Politische Taxen

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Letzte Änderung am 22.12.2014 durch DYN.elwu

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Politische Taxen wurden neben den Gerichtstaxen ab 1785 vom dafür geschaffenen Taxamt eingenommen. Diese Taxen beliefen sich auf Gebühren, welche teilweise für die Tätigkeit von politischen Geschäften und für erhaltene Rechte eingehoben wurden. Man unterscheidet hierbei:

  1. Kanzleitaxen: vom Expeditor eingenommen; Allgemeinwohlangelegenheiten waren ausgenommen,
  2. Gewerbetaxen: jährliche Entrichtung für bestimmte Gewerbe, die je nach Taxenhöhe in sieben Klassen eingeteilt waren,
  3. Bürgerrechtstaxen: mussten jene Personen bezahlen, die in Bürgschaft aufgenommen werden wollten.


Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 81-82