Genanntentafel

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Genanntentafel, geschlossener Zustand, um 1461/1464
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung Ratstafel, Weingartenordnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von 1461
Nachweisbar bis
Objektbezug Genannte, Wien Museum, Wiener Wappen, Quellenkunde, Quellenstraße, Mittelalter
Quelle
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Letzte Änderung am 2.12.2022 durch WIEN1.lanm08son
Bildname Weingartenordnung.jpg
Bildunterschrift Genanntentafel, geschlossener Zustand, um 1461/1464


Genanntentafel, früher auch Ratstafel, Weingartenordnung oder Weingarten- und Gewerbeordnung, entstanden um 1461/1464

Beschreibung

Die Holztafel mit zwei Flügeln ist außen mit den Wappen Alt- (Lerchenwappen) und Neu- Österreichs (Bindenschild) (obere Reihe) sowie mit den beiden Wiener Wappen (Doppeladlerwappen, Kreuzschild, untere Reihe) geschmückt. Im Inneren befinden sich - in vier Spalten angebracht - aufgeklebte Papierbögen (je eine auf den Flügeln, zwei auf der Mitteltafel). Die linke Spalte beinhaltet eine Liste der Genannten von 1475, die übrigen Ordnungen zum Wein-, Holz und Bauwesen aus dem 15. Jahrhundert. Die außen am oberen Rand angebrachte Inschrift („Hie yn stent geschriben dye gnanten der stat“) verweist also nur auf einen Teil der sich innen befindlichen Informationen. Dennoch bietet sich dadurch die Benennung des Objektes als „Genanntentafel“ an.[1]

Genanntentafel, geöffneter Zustand, 1461/1464

Datierung

Die Tafeln wurden in der Literatur mehrheitlich mit dem Jahr 1475 datiert, wohl wegen der aus diesem Jahr stammenden Genanntenliste. Dabei sind die früher sich darunter befindlichen, 1937 abgelösten älteren zwei Listen unberücksichtigt geblieben. Die ältere der beiden Listen stammt nach den dort angeführten Personen aus dem Jahr 1459. Sie wurde bis in den Herbst 1461 durch Streichungen und Ergänzungen aktuell gehalten. Die jüngere, abgelöste Liste trägt das Jahr 1467. Eine Datierung des Gesamtobjekts ist aufgrund der außen angebrachten Wappen nicht vor 26. September 1461 möglich, da erst an diesem Tag Friedrich III. der Stadt Wien im Wappenbrief ihr Doppeladlerwappen verliehen hat, das ab diesem Zeitpunkt neben den schon seit dem 13. Jahrhundert nachweisbaren Kreuzschild trat. Bald nach dem Wappenbrief lag die Stadt Wien mit Friedrich III. im Kampf und verwirkte so ihr Privilegien, die sie erst nach einer Aussöhnung 1464 wieder erhielt. Damals gab sie ein neues Stadtsiegel mit dem Doppeladlerwappen in Auftrag. Man hat also die erste Liste wohl mit allen ihren Änderungen aufgeklebt, und zwar entweder gleich nach der Ausfertigung des Wappenbriefs oder 1464 beziehungsweise bald danach.

Heute abgelöste Genanntenliste aus der Genanntentafel, 1467. Die Genannten sind nach Stadtvierteln angeführt.

Funktion

Die wichtigste Funktion hängt wohl mit der außen angebrachten Inschrift zusammen, nämlich der dort angeführten, authentischen Liste der Genannten. Diese hatten vor allem die Aufgabe, bei Rechtsangelegenheiten als Zeugen zu fungieren. Die auf der Tafel angebrachten Ordnungen dienten zudem als schnelle Verweismöglichkeit bei diesbezüglichen Streitigkeiten. Daher ist das damalige Rathaus als ursprünglicher Aufstellungsort der Tafel anzunehmen.

Die Tafel befand sich nachweislich 1823 in den Räumlichkeiten des Oberkammeramts[2] im (Alten) Rathaus und gelangte später ins Historische Museum (heute Wien Museum). Im Zuge einer Restaurierung 1937 wurden überklebte Papierteile entfernt. Diese wurden 1952 dem Wiener Stadt- und Landesarchiv übergeben.

Quellen

Literatur

  • Walter Weinzettl: Die undatierte Genanntenliste der Wiener Ratstafel. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Sozialgeschichte Wiens im 15. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Band 11. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1954, S. 3 ff.
  • Schausammlung. Historisches Museum der Stadt Wien. Wien: Eigenverlag, 1984, S. 49 Kat. Nr. 1/89
  • Hubert Kaut: Wiener Weinkultur. In: Das österreichische Weinbuch. Wien: Verlag Austria Press 1962, S. 256-281, hier 261 ff.

Einzelnachweise

  1. Der bisher gängige Name „Ratstafel“ ist irreführend, da es sich bei den Genannten um ein eigenes Gremium handelte, das vom Inneren und Äußeren Rat zu unterscheiden ist; ebenso der Begriff „Weingartenordnung“, der nur einen Teil des Objekts umfasst und die äußere Form außer Acht lässt.
  2. Vgl. Joseph von Hormayr: Wien, seine Geschicke und Denkwürdigkeiten, 5. Band, Heft 6. Wien: Franz Härter'sche Buchhandlung 1823, Urkundenbuch CCXX