Intimation

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Intimation des Bürgermeisters der Stadt Wien bezüglich der Türkensteuer vom 18. April 1738.
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung Intimat, vermittelndes Dekret
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Latein, Patent- und Normaliensammlung, Dekret, Amtsdruckschrift, Frühe Neuzeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 23.04.2024 durch WIEN1.lanm08swa
Bildname AT-WSTLA_3.6.A1-2.59.jpg
Bildunterschrift Intimation des Bürgermeisters der Stadt Wien bezüglich der Türkensteuer vom 18. April 1738.


Intimation des Stadtrates der Stadt Wien. Auffällig ist die reduzierte Gestaltung im Dekretstil.

Intimationen oder Intimate (lat. intimatio, Bekanntmachung) nannte man Mitteilungen, Weisungen oder Weiterleitung der Verfügung einer höheren Behörde an eine untere Stelle mit der Vorschrift, diese Entschließung untergeordneten Stellen unverändert und ohne jede weitere Erklärung "zu intimieren". Auf diesem Wege wurden unterstehenden Behörden auch Gesetzestexte angezeigt.[1]

Heute wird der Begriff eher für die Klassifizierung gleichrangiger behördlicher Kommunikation, wie der Weiterleitung einer Entscheidung, verwendet. Für Mitteilungen im hierarchischen Gefälle wurde von Michael Hochedlinger die Bezeichnung eines "'vermittelnden' Dekrets einer Oberbehörde" etabliert (beispielsweise von der Landesregierung, -kammer). Daneben war es auch möglich, dass das Dekret direkt von der entsprechenden Behörde ausging (beispielsweise vom Hofkriegsrat, dem Bürgermeister der Stadt Wien). In beiden Fällen wurden die Schreiben auch zeitgenössisch als Intimat oder Intimation bezeichnet. Die Weisungen sind allgemein im objektiven Stil und sogenannten "Dekretstil", also sehr schlicht und ohne viel Aufwand, formuliert.[2]

Quellen

  • Wiener Stadt- und Landesarchiv, Sammlungen, Patente

Literatur

Referenzen

  1. Joseph von Sonnenfels: Über den Geschäftsstyl. Die ersten Grundlinien für angehende österreichische Kanzleybeamte zum Gebrauche der öffentlichen Vorlesungen nebst einem Anhange von Registraturen. Wien: Heubner 1820, S. 57
  2. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 201-202, 215