an eine magistratische Konzession gebundene Gewerbe (etwa Fleischhauer, Buchdrucker, Buchhändler, Rauchfangkehrer, Großfuhrleute, Apotheker).

1775 wurde die im Interesse der zünftigen Abschließungstendenzen gelegene Umwandlung weiterer Personal- in Realgewerbe untersagt. Merkantilistische Anstöße zur Modernisierung des Wiener Gewerbes erfolgten auch durch die Ansiedlung aus dem westlichen Ausland herbeigeholter Unternehmer wie zum Beispiel französischer Handschuhmacher in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts oder der von Joseph II. 1789 hierher verpflanzten Genfer Uhrmacherkolonie. Unter den in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts geschaffenen Rahmenbedingungen wurde auch das Gewerbe in den nun rasch fortschreitenden Wirtschaftlichen Strukturwandel Wiens miteinbezogen, den auch die an der Erhaltung des Status quo orientierte Politik unter Franz I. nicht aufhalten konnte.

Abgesehen von der durch das beschleunigte Stadtwachstum steigenden allgemeinen lokalen Nachfrage konnten speziell Branchen des Luxus- und Exportsektors prosperieren. Im Bereich der Textilverarbeitung, die als erste Wiener Branche systematisch zur überregionalen Marktproduktion überging, erlebten neben den Manufakturen und Fabriken (Manufaktur, Industrie) auch zahlreiche klein-gewerbliche Seiden- und Schafwollweber, Posamentierer und so weiter einen kräftigen Aufschwung. Sie arbeiteten nur teilweise selbständig; immer mehr von ihnen waren (neben einer wachsenden Zahl von Heimarbeitern) als Sublieferanten in das von größeren Erzeugern oder Händlern organisierte Verlagswesen eingebunden. Zentren dieser Produktion waren Schottenfeld und Gumpendorf; es entstanden auch Färbereien, die ähnlich etwa den Gerbern wegen ihres Wasserbedarfs häufig einen Standort am Gumpendorfer oder Margaretener Ufer des Wienflusses bevorzugten, jedoch im Zuge der dichteren Verbauung allmählich über die Linien gedrängt wurden (Sechshaus, Gaudenzdorf). Gewerbe wie Schneider, Wäschewarenerzeuger, Juweliere oder Tapezierer, die auf die zahlungskräftige Nachfrage des Hofs, des Adels und des wachsenden Besitzbürgertums angewiesen waren, konzentrierten sich dagegen in der Stadt (Kohlmarkt, Graben, Kärntner Straße) oder in den an Bedeutung gewinnenden Geschäftsstraßen der Vorstädte (Wiedner Hauptstraße, Mariahilfer Straße).

Vormärz

Die im Vormärz andauernden Kontroversen über eine weitere Anpassung der obsoleten gewerblichen Normen an das geänderte Ökonomische Umfeld blieben bis 1848 ohne Ergebnis. Erst das deutlich zugunsten des Wirtschaftsliberalismus gewandelte Meinungsklima in der neoabsolutistischen Ära schuf die Voraussetzungen für eine radikale Deregulierung. Die Gewerbeordnung von 1859 fixierte den Grundsatz der freien Gewerbeausübung gegen Anmeldung; nur einige taxativ aufgezählte Branchen(gruppen), wie die Buchdrucker und Buchhändler, das Bau-, Gast- und Schankgewerbe oder der Personentransport (deren Ausübung im öffentlichen Interesse als regulierungsbedürftig angesehen wurde), blieben konzessionspflichtig. Als lokale Fachkorporationen traten an die Stelle der Zünfte die Genossenschaften (beziehungsweise die Gremien in vielen Bereichen des Handels), bei denen alle in einem Gewerbe Tätigen zur Mitgliedschaft verpflichtet waren. Unter den Bedingungen des nach 1848 durch die vermehrte Zuwanderung zumal aus Böhmen und Mähren besonders raschen Stadtwachstums bei nur mäßigen Fortschritten der Industrie führte diese Liberalisierung zu einer raschen gewerbliche Expansion, so etwa in teilweise schon im Vormärz aufgekommenen Exportzweigen der Metall-, Holz- oder Lederverarbeitung, ganz besonders aber in der Bekleidungs-, Wäsche- und Schuhkonfektion (die die aus der Stadt abwandernde Textilverarbeitung als wichtigste Wiener Branche ablöste und die ebenfalls verlagsmäßig organisiert war). Standortschwerpunkte der für Wien, die Provinz und für Exportmärkte produzierenden Konfektion waren neben dem 1. Bezirk die traditionellen Textilzentren, also der 6. und 7. Bezirk, sowie in den Vororten Fünfhaus, Neulerchenfeld und Ottakring (ab 1892 15. und 16.Bezirk), wo vor allem zahlreiche zuliefernde Stückmeister und Heimarbeiter/innen siedelten. Meidling (ab 1892 12. Bezirk) wurde zu einem Zentrum der Tischlerei. Auch die zu einem florierenden Exportgewerbe heranwachsende, ebenfalls hauptsächlich verlagsmäßig organisierte Holz-, Perlmutter- und Meerschaumdrechslerei war hier und in den obgenannten Vororten besonders stark vertreten. Die nach dem Börsenkrach von 1873 einsetzende Rezession, der vermehrte Konkurrenzdruck industrieller, meist ausländischer Produzenten und der relativ große Erfolg jüdischer Unternehmer (speziell in den Konfektionsbranchen) führten zu einer antiliberalen, von wachsendem Antisemitismus begleiteten Wende der Gewerbepolitik (Abhaltung von „Gewerbetagen" ab1881, Gründung des „Deutsch-österreichischen Gewerbebundes" auf Anregung Luegers 1908). Legislativer Ausdruck dieses Umschwungs waren (aufgrund des die Gewerbeordnung 1859 verändernden Gesetzes von 15. März 1883) die Einführung des „Befähigungsnachweises" für handwerksmäßige Gewerbe sowie die Festlegung von im Vergleich zur Industrie weniger strengen Arbeiterschutzbestimmungen für das Kleingewerbe im Zuge des Ausbaus der Sozialgesetzgebung in den 80er Jahren. Letztlich war damit aber die Umstrukturierung der Ökonomie durch die auch in Wien rasch an Boden gewinnende Industrieproduktion nicht mehr aufzuhalten. Während einerseits traditionelle Domänen des Kleingewerbes (beispielsweise Erzeugung von Wäsche, Schuhen, Möbeln oder Nahrungsmitteln) fortlaufend an die Industrie verlorengingen, ergaben sich gleichzeitig (nicht zuletzt durch die Innovation des Elektroantriebs) wieder moderne Tätigkeitsfelder als spezialisierte Industriezulieferer oder im Instandhaltungs- und Installationsbereich.

Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg

Nach dem Ersten Weltkrieg, als Wien die auch ökonomisch überdimensionierte Hauptstadt eines permanent krisengefährdeten Kleinstaats wurde, geriet dieser Wandel ins Stocken. Die verlagsmäßig organisierten Exportgewerbe verloren den Großteil ihrer Absatzmärkte, der Einbruch der Industrie verbaute die vor 1914 aufgekommenen industriebezogenen Expansionschancen, und das Schrumpfen der Bevölkerungszahl drückte die lokale Nachfrage. Dies führte zu einer drastischer Überbesetzung des kleingewerblichen Sektors, die nach 1929 noch zunahm, als viele durch die Wirtschaftskrise arbeitslos Gewordene sich als Selbständige zu etablieren versuchten. Die Behörden reagierten auf diese Entwicklung durch Akzentuierung des Mittelstandsprotektionismus in der „Gewerbesperre" von 1933 beziehungsweise im „Untersagungsgesetz" von 1934, das (abgesehen von Fabriken und vom Großhandel) die Errichtung eines Betriebs von der Bewilligung des Handelsministeriums nach Prüfung der bestehenden Wettbewerbssituation abhängig machte. Einen ähnlichen Zweck verfolgte die Gewerbeordnungsnovelle 1934 mit der Umwandlung bisher freier Gewerbe in „gebundene", wodurch auch bis dahin nicht betroffene Branchen des Produktions- und Dienstleistungssektors (beispielsweise Wäschewaren-, Strick- und Wirkwarenerzeuger, Wäscher, Zimmerputzer, Spediteure, Geschäfts- und Wohnungsvermittler) zur Erbringung eines Befähigungsnachweises verpflichtet wurden. Mit der 1935 erfolgten Rückbenennung der „Genossenschaften" in „Zünfte" fand die Ständestaatliche Reorganisation auch einen terminologischen Niederschlag. Zu einer nachhaltigen „Strukturbereinigung" kam es erst durch die brutale Eliminierung der jüdischen Unternehmer aus dem Wiener Wirtschaftsleben im Zuge der „Arisierung" nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1938, da speziell im Textil- und Bekleidungssektor Tausende davon betroffene Gewerbe- und Handelsbetriebe aufgelöst wurden, um als Zusatzeffekt eine Modernisierung des zu sehr kleinbetriebslastigen Wirtschaftsgefüges zu erreichen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die bisherigen ideologischen Vorbehalte den Rüstungsprioritäten geopfert und auch zahlreiche „arische" mittelständische Betriebe zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Industrie geschlossen.

