Gerichtstaxen

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Die Gerichtstaxen wurden neben den politischen Taxen ab 1785 vom dafür geschaffenen Taxamt eingehoben. Diese Einhebung erfolgte nach der josephinischen Taxordnung von September 1987 in Streitangelegenheiten und von November 1787 in der Ausübung eines adeligen Richteramtes. Die Buchhaltung erhielt diesbezüglich jährliche Rechnungen. Weiters wurde beim Kriminalsenat eine Taxabnahme, die so genannte Urteilstaxe, eingehoben; diese erging aber nicht an das Taxamt. Aus den Einnahmen der Gerichtstaxen mussten die Bezahlung des Zivil- und Kriminalsenats und die Kriminalkosten gedeckt werden.


Literatur

  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 80