Bürgermeister

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Urkunde des ersten namentlich bekannten Bürgermeisters von Wien, Konrad Poll, aus dessen Sterbejahr (1305). Digitalisat und kurze Inhaltsangabe: WStLA, Bürgerspital, Urkunden: Nr. 23
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 22. August 1282
Nachweisbar bis
Objektbezug Mittelalter, Frühe Neuzeit, Stadtverfassung, Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit, NS-Zeit, 1945 bis heute, Schwarzes Wien, Rathaus
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 18.04.2024 durch WIEN1.lanm08uns
Bildname Bürgermeister Konrad Poll 1305.jpg
Bildunterschrift Urkunde des ersten namentlich bekannten Bürgermeisters von Wien, Konrad Poll, aus dessen Sterbejahr (1305). Digitalisat und kurze Inhaltsangabe: WStLA, Bürgerspital, Urkunden: Nr. 23


Bürgermeister (Wien), oberstes und vollziehendes Organ im selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinde, vom Gemeinderat gewählt; der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat, vertritt die Gemeinde nach außen, übt die Ortspolizeigewalt aus und ist Vorgesetzter der Gemeindebediensteten (des Magistrats).

In Wien ist der Bürgermeister seit 10. November 1920 (ausgenommen 1934-1945) zugleich Landeshauptmann, weil das an diesem Tag in Kraft getretene Bundesverfassungsgesetz Wien mit sofortiger Wirkung auch als Bundesland definierte.

Inhalt:
  1. Bürgermeisteramt im Mittelalter
    1. Hochzeit der städtischen Autonomie
  2. Bürgermeisteramt in der Frühen Neuzeit
    1. Bedeutungsverlust
  3. Neudefinition des Amtes
  4. Das Bürgermeisteramt in der Ersten Republik
  5. Dollfuß-Schuschnigg-Regime und Nationalsozialismus
  6. Zweite Republik
  7. Liste der Bürgermeister
  8. Denkmäler
  9. Bilder
  10. Videos
  11. Siehe auch
  12. Quellen
  13. Literatur

Bürgermeisteramt im Mittelalter

Das Stadtrecht vom 18. Oktober 1221 erwähnt nur einen vom Landesfürsten ernannten Stadtrichter, der dem Stadtrat vorstand. Unter Ottokar II. Přemysl übte Paltram vor dem Freithof bürgermeisterähnliche Funktionen aus; seit 1276 ist als höchstes administratives Amt der Stadtschreiber bekannt.

Im Stadtrecht Rudolfs I. vom 24. Juni 1278 (Rudolfinum) wird zwar ebenfalls kein Bürgermeister erwähnt, aber wenig später scheint am 22. August 1282 Konrad Poll urkundlich als "magister civium" auf; Wolfgang Lazius erwähnt in seiner "Vienna" (1546) zum Jahr 1280 einen Christoph Poll, der allerdings aus anderen Quellen nicht belegbar ist.

Dem Bürgermeister stand das Doppelte der Einkünfte eines Ratsherrn zu; außerdem hatte er (wie die landesfürstlichen Beamten) Anspruch auf ein Weihnachtskleinod (silberner vergoldeter Becher im Wert von 25 Pfund Wiener Pfennig).

Ausdrücklich erwähnt wird das Bürgermeisteramt erstmals im Stadtrecht vom 24. Juli 1340 (Albertinum). 1335-1357 und 1381-1396 erfolgte der Wechsel im Amt jeweils im vierten Quartal.

Im 14. Jahrhundert erhielt der Bürgermeister einen Jahressold von zehn Pfund Pfennig, von 1424 an bis ins 16. Jahrhundert von 32 Pfund Pfennig. Hinzu kamen ein "Hausengeld" in der Fastenzeit, ein Hofgewand zu Pfingsten und ein Opfergeld zu Weihnachten.

Ab dem 16. Jahrhundert erhielt er zusätzlich 67 Gulden an außerordentlichen Zuwendungen. Anfangs kamen die Bürgermeister durchwegs aus dem Kreis der Erbbürger; Angehörige der wichtigsten alten Geschlechter kehren immer wieder (beispielsweise Angerfelder, Flusthart, Schüchler, Tirna, Würffel).

Hochzeit der städtischen Autonomie

Vor der Mitte des 14. Jahrhunderts setzten sich auch einige vornehme Handwerkerfamilien bei der Bewerbung um das Bürgermeisteramt durch (1340 der Kürschner Konrad Wiltwerker); die Handwerker, denen durch das Ratswahlprivileg von 1396 ein Drittel der Ratssitze zugesichert wurde, erlangten danach stärkeren Einfluss.

