Kleinwohnungshausförderungsgesetz

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Mit dem Kleinwohnungshausförderungsgesetz entstanden ab 1937 wieder von der Gemeinde errichtete Wohnhäuser, wie etwa das Haus 6., Mollardgasse 28Grabnergasse 2; 1939
Daten zur Organisation
Wohnhaus des Kleinwohnungshausförderungsfonds in 7., Mondscheingasse 9, das erst unter NS-Verwaltung fertig gestellt wurde; 1940

Mit dem 1937 initiierten Kleinwohnungshausförderungsgesetz (KlWFG, Bundesgesetzblatt 74/1937) wurde die Initiative des Wiener Assanierungsfonds zur Unterstützung des privaten Wohnungsbaus im Dollfuß-/Schuschnigg-Regime auf Bundesebene gehievt. Durch den nahenden Anschluss Anfang 1938 wurden viele der im schwarzen Wien geförderten Wohnungsbauten erst unter NS-Verwaltung fertig gestellt.

Forcierung der Assanierungsstrategie in Wien

Die Stadt Wien nutzte die vom Beirat des KlWFG zugesagten Bundesmittel, um ihre Assanierungsstrategie zu forcieren und fehlende Geldmittel zu kompensieren. Dadurch wurde die Trennung in von privaten Trägern errichtete Assanierungsobjekte innerhalb des Wiener Assanierungsfonds und in durch die Gemeinde errichtete Familienasyle endgültig durchbrochen. Ein eigenes Wohnbauprogramm mit 596 städtischen Wohnungen in zwölf Geschossbauten wurde initiiert. Die Stadt Wien stellte rund ein Drittel bis die Hälfte der bundesweiten Ansuchen an den Beirat des KlWFG. Bürgermeister Schmitz gestand in der Sitzung der Wiener Bürgerschaft Ende 1937 offen ein, dass der Wohnungsbedarf zur Hälfte durch öffentliche Mittel und Förderungen finanziert werden musste und nicht durch Privatbauten gedeckt werden konnte (Amtsblatt der Stadt Wien, 1937, Nr. 52, S. 3). Die Standorte der Geschossbauten verlagerten sich mit dem KlWFG in die Außenbezirke, gebaut wurde für einkommensschwache Schichten.

Volumen des Wohnungsbaus

Bis Anfang 1938 konnten insgesamt 58 Geschossbauten und 7 Ein- und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 1.255 Wohnungen gefördert werden. Weitere 4.910 Wohnungen sollten 1938 mit dem KlWFG und einem im selben Jahr parallel durchgeführten Bundesgesetz über die Förderung der Errichtung von Wohnhäusern (WFG) entstehen. Der Großteil der geförderten Wohnhäuser wurde erst unter NS-Verwaltung fertig gestellt. Beide Gesetze wurden nach dem Sturz des Dollfuß-/Schuschnigg-Regimes bis zu ihren vorgeschriebenen Auslauffristen weitergeführt.

Architektur

Trotz der Anwendung der stilistischen Merkmale des Wiener Assanierungsfonds, wurde der Großteil der Häuser des Kleinwohnungshausförderungsgesetzes, oftmals kleine Baulückenverbauungen mit wenigen Wohnungen, meist nur mit schlichter sachlicher Fassade ausgeführt. Die explizite Trennung der Wohn- und Geschäftsbereiche durch unterschiedliche Materialien und Farbgestaltung wurde weitgehend zurückgenommen. Da die Arbeiten der Kunst-am-Bau vielfach erst unter NS-Verwaltung vollendet wurden, schöpften diese bereits aus dem nationalsozialistischen Formenrepertoire.

Siehe auch

Quellen

Staatsarchiv AdR BMfsV 1, 7. BWSA, Schachtel: 3402, Mappe: Allgemein

Literatur