Innerer Rat

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Im barocken Ratssaal im (Alten) Rathaus in der Wipplingerstraße tagte bis zur Magistratsreform 1783 der Innere Rat. Die Präsenz der Stadtherren und der einzigen Stadtherrin, Maria Theresia, über die großformatigen Herrscherporträts verdeutlicht die politischen Machtverhältnisse. Aquarell von Rudolf von Alt, 1883.
Daten zur Organisation
Art der Organisation Sonstige Organisation
Datum von 1221 JL
Datum bis 1783
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 13201
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter, Frühe Neuzeit, Stadtverfassung
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 26.06.2023 durch WIEN1.lanm08tau
Bildname Ratssaal Altes Rathaus.jpg
Bildunterschrift Im barocken Ratssaal im (Alten) Rathaus in der Wipplingerstraße tagte bis zur Magistratsreform 1783 der Innere Rat. Die Präsenz der Stadtherren und der einzigen Stadtherrin, Maria Theresia, über die großformatigen Herrscherporträts verdeutlicht die politischen Machtverhältnisse. Aquarell von Rudolf von Alt, 1883.

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Städtisches Leitungsgremium mir wechselner Bezeichnung (abhängig, ob daneben ein erweitertes Gremium (Äußerer Rat) vorhanden war: ab 1221 (erste Erwähnung) "Rat", 1356-1416 meist "Innerer Rat", 1416 bis 1526, "Rat", 1526 bis 1783 "Innerer Rat"

Das jährlich gewählte oberste Gremium der autonomen bürgerlichen Verwaltung Wiens (erstmals erwähnt 1221) hieß anfangs „Rat", 1356-1416 meist „Innerer Rat" und bis 1526 wieder bloß Rat. Es bestand anfangs aus 24, 1278-1526 aus 20 Mitgliedern (dem Bürgermeister, der allerdings erst 1281 erwähnt wird, dem Stadtrichter und 18 Ratsherren); ab 1396 waren sechs der 18 Ratsherrenmandate für Handwerker reserviert. Neben dem (Inneren) Rat ist 1356-1526 ein aus den 150-200 Genannten gebildeter 40-köpfiger Ausschuss nachweisbar, der bis 1416 als Äußerer Rat, dann als Genannte (im engeren Sinn) bezeichnet wurde; außerdem berief der Stadtrichter aus den Genannten die Stadtgerichtsbeisitzer, deren Zahl bis 1526 jedoch nicht schriftlich festgelegt wurde.

Die Stadtordnung vom 12. März 1526, die 1527 in Kraft trat und im wesentlichen bis 1783 in Geltung blieb, sah eine „Stadtregierung" von 1.900 Bürgern vor, von denen 76 als „Äußerer Rat", zwölf als Stadtgerichtsbeisitzer und 12 als Ratsherren des „Inneren Rats" fungieren sollten; zu letzterem gehörten der Bürgermeister (der aus allen drei Gremien gewählt werden konnte, in welchem Fall beim Inneren Rat oder bei den Beisitzern ein Ersatzmann nachrückte) und der Stadtrichter, den der Landesfürst ernannte, sodass der Innere Rat ab 1527 14 Mitglieder (gegenüber vorher 20) hatte. Dies erklärt sich daraus, dass nach dem Stadtrechtsprivileg von 1526 Handwerker von der Wahl in den Inneren Rat ausgeschlossen blieben. Ab 1714 wurde der Innere Rat durch Kooptierung von „Senioren" (Mandatare des Vorjahrs, die nicht neuerlich gewählt wurden) verstärkt, wogegen die Zahl der Beisitzer und des Äußeren Rats unverändert blieb.

Mit dem Dekret Josephs II. von 16. August 1783 (Magistratsreform) verschwanden alle diese Gremien; die Stadt wurde fortan (bis 1848) von einem Bürgermeister, zwei Vizebürgermeistern und drei Senaten (einem politisch-ökonomen, einem zivilgerichtlichen und einem strafgerichtlichen) verwaltet, die in ihrer Gesamtheit "Magistrat" hießen.

Quellen

Literatur

  • Franz Baltzarek: Das Steueramt der Stadt Wien 1526-1760. Wien: Verband der Wissenschaftlichen Gesellschaft Österreichs 1971 (Dissertationen der Universität Wien, 58)
  • Peter Csendes [Hg]: Die Rechtsquellen der Stadt Wien. Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1986 (Fontes rerum Austriacarum, 3. Abteilung: Fontes iuris)
  • Richard Perger: Beiträge zur Wiener Verfassungs- und Sozialgeschichte im Spät-Mittelalter. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 32/33 (1976/1977), S. 11 ff.
  • Richard Perger: Der Wiener Rat von 1519 bis 1526. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 35 (1979), S. 135 ff.