Bis 1381 erfolgte die Bürgermeisterwahl an unterschiedlichen Tagen (April, Juli, August), 1386-1411 im Allgemeinen am Simon- und Judastag (28. Oktober; im Ratswahlprivileg 1396 festgehalten).

Ab 1397 wurde der Bürgermeister nicht mehr vom Inneren Rat und Genanntenkolleg (1356 "Äußerer Rat") gewählt, sondern von der Bürgergemeinde. Die soziale Umschichtung im Gefolge der Ratswahlordnung von 1396 brachte auch Veränderungen in der Besetzung des Bürgermeisterpostens mit sich.

Ab 1419 wurden Bürgermeister aus dem Kreis der Erbbürger selten; ab 1421 ist die Wahl am Thomastag (21. Dezember) nachweisbar (vielleicht um 1411/1412 anlässlich der Auflassung des Äußeren Rats eingeführt). Stärker als im 14. Jahrhundert gewannen im 15. Jahrhundert Kaufherren Einfluss auf die Verwaltung, wobei nicht selten auch solche Patrizier gewählt wurden, die nicht bodenständig waren (auf diesen Umstand hat 1438 auch Enea Silvio Piccolomini hingewiesen).

Im 15. Jahrhundert standen Bürgermeister und Rat oftmals im Kampf gegen den Landesfürsten; Konrad Vorlauf (1408) und Wolfgang Holzer (1463) wurden hingerichtet. Eingriffe der Landesfürsten gab es vor allem in Krisenzeiten (so versuchte Kaiser Friedrich III. 1461 den ihm ergebenen Christian Prenner von sich aus in seiner Amtszeit zu verlängern, und 1462 forderte er die Genannten auf, die Wahl unter Ausschluss des Inneren Rats allein vorzunehmen, beides allerdings ohne Erfolg).

Ab 1396 musste der Landesfürst die Bürgermeister nach erfolgter Wahl in ihrem Amt bestätigen: anfangs ein eher formaler Akt, der jedoch Anfang des 16. Jahrhunderts, vor allem nach dem Stadtrecht von 1517, strenger gehandhabt wurde.

Bürgermeisteramt in der Frühen Neuzeit

Maximilian I. behielt es sich vor, aufgrund ihm vorgelegter Wahlzettel den Bürgermeister zu bestimmen. Das Stadtrecht vom 20. November 1517 machte den Bürgermeister aber auch in seiner Amtsführung stärker als bisher vom Landesfürsten abhängig. Die Wahl des Inneren Rats und des Bürgermeisters erfolgte durch die Genannten, die weiterhin am 21. Dezember zur Wahl zusammentraten. Der Bürgermeister durfte nach Ablauf eines Amtsjahrs drei Jahre lang nicht wiedergewählt werden.

Ab 1520 erfolgte die Wahl im Beisein von drei kaiserlichen Kommissären. An der Spitze der Stände versuchte Bürgermeister Dr. Martin Siebenbürger einen Aufstand gegen die Habsburger, wurde jedoch 1522 im "Blutgericht von Wiener Neustadt" zum Tod verurteilt. Am 16. August 1522 wurde das Genanntenkolleg aufgehoben.

Bedeutungsverlust

Mit der Stadtordnung vom 12. März 1526 kam es zur Einsetzung von 100 Bürgern, von denen zwölf den Inneren Rat bildeten; weitere zwölf waren Stadtgerichtsbeisitzer, 76 bildeten den Äußeren Rat, die am 21. Dezember für das jeweils folgende Jahr gewählten Bürgermeister waren ab 1526 praktisch nur noch vom Landesfürsten bestellte Beamte ohne sonderlichen bürgerlichen Entscheidungsspielraum; es gab keine mit der Person des Bürgermeisters verknüpfte städtische Politik, 1532 bürgerte sich eine zweijährige Amtszeit ein (die allerdings mehrfach [1542-1546, 1553-1555, 1592-1595, 1604-1607 und von Daniel Moser 1610-1613, 1616-1622, 1626-1637] durch Wiederwahl durchbrochen wurde), ab dem 3. Oktober 1561 durften Bürgermeister und Stadtrichter offiziell zwei Jahre lang im Amt bleiben und danach wiedergewählt werden (erstmals 1604 erfolgt, danach in Vergessenheit geraten).

