Feuerordnung

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Daten zum Eintrag
Datum von 1221 JL
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 11.01.2019 durch WIEN1.lanm08swa

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Feuerordnung. Die älteste feuerpolizeiliche Bestimmung enthält das (nicht im Original erhaltene) Stadtrecht von 1221 (Bestrafung des Schuldigen, wenn die Flammen über das Dach hinausschlugen, jedoch Straffreiheit bei totalem Eigenschaden). Die Stadtrechtsprivilegien von 1237, 1247, 1278 und 1340 knüpften an diese Bestimmungen an. Die geschworenen Vierer, für die am 10. Mai 1432 eine Ordnung erlassen wurde, hatten auch feuerpolizeiliche Aufgaben (Kontrolle der Feuerstätten). Die erste Feuerordnung wurde vom Stadtrat am 22. Mai 1454 erlassen; sie stellt eine Mischung feuerpolizeilicher und verteidigungsbedingter Maßnahmen dar, ihr Geltungsbereich waren Stadt und Vorstädte. Erstmals wurden die Handwerker zum Feuerlöschen verpflichtet; die Überwachung oblag den Kämmerern (ab 1485 dem Unterkämmerer). Bereits am 8. Juli 1458 wurde eine neue Feuerordnung erlassen; zur Brandbekämpfung wurden neben Gesellen auch Meister verpflichtet, für die Sammlung der Hilfskräfte wurde in jedem Stadtviertel ein Platz bestimmt (Lugeck, Neuer Markt, Graben, Hof), für die Ergreifung von Brandstiftern und Plünderern wurden Prämien ausgesetzt. Die Stadtordnung Ferdinands I. vom 12. März 1526 enthielt in dem die Stadtkämmerer betreffenden Abschnitt auch feuerpolizeiliche Bestimmungen. Die Feuerordnung vom 28. April 1534 nimmt unter dem Eindruck des Stadtbrands vom 18. Juli 1525 und der Türkenbelagerung von 1529 eingehender als bisher zu Fragen der Brandbekämpfung Stellung, bezieht aber nach wie vor auch Maßnahmen gegen Unruhe, Aufruhr und äußere Feinde mit ein. Erstmals werden Feuerspritzen (sogenannte Kastenspritzen mit handbetriebenen Hebelpumpen), die Brandmeldung durch den Türmer von St. Stephan und die Feuerglocke erwähnt; die Feuerordnung enthält Bestimmungen über Brandverhütung, Brandsignalisierung und Brandbekämpfung, Entlohnungen und Strafen sowie Paß- und Verteidigungsbestimmungen. Die Feuerordnung von 1534 wurde am 1. Juni 1542 erneuert. Am 12. Juni 1567 wurde die erste Instruktion für die Feuerkommissare erlassen, die in den folgenden Jahrzehnten mehrfach fast gleichlautend erneuert wurde. Mit der 1610 von der niederösterreichischen Regierung erlassenen Feuerordnung bahnte sich eine neue Entwicklung an. Die in kürzeren Abständen erneuerten Feuerordnungen (1617, 1639, 1666, 1688) wurden umfangreicher, klarer gegliedert und detaillierter, außerdem zwischen Stadt und niederösterreichischer Landesregierung eingehend vorberaten. Neben den Feuerordnungen wurden weiterhin (beispielsweise 1614, 1619, 1621) Instruktionen für die Feuerkommissare erlassen. Der Stadtbrand vom 21. April 1627 war, möglicherweise infolge der verbesserten feuerpolizeilichen Maßnahmen, der letzte, den Wien erlebt hat. Wesentliche Neuerungen brachte vor allem die Leopoldinische Feuerordnung von 1688, die organisatorischen Fragen der Brandverhütung und Brandbekämpfung wesentlich größere Bedeutung beimaß als die älteren Feuerordnungen, insbesondere hinsichtlich des Gebrauchs von offenem Licht und der Lagerung feuergefährlicher Materialien; Rauchfangkehrungen und Visitationen der Feuerstätten wurden intensiviert, die Zahl der Löschgeräte erfuhr eine Vermehrung, für jede Vorstadt wurden zwei Mitglieder des Äußeren Rats zu Kommissärien ernannt; auch die Strafbestimmungen wurden erweitert. Nach der Zweiten Türkenbelagerung (möglicherweise bereits 1686) wurden fix besoldete Feuerknechte angestellt, die den Kern der späteren Berufsfeuerwehr (Feuerwehr) bildeten. 1686 übersiedelte das Unterkammeramt in das Gebäude neben dem Bürgerlichen Zeughaus Am Hof. In das Jahr 1720 fallen auch die ersten Gedanken einer Feuerversicherung. 1725 wurde unter Bürgermeister Josef Hartmann eine Feuerordnung erlassen. Die letzten Feuerordnungen im herkömmlichen Sinn erließen am 2. Mai 1759 Maria Theresia, am 7. September 1782 Joseph II. und am 22. April 1818 Franz I.; bis zu dieser Zeit ersetzten die Feuerordnungen auch die Bauordnung, die erstmals am 13. Dezember 1829 Eigenständigkeit erhielt. Das Feuerlöschwesen unterstand weiterhin dem Unterkammeramt beziehungsweise ab 1835 dem (neu gebildeten) Stadtbauamt; noch die Instruktion von 1855 vereinigte Bau- und Feuersachen in der Hand von Bau- und Feuerkommissaren. Eine Reorganisation erfolgte 1862, am 9. Mai 1884 wurde das Organisationsstatut der Feuerwehr der Stadt Wien erlassen, am 19. Mai 1884 eine Feuerpolizeiordnung und am 4. Dezember 1896 ein verbessertes Organisationsstatut.


Literatur

  • Helmut Bouzek: Wien und seine Feuerwehr. Geschichte und Gegenwart. Wien: Wiener Landes-Feuerwehrverband [1990]
  • Ernst C. Hellbling: Zur Geschichte des Feuerpolizeiwesens in Wien. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1946 - lfd. Band 7,1952, S. 49 ff.
  • Felix Czeike: Das Feuerlöschwesen in Wien. 13. - 18. Jahrhundert. Wien: Verlag für Jugend und Volk 1962 (Wiener Schriften, 18)
  • Willibald Chitil: Das Feuerlöschwesen der k. k. Reichs- und Residenzstadt Wien. 7 Teile. Wien: Braumüller 1903-1904
  • Franz Havelka: Die Geschichte der Brandbekämpfung in Wien. In: Amtsblatt der Stadt Wien. Wien: Stadt Wien - Presse- und Informationsdienst, 24.09.1958
  • Franz Loidl: Brände und Brandbekämpfung im barocken Wien. In: Unsere Heimat. Zeitschrift für Landeskunde von Niederösterreich 19 (1948), S. 25 ff.