Nachkriegszeit und jüngere Vergangenheit

Nach der Neuordnung des Kammerwesens 1946 (die Korporationen wurden, wie in der nationalsozialistischen Ära, als Fachgruppen bezeichnet, die im Gewerbe „Innungen" und im Handel „Gremien" hießen) erfolgte 1952 als erste legislative Konsequenz des beginnenden Aufschwungs nach den Ökonomischen Verwüstungen des Kriegs und der Not der Nachkriegszeit mit der Aufhebung des Untersagungsgesetzes wieder eine Liberalisierung des Zugangs zum Gewerbe. Der Siegeszug der industriellen Massenproduktion in den folgenden Jahrzehnten ließ aber dem traditionellen Handwerk nur mehr wenig Platz. Seit den 60er Jahren befanden sich daher gerade ehemalige starke Gewerbezweige (Schneider, Schuhmacher, Schlosser, Tischler, Bäcker, Fleischhauer) trotz des wachsenden Nahversorgungsbedarfs in den Stadterweiterungsgebieten dramatisch im Rückgang, wogegen sich typisch großstädtisch Branchen (Optiker, Zahntechniker, graphische Gewerbe) relativ gut halten konnten. Neue Möglichkeiten eröffneten sich durch die Ausweitung des Handels- und Dienstleistungssektors, insbes. beim beratungsintensiven Verkauf und beim Service von industriellen Massengütern (beispielsweise Auto- und Elektromechaniker, Installateure) oder in Branchen wie Reinigung, Körperpflege oder Gastgewerbe. Mit der Gewerbeordnungsnovelle 1973 geschah ein erster Schritt zur marktwirtschaftlichen Aufweichung der strengen Branchenreglementierungen, indem beispielsweise Bäcker oder Fleischhauer ihr Angebot durch Ausschank von Getränken und Verabreichen von Imbissen ausweiten durften und außerdem eine Anzahl bisher konzessionierter (etwa Trödler), handwerksmäßig (etwa Bronzewarenerzeuger) oder gebundener Gewerbe (etwa Handstricker), die allerdings eher unbedeutend waren, freigegeben wurde. In den 80er Jahren stieg der Deregulierungsdruck mit der vermehrten Internationalisierung und Konkurrenzorientierung der Wirtschaft weiter an, noch verstärkt durch die Anpassungserfordernisse der kommenden europäischen Integration; gleichzeitig boten sich dem Gewerbe in einem nicht zuletzt durch die Ostöffnung dynamisierten Umfeld bei unternehmerischer Nutzung seiner Marktspielräume und durch flexibel einsetzbare neue Technologien (Mikroelektronik!) bessere Marktchancen. Diesem Wandel trägt die Ende 1992 beschlossene Reform der Gewerbeordnung Rechnung. Die seit der Einführung 1883 heftig diskutierte Barriere „Befähigungsnachweis" bleibt zwar weiter bestehen, die Kategorie der „konzessionierten Gewerbe" wird jedoch abgeschafft, der Zugang zur Gründung eines Handwerksbetriebs erleichtert (neben der Meisterprüfung gilt etwa auch eine äquivalente schulische Ausbildung) und die Branchengrenzen werden durchlässiger.

Siehe auch

Quellen

  • Die durch die Gesetze vom 15. März 1883 und 8. März 1885 abgeänderte und ergänzte Gewerbe-Ordnung vom 20. Dez. 1859. Wien: Manz 1887
  • Statuten der Genossenschaft der Drechsler und der dazu gehörigen Gewerbe. Wien: Selbstverlag 1886
  • Sigmund Mayer: Die Aufhebung der Gewerbefreiheit. Streit- und Fehdeschrift gegen die Wiederherstellung der Zunft in Österreich. Wien: Bermann & Altmann 1883

Literatur

  • Karl Bachinger [u.a.]: Gewerbe in Österreich. In: Christliche Demokratie. Vierteljahresschrift für Zeitgeschichte, Sozial-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte. Zeitschrift des Karl von Vogelsang-Institutes 2 (1984), Heft 4
  • Renate Banik-Schweitzer: Wien im Vormärz. Wien [u.a.]: Kommissionsverlag Jugend & Volk 1980 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 8)
  • Günther Chaloupek: Gewerbeordnungsreform 1992: Zurück zu 1859! In: Wirtschaft und Gesellschaft 18 (1992), S. 89 ff.
  • Günther Chaloupek / Peter Eigner / Michael Wagner: Wiener Wirtschaftsgeschichte. 1740-1938. 2 Bände. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1991
  • Gerhard Meißl: Wirtschaft 1740-1990 beziehungsweise Wirtschaftliche Interessenvertretungen 1740-1990. In: Österreichisches Städtebuch. Band 7: Die Stadt Wien. Hg. von Peter Csendes. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1999
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1740-1895. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 1)
  • Gustav Otruba: Wiens Gewerbe, Zünfte und Manufakturen an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. In: Wiener Geschichtsblätter 42 (1987), S. 10 ff.