1556 drohte Ferdinand I. Strafen für Wahlbeeinflussung (Bestechung) an. Ab 1575 erhielt der Bürgermeister zum neuen Jahr einen goldenen Ratspfennig, seine Gattin ein "Opfergeld"; andere Geschenke wurden abgeschafft. Um 1650 betrug die ordentliche Besoldung 500 Gulden (dazu 800 Gulden "Ratskompens"). 1665 verfügte Leopold I., dass Bürgermeisterwahlen geheim durchzuführen seien. 1731 ordnete Karl VI. an, Bürgermeister und Stadtrichter hätten nach Ablauf von jeweils zwei Jahren ihre Funktionen miteinander zu tauschen. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts erhielt der Bürgermeister ein Jahressalär von 4.000 Gulden, wozu noch Funktionsgebühren beziehungsweise Geschenke kamen; aus dem Amt scheidende Bürgermeister erhielten oft andere Posten (etwa in der 1705 gegründeten Stadtbank).

Wappen von Bürgermeister Daniel Fockhy im sogenannten Wappenbuch der Stadt Wien, 1688 (fol. 55). Das Wappen ist nach dem zeitgenössischen Gebrauch in die biblische Geschichte von Daniel in der Löwengrube eingebettet.

Unter Maria Theresia kam es vor allem nach den Reformen von 1749 zu einem verstärkten Eingreifen der Zentralverwaltung (beginnend unter Peter Joseph Kofler); die Abhängigkeit des Bürgermeisters vom absolutistischen Staat wurde jedoch widerspruchslos akzeptiert.

Als Joseph II. in den 1770er Jahren als Mitregent seiner Mutter Maria Theresia eine Reorganisation der Kommunalverwaltung in Angriff nahm, wurde er von Bürgermeister Josef Georg Hörl (1773-1804) bereitwillig unterstützt; das Ergebnis war die Magistratsreform vom 16. August 1783, welche den Magistrat zu einer der Regierung nachgeordneten, weisungsgebundenen Exekutivbehörde machte.

Der Bürgermeister stand (bis 1850) einem der drei damals neugebildeten Senate vor, nämlich jenem "in publico-politicis et oeconomicis", während die beiden anderen Senate (Kriminal- beziehungsweise Zivilgericht) von Vizebürgermeistern geleitet wurden.

Am 21. April 1788 wurde bestimmt, der Bürgermeister habe nach vier Jahren entweder bestätigt oder neu gewählt zu werden. Franz II. (I.) versuchte 1793 die Wählbarkeit der Bürgermeister abzuschaffen, beschränkte sich aber letztlich infolge deutlich erkennbaren Widerstands seitens der Bürgerschaft auf die Anordnung, die Bürgermeister hätten ihr Amt lebenslänglich (ohne zwischenzeitliche Wiederwahl oder Bestätigung) auszuüben. Als Hörl infolge hohen Alters seinen Amtsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte, musste man ihn 1804 zum freiwilligen Rücktritt veranlassen.

Bis zur Revolution 1848 war dem Kaiser eine Liste mit (zuletzt fünf) Kandidaten vorzulegen, aus der er die endgültige Wahl traf; die Bedeutung des Bürgermeisteramts nahm im Vormärz aus diesem und aus anderen Gründen (geringe Kompetenzen, strikte Überwachung seitens der Regierung, Kritik aus der Bevölkerung) merkbar ab; die Kontrollen und Eingriffe der Regierung nahmen ständig zu.

Neudefinition des Amtes

Die Provisorische Gemeindeordnung vom 9. März 1850 sah einen gewählten Gemeinderat vor, der nach seiner Konstituierung den Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen hatte (§ 41); die Funktionsdauer betrug drei Jahre, der Bürgermeister war vom Kaiser zu bestätigen (§ 43) und hatte vor versammeltem Gemeinderat den Amtseid in die Hand des Statthalters von Niederösterreich zu leisten (Wien war die Hauptstadt des Kronlandes Niederösterreich); eine Vorschlagsliste war dem Kaiser nicht mehr vorzulegen. Gewählt wurde Dr. Johann Kaspar Freiherr von Seiller (1851-1861).

Johann Kaspar Seiller, 1860

In der Zeit des Neoabsolutismus von 1854 bis 1861 erfolgten keine Wahlen; Seiller erhielt von Franz Joseph I. die Weisung, im Amt zu verbleiben, und entschloss sich, dieselbe zu befolgen, weil er damit die Kontinuität des gewählten Gemeinderats sichern wollte; aus linksliberalen Kreisen erhob sich wegen dieser Entscheidung (Akzeptierung der Sistierung des Wahlrechts seitens des Bürgermeisters) scharfe Kritik. 1861 erfolgten auf der Grundlage des Kurienwahlrechts erstmals wieder Wahlen; zum Bürgermeister wurde vom Gemeinderat Dr. Andreas Zelinka gewählt.

