Magistratische Bezirksämter

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1892
Datum bis
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Prominente Personen
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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Magistratische Bezirksämter (MBÄ)

Die Folgen auf die Verwaltung der Stadt Wien nach den Eingemeindungen 1850

Einer der frühen Impulse zur Einrichtung der Bezirksämter war die Eingemeindung der innerhalb des Linienwalls gelegenen 34 Vorstädte im Jahre 1850,[1] und fiel daher in die Zeit nach dem Erlass der Provisorischen Gemeindeordnung vom 9. März 1850, als der Magistrat mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. und 16. Juni 1851 ein eigenes Statut erhielt.

"Dieser ganze Complex" wurde als einzige Ortsgemeinde definiert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stadtverwaltung umgestaltet, ehemalige Gemeindeorgane wurden zu Bezirksorganen[2] und es wurde in jedem Bezirk ein Beamter samt Hilfspersonal zur dezentralen Aufgabenbesorgung bestellt. Diese rein administrativen Dienststellen waren somit Vorläuferinnen der späteren Bezirksämter.[3]

Die Einrichtung der Magistratischen Bezirksämter 1892

Mit Gesetz vom 19. Dezember 1890[4] wurden die Vororte außerhalb des Linienwalls eingemeindet und Wien wuchs auf 19 Bezirke.[5] Die Erweiterung Wiens stellte die Stadtverwaltung vor neue Herausforderungen, die auf einer größeren Fläche in einer rasch anwachsenden Stadt bewältigt werden mussten,[6] was unter anderem ein neues Gemeindestatut zur Folge hatte.

In diesem Umfeld ging die Etablierung der Magistratischen Bezirksämter vonstatten, die im Artikel XIV dieses Gesetzes und im § 95 des neuen Gemeindestatuts ihre rechtlichen Grundlagen hatten. Der amtierende Bürgermeister war Johann Prix. Die Einführung der Magistratischen Bezirksämter war eine jener Maßnahmen, um die zusätzlichen Aufgaben, die durch diese Vergrößerung anfielen, dezentral zu meistern.[7] Die Bezirksämter besorgten "zum Zwecke der Geschäftsvereinfachung" als "Behörde erster Instanz" die Aufgaben des Magistrats unter Leitung eines Konzeptsbeamten (Juristen) mit dem nötigen Personal, und waren zuständig für die Materien, die die Geschäftsordnung ihnen zuteilte. Die Statthalterei durfte dem Bezirksamt direkt Weisungen erteilen, zu dieser führte auch der Instanzenzug.

Die Tätigkeitsbereiche der Magistratischen Bezirksämter

Ihre Tätigkeit nahmen die Magistratischen Bezirksämter in Wien mit dem 1. Jänner 1892 auf.[8] In der gleichzeitig publizierten Geschäftsordnung (§§ 14-17) wurden die den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Angelegenheiten konkretisiert: Das waren vor allem Markt-, Feuer- und Wasserpolizei, Einhebung diverser Gebühren inklusive der "Hundesteuer", und Beiträge, Vollzug diverser Landeskultur- und Feldschutzgesetze wie Jagdgesetz, Forstgesetz, Tierseuchengesetz und das Gesetz zum Schutz der kleinen Vögel,[9] Bausachen, Sanitäts-, Kranken- und Unfallversicherungswesen, Straßenpolizei inklusive Häusernummerierungen, Schulwesen, Konskriptionswesen, Bevölkerungswesen inklusive Religionswechsel, Veranstaltungswesen und Gewerbesachen. Einige der damaligen Aufgaben muten aus späterer Sicht ungewöhnlich an, wie Instruktion von Hebammen, Leichentransport von auf der Straße verstorbener Personen oder die Evidenthaltung von "Irren", die nicht in öffentlichen Anstalten untergebracht waren. Die Bezirksamtsleiter hatten alle vier Wochen eine Koordinierungssitzung durchzuführen.

