Taxamt

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1783
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 39441
GND
WikidataID
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert
Quelle
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Letzte Änderung am 26.06.2023 durch WIEN1.lanm08tau

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Das Taxamt entstand im Rahmen der Magistratsreform von 1783. Es wurde als kaiserliches Amt geschaffen und durch Regierungsdekret von August 1785 dem Magistrat mit der Verantwortlichkeit, alle Gerichtstaxen und politische Taxen einzubringen, übergeben. Bei der Einhebung der Taxen gab es immer wieder Unregelmäßigkeit, sodass zur Einbringung der Rückstände 1798 eine Kommission ernannt worden ist, die die Beträge an das Taxamt abliefern sollte; Kommissionsmitglieder sind zum Beispiel Magistratsrat Ignaz Steinmetz, Magistratstaxator Baptist Contini und Magistratsbuchhalter Franz Paula Seelaus gewesen.

Das Personal des Taxamts bestand um 1800 aus einem Taxator, einem Kontrollor, zwei Amtsoffizieren, drei Akzessisten, einem Praktikanten und einem Amtsdiener; dieser Personalstand blieb bis 1848 mehr oder weniger ohne Veränderung.

Die Geschäfte des Taxamtes können in folgende Bereiche eingeteilt werden:

  1. Erste Abteilung: deren Aufgabenbereich erstreckte sich wiederum von a) Taxierung aller taxbaren Objekte und deren Stempelung, b) Hauptbuchführung in Justiz- und politischen Fällen; Protokollierung der Stempelbeträge, c) Hauptbuchabschluss, Führung des Normalienabschreib- und Nachsichtsbuchs, d) Abschluss der Quartalsrechnung, der Revisionsgeschäfte, der Registratur, e) Ausfindigmachen der Taxrückstände, Abfassung der Amtsquittungen, Taxnoten et cetera.
  2. Amtsmanipulation: teilte sich in a) Justizgeschäfte und b) politische Geschäfte.
  3. Zweite Abteilung: Kassageschäft, das alleine dem Taxamtskontrollor oblag; a) Einteilung der Aktenstücke sowie deren Herausgabe, b) Führung eines Hauptkassajournals über alle Taxen in Justizangelegenheiten sowie eines Journals über zusammengefasst zu verrechnende Posten; beide Journale waren täglich abzuschließen und die Kassaanweisungen gingen mit jeder Quartalsrechnung an die Buchhaltung.
  4. Dritte Abteilung: Zustellung obrigkeitlicher Erledigungen (a) Zustellung von Justizialerledigungen durch Gerichtsdiener, b) Zustellung von politisch taxbaren Erledigungen durch drei Taxamtsboten) und Eintreibung von damit verbundenen Tax- und Stempelgebühren.


Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 80-86