Der bedeutendste Bürgermeister der liberalen Ära (1861-1895) war Dr. Cajetan Felder (1868-1878). Der Bürgermeister erhielt (im Gegensatz zu den Gemeinderäten) eine vom Gemeinderat festzulegende Funktionsgebühr sowie in einem städtischen Gebäude eine seiner Würde entsprechende Wohnung samt Einrichtung unentgeltlich zur Verfügung (§ 44).

Cajetan Felder, 1883

Am 5. Juli 1878 beschloss der Gemeinderat Modalitäten für die Bürgermeisterwahl, die zur Grundlage für das Gemeindestatut 1890 wurden. Nach diesem hatte der Gemeinderat den Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen (§ 24), doch war der Gewählte weiterhin vom Kaiser zu bestätigen (Probleme ergaben sich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs lediglich 1896/1897 bei der Wahl Karl Luegers).

1895 errangen die Christlichsozialen die Mehrheit im Gemeinderat und fanden nach einer Übergangslösung (1896/1897 Josef Strobach) in Dr. Karl Lueger (1897-1910) die hervorragendste Persönlichkeit ihrer Ära.

Das Bürgermeisteramt in der Ersten Republik

Am 4. Mai 1919 wurde der Gemeinderat erstmals aufgrund des allgemeinen Wahlrechts für Männer und Frauen gewählt; er wählte den Bürgermeister aus seiner Mitte (eine Bestätigung war nicht mehr vorgesehen).

Seit Jakob Reumann (1919-1923) gibt es durchwegs (ausgenommen 1934-1945) sozialdemokratische Bürgermeister, wobei unter Karl Seitz (1923-1934) die entscheidenden Reformen der sozialdemokratischen Ära der Ersten Republik (Finanzen, Wohnungs- und Fürsorgewesen) durchgeführt wurden.

Jakob Reumann

Seit 10. November 1920 (mit Unterbrechung 1934-1945) ist der Bürgermeister zugleich Landeshauptmann von Wien, weil die an diesem Tag in Kraft getretene Bundesverfassung Wien auch als Bundesland definierte. Die am 10. November beschlossene und am 18. November 1920 in Kraft getretene Stadtverfassung wurde daher erstmals vom Bürgermeister als Landeshauptmann und vom Magistratsdirektor als Landesamtsdirektor unterzeichnet.

Karl Seitz, 1928

Dollfuß-Schuschnigg-Regime und Nationalsozialismus

Am 12. Februar 1934 wurde Bürgermeister Karl Seitz verhaftet, von der Regierung Dollfuß abgesetzt und durch einen von dieser ernannten Regierungskommissär (Richard Schmitz, siehe Bundesunmittelbare Stadt) ersetzt, der gegenüber der (ebenfalls ernannten) Wiener Bürgerschaft starke Kompetenzen erhielt und dem drei Vizebürgermeister zur Seite standen. Das Bürgermeisteramt war ein mit Entscheidungsrecht ausgestattetes, organisch mit der Stadtverwaltung verbundenes Amt. Die überragende Stellung des Bürgermeisters entsprach dem damaligen Führerprinzip, die Teilung der Vollzugsgewalt zwischen Bürgermeister und amtsführenden Stadträten wurde aufgehoben und (zurückgreifend auf die Geschäftsordnung des Magistrats der Stadt Wien 1850 und 1890) der Bürgermeister wieder zum alleinigen Träger der obersten Vollzugsgewalt gemacht.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde in Wien sofort die politische Spitze der Stadt ausgetauscht. Die neue nationalsozialistische Rathausführung setzte sich seit dem 13. März 1938 aus Bürgermeister Dipl.-Ing. Dr. Hermann Neubacher, der diesen Posten seinem Freund, Bundeskanzler Arthur Seyß-Inquart, verdankte, und zwei beziehungsweise schließlich drei Vizebürgermeistern zusammen: Franz Richter, Thomas Kozich und Ing. Hanns Blaschke. Diese Konstellation hielt sich bis Ende 1939, als die einheimische Spitze der Stadtpolitik und der Stadtverwaltung infolge parteipolitischer Radikalisierung einer Neubesetzung weichen musste. Sie hatte bis dahin ihren Zweck als "einheimische" Lösung für eine Übergangsphase erfüllt. Als in der kritischer werdenden Endphase des nationalsozialistischen Regimes Ende 1943 / Anfang 1944 neuerlich der Einsatz eines "einheimischen" Politikers zur Mobilisierung der letzten Kraftreserven für den "Endsieg" in Wien ratsam schien, kam Hanns Blaschke - als Wiener Bürgermeister - neuerlich an die Macht.