Schon in den ersten Jahren hatten die neugeschaffenen Bezirksämter einen großen Arbeitsanfall zu erledigen, so protokollierte das Bezirksamt Meidling in den ersten zwei Wochen seines Bestehens 3000 Geschäftsstücke[10] und im ganzen Jahr 1892 waren in allen Bezirksämtern über 700000 Geschäftsstücke zu bearbeiten,[11] 1901 erstmalig über eine Million.[12]

Die Einteilung der Magistratischen Bezirksämter

Unter Nutzung der vom Statthalter ausgesprochenen Möglichkeit, Magistratische Bezirksämter gegebenenfalls für zwei oder drei benachbarte Bezirke einzurichten, genehmigte der Gemeinderat am 20. November 1891 die Einrichtung von Magistratischen Bezirksämtern in folgender Zusammensetzung: 1/8/9, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13, 14/15, 16, 17, 18 und 19. In der Folge kam es mehrfach zu Änderungen: Trennung der Magistratischen Bezirksämter 4/5, 6/7 und 14/15 (Erlass des Bürgermeisters vom 5. Jänner 1893); Abtrennung des 9. Bezirks (1894); Schaffung eines Magistratischen Bezirksamtes für den neugebildeten 20. Bezirk (1900) und für den neu eingemeindeten 21. Bezirk (1. Jänner 1906).

Die Folgen der Magistratsreform 1902 und des Trennungsgesetzes Wien-Niederösterreich

Die Magistratsreform 1902 brachte keine wesentlichen organisatorischen Veränderungen für die Bezirksämter, die Bestimmungen im Statut blieben im Wesentlichen wortgleich.

Nach dem Ersten Weltkrieg und vor der Trennung von Niederösterreich wurde am 29. April 1920 noch das 1900 erlassene Gemeindestatut geändert, wobei das erwähnte direkte Weisungsrecht der Statthalterei entfiel, ansonsten galten die Bestimmungen aber weiter. Am 10. November 1920 wurde die Wiener Stadtverfassung erlassen, die Bestimmungen bestehen im Wesentlichen immer noch, es gab aber sowohl ein direktes Weisungsrecht der Ministerien in ihrem Wirkungsbereich als auch die Verpflichtung, die Anordnungen der Bezirksvorsteher und Bezirksvertretungen in deren Wirkungsbereich auszuführen. Beide Bestimmungen wurden 1987 aufgehoben.[13]

1933 kam es zur Zusammenlegung der Magistratischen Bezirksämter 14 und 15.

Bezirkshauptmannschaften und Besondere Stadtämter im "Ständestaat"

Im autoritären, sogenannten Ständestaat (1934-1938) hießen die Magistratischen Bezirksämter Bezirkshauptmannschaften.

Die Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz wurden dabei von den Bezirkshauptmannschaften und Besonderen Stadtämtern besorgt. Die letztgenannten waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt:

Bezirkshauptmannschaften in "Groß-Wien"

Die Schaffung von "Groß-Wien" durch die Nationalsozialisten (15. Oktober 1938) und die Einteilung des Stadtgebiets in 26 Bezirke führte zu Änderungen: Es wurden Bezirkshauptmannschaften für den 14. (Penzing), 22. (Groß-Enzersdorf), 23. (Schwechat), 24. (Mödling), 25. (Liesing) und 26. Bezirk (Klosterneuburg) eingerichtet. Grundsätzlich wurde für jeden Bezirk eine Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, doch gab es Ausnahmen und ab 1942/1943 kriegsbedingte Zusammenlegungen.

Die Aufgaben der Magistratischen Bezirksämter nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Stadtverfassung in der Fassung von 1931 wieder in Geltung gesetzt.[14]

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Bezirksämter in den heutigen Bezirken Donaustadt (22.) und Liesing (23.) errichtet – zunächst 1946 jenes für den damals noch mit 25. nummeriertem 23. Bezirk mit Sitz in Liesing, ein Jahr später folgte jenes für den 22. Bezirk.[15]

