Gegenhandler (Kastenamt)

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Kastenamt
Quelle
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Letzte Änderung am 10.10.2019 durch DYN.krabina


Der Gegenhandler gehörte spätestens ab 1800 zum Personal des Kastenamts; er musste (wie auch der Kastner) auf eine Trennung der gelieferten Brotfrüchte vom Mehl, wie auch auf die termin- und mengenmäßig korrekte Lieferung achten. Zwei beeidete Mehlbeschauer führten alle acht Tage die Überprüfung der Warengüte auf seine Anweisung hin durch und fertigten Protokolle an. Der Gegenhandler war für die ordentliche Geld- und Materialverrechnung verantwortlich und verwaltete gemeinsam mit dem Kastner die Kasse und Natural- und Materialgeschäfte. Der wöchentlich notwendige Kassaschluss verlieh diesen beiden Oberbeamten einen Überblick der Finanzen; jeder von ihnen besaß einen Kassaschlüssel.

Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 139-40