Taxator

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
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Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 13.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Der Taxator gehörte zum Personal des Taxamts, das ab 1785 alle Gerichtstaxen und politischen Taxen einhob. Die Aufgabe des Taxators war die Berechnung der Taxen, die dann vom Kontrollor eingenommen wurden; beiden oblag zusätzlich die Kassasperre. Außerdem musste der Taxator alle Akten, die dem Taxamt in Justiz- und politischen Angelegenheiten zugestellt wurden, mit den gesetzlichen Taxen und Stempeln versehen; hierbei konnte er eigene unterstützende Aushilfskräfte beschäftigen. Hinsichtlich der Amtsmanipulation teilte der Taxator weiters alle eingelangten Expeditionen in taxbare und nicht taxbare ein.


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 137
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien 1977, S. 82-84