Hinsichtlich der Aufgaben der Bezirksämter gibt es einige Kontinuitäten von Beginn an, beispielsweise Gewerbesachen, Bekämpfung sanitärer Übelstände und Religionsaustritte. 1924 waren schon einzelne Strafkompetenzen und die Giftbezugsbewilligungen dazugekommen, aber auch die "Handhabung der Gesetze über die Fuhrwerksbezeichnung und über die Radfelgenbreite". Im Jahr 1955 waren unter anderem die Wahrnehmung des Dienstnehmerschutzes in nichtgewerblichen Betrieben, Wahlangelegenheiten und Verwaltungsstrafen dazugekommen, zu den Aufgaben, die mittlerweile von anderen Stellen wahrgenommen werden, zählten dagegen 1955 beispielsweise die Schlichtungsstelle für Mietrecht, die Vorbearbeitung von Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, die Lebensmittelpolizei und die Bescheinigung von zollfreien Einfuhren ins Ausland .

Im Februar 2001 wurde im Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk das erste Front Office eröffnet, acht weitere folgten.[16] In den Front Offices werden Aufgaben betreffend Melde-, Pass- und Fundservice wahrgenommen, Ausweise und Staatsbürgerschaftsnachweise können beantragt werden, Unterstützungserklärungen für Volksbegehren abgegeben und verschiedene Eingaben gemacht werden, es sind teilweise auch Anlaufstellen anderer Abteilungen, nämlich die Magistratsabteilung 6 (Stadtkasse) und das Stadtservice Wien in den Front Offices untergebracht.

Mit Jahresende 2014 wurden die Betriebsanlagenverfahren nach der Gewerbeordnung 1994 in vier Standorten konzentriert.

Mit der am 1. Juni 2020 wirksamen Geschäftseinteilung wurde den Magistratischen Bezirksämtern die Erteilung von Gebrauchserlaubnissen nach dem Gebrauchsabgabegesetz sowie von Bewilligungen nach § 82 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 hinsichtlich Gastgärten (Schanigärten); Bemessung und Vorschreibung der Abgabe übertragen.[17]

Mit der am 1. Jänner 2021 wirksamen Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2021 (Jänner) wurden, wie bereits mit Erlass gemäß Artikel IV Absatz 2 der GEM festgelegt, in Umsetzung der COVID-19-Maßnahmenverordnung die Magistratsabteilung 36 - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen, die Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und die Magistratischen Bezirksämter mit der Durchführung von Bewilligungsverfahren betreffend Veranstaltungen und Messen je nach deren inhaltlichem Schwerpunkt betraut.[18]

Mit der am 1. Dezember 2021 wirksamen Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2021 (Dezember) wurde der Absatz " hinsichtlich Anzeigen und Bewilligungen gemäß der COVID-19-Maßnahmenverordnung betreffend Zusammenkünfte bzw. Veranstaltungen" abgeändert.[19]

it Wirksamkeit vom 1. April 2023 wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 wurde von den Magistratischen Bezirksämtern auf die Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung übertragen.[20]

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2024 wurde die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 8a Tierschutzgesetz (Verkaufsverbot von Tieren) von der Magistratsabteilung 58 - Wasserrecht auf die Magistratischen Bezirksämter übertragen, die auch für die übrigen Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz zuständig waren. Zudem erfolgten im Rahmen der Zuständigkeitsübertragung für tierseuchenrechtliche Bescheide von den Magistratischen Bezirksämtern auf die Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt und Tierschutz weitere Aktualisierungen des Aufgabenbereichs.[21]

Zusammenlegungen und Standorte

Bei Errichtung der Magistratischen Bezirksämter bestanden in jedem der damaligen Wiener Bezirke Bezirksämter. In den letzten Jahren wurden mehrfach Bezirksämter zusammengelegt.

