Amtsdruckschrift

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung Amtliche Publikation, Amtsdrucksache
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 23.04.2024 durch WIEN1.lanm08swa

Amtsdruckschriften (auch: Amtsdrucksachen, amtliche Publikationen, amtliche Veröffentlichungen) sind einmalig oder laufend erscheinende Druckwerke, die von einer öffentlich-rechtlichen Stelle verlegt werden bzw. in deren Auftrag erscheinen. Dazu zählen:

  • Publikationen von Dienststellen des Bundes, der Bundesländer und Gemeinden (in Wien: Magistrat)
  • Publikationen von Anstalten, Stiftungen oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Publikationen von öffentlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften

Für die formelle Einstufung als Amtsdruckschrift ist der öffentlich-rechtliche Status des Herausgebers und nicht der Inhalt von Bedeutung. Sie kann ausschließlich amtliche Texte umfassen, aber auch nicht-amtliche Inhalte wie etwa Kulturinformationen oder historische Themen enthalten bzw. ganz aus diesen bestehen. Zu den amtlichen Veröffentlichungen zählen insbesondere Zirkulare, Dekrete, Gesetze (siehe auch Normalien (Generalien), Patente, Patent- und Normaliensammlung), Verordnungen, Erlässe, Haushaltspläne, Rechenschaftsberichte, Parlamentaria aller Art, statistische Berichte, Amtsblätter oder amtliche Informationen für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, nicht aber behördliche Drucksorten oder Formulare. Unter dem Aspekt der Quellenkritik dienen sie vor allem der Selbstauskunft aus Sicht der publizierenden Institution.

Beispiele für Wiener Amtsdruckschriften:

Literatur

  • Severin Corsten [u.a.] [Hg.]: Lexikon des gesamten Buchwesens. 2. Aufl. Band 1: A-Buch. Stuttgart: Anton Hiersemann 1987, S. 82

Weblinks