Magistratsreform
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Daten zum Eintrag
Mit der Magistratsreform 1783 unter Joseph II. wurde der "Magistrat der kaiserlichen Residenz-Stadt Wien" als bürgerliche Behörde geschaffen. Verfassungsmäßige Änderungen 1848 betreffen vor allem das Verhältnis zwischen dem Wiener Gemeinderat und der niederösterreichischen Landesregierung, wobei der Gemeinderat eine Fülle neuer Befugnisse erhielt.
In der internen Organisation des Magistrats stellen vor allem die Einführung von Magistratsdepartements 1892 und die Ablöse derselben durch die 1902 neu geschaffenen Magistratsabteilungen wesentliche Einschnitte in der Entwicklung dar.