  • Magistratisches Bezirksamt 1./8. Bezirk:
  • Magistratisches Bezirksamt 2./20. Bezirk: Mit Beschluss des Stadtsenates vom 13. Februar 2019 wurden 2020 das Magistratische Bezirksamt für den 2. Bezirk und das Magistratische Bezirksamt für den 20. Bezirk unter der Bezeichnung "Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk" am Hauptstadtort 20., Brigittaplatz 10, zusammengefasst. Für Pass-, Melde-, Fund- und Parkpickerlangelegenheiten besteht eine Expositur in 2., Karmeliterplatz 9.
  • Magistratisches Bezirksamt 3./11. Bezirk: Mit Beschluss des Stadtsenates vom 17. Jänner 2023 wurden das Magistratische Bezirksamt für den 3. Bezirk und das Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk aufgelöst.[22] Für den Bereich des 3. und 11. Bezirks wurde unter der Bezeichnung „Magistratisches Bezirksamt für den 3./11. Bezirk“ (3., Karl-Borromäus-Platz 3) ein Magistratisches Bezirksamt eingerichtet, das im Sinne des § 109 Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien zugewiesenen Angelegenheiten für die genannten Bezirke zu besorgen hat. Im 11. Bezirk wurde die Expositur Simmering des Magistratischen Bezirksamtes für den 3./11. Bezirk (11., Enkplatz 2) eingerichtet.[23]
  • Magistratisches Bezirksamt 4./5. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 6./7. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 9./17. Bezirk: Mit Beschluss des Stadtsenates vom 13. Februar 2019 wurden 2019 das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk und das Magistratische Bezirksamt für den 17. Bezirk unter der Bezeichnung "Magistratisches Bezirksamt für den 9./17. Bezirk" am Hauptstadtort 17., Kalvarienberggasse 29, zusammengefasst. Für Pass-, Melde-, Fund- und Parkpickerlangelegenheiten besteht eine Expositur in 9., Alserbachstraße 41.
  • Magistratisches Bezirksamt 10. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 12. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 13./14. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 15./16. Bezirk: Mit Beschluss des Stadtsenates vom 12. Dezember 2023 wurden mit 1. Jänner 2024 das Magistratische Bezirksamt für den 15. Bezirk und das Magistratische Bezirksamt für den 16. Bezirk zusammengelegt und unter der Bezeichnung „Magistratisches Bezirksamt für den 15./16. Bezirk“ (MBA 15/16) am Hauptstandort 15., Gasgasse 8-10, zusammengeführt. Am Sitz des bisherigen Magistratischen Bezirksamtes für den 16. Bezirk in 16., Richard-Wagner-Platz 19, wurde zur Abwicklung von Pass-, Melde-, Fund- und Parkpickerlangelegenheiten die Expositur Ottakring eingerichtet.[24]
  • Magistratisches Bezirksamt 18./19. Bezirk: 2016 wurden das Magistratische Bezirksamt für den 18. Bezirk und das Magistratische Bezirksamt für den 19. Bezirk unter der Bezeichnung "Magistratisches Bezirksamt für den 18./19. Bezirk" am Hauptstadtort 18., Martinstraße 100, zusammengefasst. Für Pass-, Melde-, Fund- und Parkpickerlangelegenheiten besteht eine Expositur in 19., Pfarrwiedengasse 23C.
  • Magistratisches Bezirksamt 21. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 22. Bezirk
  • Magistratisches Bezirksamt 23. Bezirk

