Geschäftsordnung

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
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Objektbezug Amtsdruckschrift
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 17.07.2020 durch WIEN1.lanm08mic


Die Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) regelt den internen Geschäftsgang des Magistrats. Sie trifft insbesondere in näherer Ausführung der bezüglichen Vorschriften der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien Bestimmungen über den Aufbau des Magistrats, über die Aufgaben des Bürgermeisters, der amtsführenden Stadträte, des Magistratsdirektors und der Dienststellenleiter und legt die Grundsätze für die Geschäftsgebarung fest.

Die erste Geschäftsordnung für den Magistrat wurde mit Präsidialverfügung vom 19. Oktober 1901 vom Bürgermeister genehmigt und ab 1. Jänner 1902 rechtswirksam. Zugleich erfolgte durch eine Geschäftseinteilung die Einrichtung der Magistratsabteilungen. Die Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung wurde in den folgenden Jahrzehnten immer wieder angepasst.

Mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 erließ der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich eine neue vorläufige Geschäftsordnung und am 9. Mai 1939 eine vorläufige Hauptsatzung, um der nun geltenden Deutschen Gemeindeordnung von 1935 zu entsprechen. In deren Ausführung verfügte er am am 7. Juni 1939 auch eine vorläufige Geschäftseinteilung. Die folgende Trennung von Gemeindeverwaltung und staatlicher Verwaltung im Reichsgau Wien bedingte eine Abänderung dieser vorläufigen Geschäftsordnung. Durch Erlass des Reichskommissars vom 14. Oktober 1939 wurde sie novelliert und mit 16. Oktober 1939 rechtswirksam. Der Erlass vom 14. Oktober 1939 stellte die Festlegung einer endgültigen Hauptsatzung und einer darauf bezogenen, endgültigen Geschäftsordnung für den 1. April 1940 in Aussicht. Tatsächlich trat die Hauptsatzung des Reichsgaues Wien erst mit Genehmigung des Reichsstatthalters vom 6. November 1942 in Kraft. Zu einer endgültigen Geschäftsordnung für die Gemeindeverwaltung des Reichsgaues kam es bis zum Ende der NS-Herrschaft nicht mehr. 1945 wurde die Geschäftsordnung von 1901 wieder in Kraft gesetzt.

Mit 1. Jänner 1967 trat eine neue Geschäftsordnung in Kraft, die vom Bürgermeister mit Entschluss vom 31. Oktober 1966 aufgrund des Gemeinderats-Beschlusses von 21. Oktober 1966 erlassen wurde (Amtsblatt 98/1966). Diese galt mit mehreren Abänderungen bis zum 31. Juli 2007.

Seit 1. August 2007 besteht mit Fassungsänderungen die bis heute geltende Geschäftsordnung. Sie wurde vom Bürgermeister mit Entschließung vom 27. Juni 2007 aufgrund der Genehmigung des Gemeinderats vom 27. Juni 2007 für den Magistrat samt Sonderbestimmungen für das Kontrollamt (Stadtrechnungshof), Betriebe, den Krankenanstaltenverbund und Wiener Wohnen verfügt (Amtsblatt 28/2007).

Literatur

  • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien. Statut für die Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen". Statut für die Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund. Wien: Stadt Wien, Presse- und Informationsdienst 2002
  • Amtsblatt der Stadt Wien 98/99 (1966), S. 17 ff.
  • Amtsblatt der Stadt Wien 28 (2007), S. 4 ff.