Zweite Republik

Bereits der Befehl Nummer 1 des sowjetischen Ortskommandanten Alexej Blagodatow (11. April 1945) sah die Funktion eines provisorischen Bürgermeisters vor; am 13. April wurde im Zuge der Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse Theodor Körner als Bürgermeisterkandidat vorgeschlagen, am 17. April erfolgte die Bestätigung durch Alexej Blagodatow. Seither amtieren demokratisch gewählte Bürgermeister (siehe auch Gemeinderatswahlen).

Bürgermeister Felix Slavik mit einem Löwen des Zirkus Althoff 1972

Liste der Bürgermeister


Alle folgenden Bürgermeister waren auch Landeshauptmann:

Denkmäler

An Wiener Bürgermeister erinnern:


Bauwerke (Wohnhäuser [auch solche, die mit Hilfe von Förderungsmitteln errichtet wurden], Verkehrsbauwerke, Brücken usw.) tragen häufig Tafeln, auf denen angegeben ist, unter welchem Bürgermeister sie errichtet wurden.

Bilder

… weitere Ergebnisse

Videos

YouTube, Wien Museum: Bürgermeister, 6 Min. 55 Sek. (Stand: 22.1.2020)

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Die Wiener Bürgermeister 1282-1982. Lebens- und Funktionsdaten. In: Handbuch der Stadt Wien 97 (1982/1983), S. II/222 ff.; 98 (1983/84), S. II/222 ff.; 99 (1984/1985), S. II/231 ff.
  • Felix Czeike: Wien und seine Bürgermeister. Sieben Jahrhunderte Wiener Stadtgeschichte. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1974
  • Felix Czeike: Wiener Bürgermeister. Eine Geschichte der Stadt Wien. Wien [u.a.]: Jugend und Volk 1975
  • Felix Czeike: Das Wiener Bürgermeisteramt im Hoch- und Spätmittelalter. In: Walter Aspernig: Wiener Bürgermeister im Spätmittelalter. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 7), S. 3 ff.
  • Felix Czeike: 700 Jahre Wiener Bürgermeister. In: Wiener Geschichtsblätter 37 (1982), S. 1 ff.
  • Richard Perger / Walter Hetzer: Wiener Bürgermeister der frühen Neuzeit. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1981 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 9)
  • Johanne Pradel: Die Wiener Bürgermeister der erstem Hälfte des 17. Jahrhunderts. In: Wiener Geschichtsblätter 26 (1971), S. 139 ff.
  • Arnold Winkler: Landesregierung und Bürgermeister. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte des Wiener Vormärz. In: Monatsblatt des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 1919, S. 59 ff.
  • Oesterreichischer Wappenalmanach. Band 1969. Wien: Heraldisch-Genealogische Gesellschaft Adler 1968
  • Melitta Nemetz: Die Bürgermeister Wiens und die städtischen Einrichtungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diss. Univ. Wien. Wien 1948
  • Maria Mayer: Die Bürgermeisterwahlen 1878-1900 im Spiegel der öffentlichen Meinung. Diss. Univ. Wien. Wien 1970
  • Christine Sehnal: Die Bürgermeister in Wien 1900-1918 im Spiegel der öffentlichen Meinung. Diss. Univ. Wien. Wien 1975
  • Peter Vrbovszky: Die Wahlen der Wiener Bürgermeister. Diss. Univ. Wien. Wien 1968
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1896 - 1934. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 2), S. 742 ff.
  • Karl Weiß: Medaillen auf Wiener Bürgermeister. In: Wiener Abendpost, 29.01.1878
  • Heinrich Cubasch: Die Medaillen der Bürgermeister. In: Mitteilungen des Clubs der Münz- und Medaillen-Freunde 14 (1903), 15 (1904)
  • Die Bürgermeister und die Parteien im Gemeinderat. In: Wiener Communal-Blatt, 12.12.1875, S. 403
  • Gerhard Botz: Nationalsozialismus in Wien, Machtübernahme, Herrschaftssicherung, Radikalisierung, 1938/39, Wien 2008, S. 81ff
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 19
  • Weitere Literatur unter den biographischen Stichwörtern.