Literatur

  • Adolf Andel / Cornelia Krajasits / Iris Wach: Wien Neu. Passende Strukturen für die wachsende Stadt. Wien: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2016 (Stadtpunkte, 18)
  • Ernest Blaschek [Hg.]: Mariahilf einst und jetzt. Wien [u.a.]: Gerlach & Wiedling 1926 (Wiener Heimatbücher), S. 288 f.
  • Bertrand Buchmann: Politik und Verwaltung. In: Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 3: Von 1790 bis zur Gegenwart. Wien / Köln / Weimar: Böhlau 2006, S. 85-127
  • Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der Ersten Republik, 1919-1934. Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1959
  • Felix Czeike: Bezirksvertretungen und Magistratische Bezirksämter. Eine Dokumentation der historischen Entwicklung. In: Handbuch der Stadt Wien 90 (1976), S. II/40 ff.
  • Felix Czeike: II. Leopoldstadt. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 2), S. 18
  • Felix Czeike: III. Landstraße. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1984 (Wiener Bezirkskulturführer, 3), S. 19
  • Felix Czeike: XI. Simmering. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 11), S. 8 f.
  • Felix Czeike: XIII. Hietzing. Mit ausführlicher Beschreibung, Karten- und Grundrißskizzen von Schönbrunn. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1982 (Wiener Bezirkskulturführer, 13), S. 23
  • Felix Czeike: XV. Rudolfsheim-Fünfhaus. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 15), S. 42 f.
  • Felix Czeike: XX. Brigittenau. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1981 (Wiener Bezirkskulturführer, 20), S. 6
  • Felix Czeike: XXI. Floridsdorf. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1979 (Wiener Bezirkskulturführer, 21), S. 8
  • Paul Kortz: Wien am Anfang des 20. Jahrhunderts. Ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung. Hg. vom Oesterreichischen Ingenieur und Architekten-Verein. Band 2. Wien: Gerlach & Wiedling 1906, S. 164 ff.
  • Wolfgang Maderthaner: Von der Zeit um 1860 bis zum Jahr 1945. In: Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 3: Von 1790 bis zur Gegenwart. Wien / Köln / Weimar: Böhlau 2006, S. 175-544
  • Wolfgang Mayer: V. Margareten. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1982 (Wiener Bezirkskulturführer, 5), S. 18
  • Wolfgang Mayer: VII. Neubau. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1983 (Wiener Bezirkskulturführer, 7), S. 8
  • Wolfgang Mayer: XII. Meidling. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1984 (Wiener Bezirkskulturführer, 12), S. 55
  • Ferdinand Opll: XXIII. Liesing. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1981 (Wiener Bezirkskulturführer, 23), S. 50
  • Hans Rotter: Neubau. Ein Heimatbuch des 7. Wiener Gemeindebezirkes. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1925, S. 50 f.
  • Hans Rotter: Die Josefstadt. Geschichte des 8. Wiener Gemeindebezirkes. Wien: Selbstverlag 1918, S. 178 ff.
  • Werner Schubert: Favoriten. Wien: Mohl 1980, Register
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien Politische Geschichte 1740-1934: Entwicklung und Bestimmungskräfte großstädtischer Politik. 2 Bände. Wien / München: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien 1)
  • Daniel Staudigl: Die Magistratischen Bezirksämter in Wien. In: Peter Bußjäger / Matthias Germann / Christian Ranacher / Christoph Schramek / Wolfgang Steiner [Hg.]: Kontinuität und Wandel. Von "guter Polizey" zum Bürgerservice. Festschrift 150 Jahre Bezirkshauptmannschaften. Wien: new academic press 2018 (Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus, 125), S. 455 ff.
  • Daniel Staudigl / Kamila Staudigl-Ciechowicz: "aus dem Sternenhimmel hat es sein Modell geholt." Zu den Anfängen des Artenschutzrechts in Österreich. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2017), S. 144-161
  • Hannes Tauber: Der elektronische Akt im Wiener Magistrat und seine Auswirkungen auf Registratur und Archiv. Masterarbeit Univ. Wien. Wien 2012
  • Technischer Führer durch Wien. Hg. vom Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein. Red. von Martin Paul. Wien: Gerlach & Wiedling 1910, S. 330 f.
  • Herbert Tschulk: Magistratische Bezirksämter. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1986 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1, Heft 1)
  • Herbert Tschulk: X. Favoriten. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1985 (Wiener Bezirkskulturführer, 10), S. 43
  • Wien 1848-1888. Denkschrift zum 2. December 1888. 2 Bände. Wien: Konegen in Commission 1888, S. 301

