Spitalamt
Das Spitalamt war seit der Magistratsreform 1783 ein Teil des Bürgerspitals und wurde vom Spitalmeister (ab 1841 ‚Amtsdirektor‘) geführt. Der dort ebensfalls beschäftigte Gegenhandler besorgte die Registraturordnung, wechselte später jedoch zum Magistrat selbst über aufgrund eines Beschlusses, nach welchem alle für das Spital nicht zwangsläufig notwendigen Beamten direkt im Magistrat eingesetzt werden mussten. Im Spitalamt arbeiteten außerdem drei Amtsschreiber, die für die Material- und Requisitenverrechnung verantwortlich waren. Weiters wurde ein Amtsbote beschäftigt, dessen Aufgabe schließlich der Torwächter übernahm; und ein bestellter Feuerwächter sollte Brände verhindern.
Die Tätigkeitsbereiche des Spitalmeisters, der die Bürgerspitalswirtschaftskanzlei, das Rechnungsgeschäft sowie das Personal (ohne Gegenhandler) beaufsichtigte, und des (Spitalamts)Gegenhandlers, der für den Geschäftsgang mitverantwortlich war und Missstände im Spital melden musste, wurden schon 1802 festgelegt. Beide konnten Vorschläge bezüglich Personalangelegenheiten an die Wirtschaftskommission herantragen und waren hinsichtlich Rechnungskontrolle der magistratischen Buchhaltung unterstellt. Ihre Amtinstruktion gliederte sich in drei Bereiche: a) Ökonomikum (Lieferung und Erhalt von Material, Aufsicht über Gebäude und benachbarte Grundstücke), b) Kanzleigeschäfte (alle Berichte mussten Spitalmeister und Gegenhandler unterschreiben), und c) Geld- Natural- und Materialverrechnung (Zustand der Materialien und Requisiten musste jährlich mehrmals untersucht werden, Verwahrung der Kasse).
Literatur
- Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 101-103