Einzelnachweise

  1. Herbert Tschulk: Magistratische Bezirksämter. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1986 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1, Heft 1), S. 1.
  2. Adolf Andel / Cornelia Krajasits / Iris Wach: Wien Neu. Passende Strukturen für die wachsende Stadt. Wien: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2016 (Stadtpunkte, 18), S. 6.
  3. Herbert Tschulk: Magistratische Bezirksämter. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1986 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1, Heft 1), S. 1.; Bertrand Buchmann: Politik und Verwaltung. In: Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 3: Von 1790 bis zur Gegenwart. Wien / Köln / Weimar: Böhlau 2006, S. 85-127, hier S. 123.
  4. Landesgesetz- und Verordnungsblatt des Erzherzogtums Österreich unter der Enns, Nr. 45/1890.
  5. Wolfgang Maderthaner: Von der Zeit um 1860 bis zum Jahr 1945. In: Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 3: Von 1790 bis zur Gegenwart. Wien / Köln / Weimar: Böhlau 2006, S. 175-544, hier S. 178, S. 186, S. 216.
  6. Felix Czeike: Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinde Wien in der Ersten Republik, 1919-1934. Band 1. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1959, S. 314-317.
  7. Felix Czeike: Wien und seine Bürgermeister. Sieben Jahrhunderte Wiener Stadtgeschichte. Wien / München: Jugend & Volk 1974, S. 335; Hannes Tauber: Der elektronische Akt im Wiener Magistrat und seine Auswirkungen auf Registratur und Archiv. Masterarbeit Univ. Wien. Wien 2012, S. 14.
  8. Kundmachung des k. k. Statthalters im Erzherzogthume Österreich unter der Enns vom 9. December 1891, B. 76287, betreffend den Beginn der Thätigkeit der magistratischen Bezirksämter in Wien, dann die Geschäftsordnung für den Magistrat und die magistratischen Bezirksämter, Landes-Gesetz und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns 1891/60, im Folgenden Geschäftsordnung 1891.
  9. Daniel Staudigl / Kamila Staudigl-Ciechowicz: "aus dem Sternenhimmel hat es sein Modell geholt." Zu den Anfängen des Artenschutzrechts in Österreich. In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2017), S. 144-161, hier S. 151-153.
  10. Montags Zeitung, 25.01.1892.
  11. Hannes Tauber: Der elektronische Akt im Wiener Magistrat und seine Auswirkungen auf Registratur und Archiv. Masterarbeit Univ. Wien. Wien 2012, S. 19 mit weiteren Nennungen.
  12. Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien Politische Geschichte 1740-1934: Entwicklung und Bestimmungskräfte großstädtischer Politik. 2 Bände. Wien / München: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien 1), Band 2, S. 774
  13. LGBl für Wien Nr. 11/1987.
  14. Neuerliches Wirksamwerden der Verfassung der Stadt Wien in der Fassung von 1931 (Wiener Verfassungs-Überleitungsgesetz - WV-ÜG), Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich 17/1945; Hannes Tauber: Der elektronische Akt im Wiener Magistrat und seine Auswirkungen auf Registratur und Archiv. Masterarbeit Univ. Wien. Wien 2012, S. 16.
  15. Herbert Tschulk: Magistratische Bezirksämter. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1986 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe A: Archivinventar, Serie 1, Heft 1), S. 4.
  16. Front Offices der Magistratischen Bezirksämter, abrufbar unter Magistratische Bezirksämter: Front Office [Stand: 10.10.2017].
  17. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 68. Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2020, 152130-2020-GIF.
  18. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 3. Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021, 1100122-2020-GIF.
  19. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 15. Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2021, 1275808-2021-GGK.
  20. 143578-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK, Beilage 106/2023 (Postnummer 33).
  21. 1286912-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 47. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023, 1286912-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 47. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2023, 1286912-2023-GGK, Beilage 139/2023 (Postnummer 88).
  22. Beschluss des Stadtsenats Zl. 13205-2023-GGK, Erlass MD – 14960/23.
  23. In den Geschäftsbereich der Expositur Simmering fallen die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien für die Magistratischen Bezirksämter als Gemeinde- oder Bezirksverwaltungsbehörde zugewiesenen Aufgaben mit Ausnahme der Angelegenheiten aus den Erlässen MD-BF – 191577/13 vom 11. November 2014 und MD-BF – 861681/2022 vom 30. März 2022.
  24. Sitzungsberichte Stadtsenar, 12.12.2023; OTS: Zusammenlegung der Magistratischen Bezirksämter 15 und 16, 12.12.2023.