Departement XII - Armenkinderpflege

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44997
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Letzte Änderung am 5.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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Departement XII - Armenkinderpflege.

Das Departement XII - Armenkinderpflege wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Die Administration der städtischen Waisenhäuser und des Asyls für verlassene Kinder, dann der städtischen Kinderbewahranstalten.
  • Die Dienststellenbesetzung in diesen Anstalten.
  • Die Pensionierungen, Quieszierungen, Provisionierungen, die Erteilung von Aushilfen, Gehaltsvorschüssen, Remunerationen, Gnadengaben und Erziehungsbeiträgen für das in den Waisenhäusern und Kinderbewahranstalten bestellte Beamten-, Lehrer- und Dienerpersonal, dann für die Hausärzte in diesen Anstalten.
  • Die Sicherstellung der Lieferungen sämtlicher Erfordernisse für die Waisenhäuser und Kinderbewahranstalten sowie für das Kinderasyl; die baulichen Herstellungen in diesen Anstalten, deren Ausführung und Kollaudierung sowie die Skartierung unbrauchbarer Gegenstände und der Verkauf alter Materialien daselbst.
  • Die Wahl der Waisenväter und Waisenmütter.
  • Schenkungen, Zessionen, Legate für Waisen.
  • Die Verwaltung des Waisenfonds und die Anweisung von Unterstützungen aus diesem Fonds. Die Erteilung von Aushilfen für arme Kinder.
  • Die Verleihung, Verlängerung und Einstellung von Waisenpfründen, Unterstützungsbeiträgen und Kostgeldern für Kinder. Die Verteilung von besonderen Spenden für Waisen, namentlich der Sparkassaspenden zur Bekleidung der in Privatpflege befindlichen Kinder.
  • Die Unterbringung von unterstandslosen Kindern im Kinderasyl, in der niederösterreichischen Landesfindelanstalt und bei Kostparteien.
  • Die Übernahme armer, nach Wien zuständiger Kinder von auswärtigen Gemeinden und fremden Staaten.
  • Die Hereinbringung der Verpflegskosten für die auf fremde Rechnung verpflegten Kinder von den betreffenden Gemeinden oder zahlungspflichtigen Verwandten.
  • Die Aufnahme kranker Kinder in das Spital in Baden, in das Kaiserin-Elisabeth-Kinderspital in Hall und in die Seehospize zu Grado, Triest und St. Pelagio.
  • Die Aufnahme von Kindern in das Asyl für verlassene Kinder, in die Waisenhäuser und in die sonstigen Humanitätsanstalten der Gemeinde Wien für Rechnung des Versorgungsfonds.
  • Die Bekleidung der in Privatpflege befindlichen Waisen und Kostkinder.
  • Die Besetzung der Chaosschen Stiftsplätze im k. k. Waisenhaus, dann der Stiftsplätze im k. k. Taubstummeninstitut und im allgemeinen österreichischen israelitischen Taubstummeninstitut.
  • Die Ausfolgung der Depositen von ehemaligen Waisenhauszöglingen.
  • Die Evidenzhaltung der Kostkinder und der in der niederösterreichischen Findelanstalt für Rechnung der Gemeinde Wien untergebrachten Kinder.
  • Die Vermittlung behufs Unterbringung von Kindern in Ferienkolonien.
  • Die Findelkinderangelegenheiten.
  • Die Bewilligung des Freigewandes für ehemalige Waisenhauszöglinge.
  • Die Vermittlung bei Zuweisung von Kindern an Lehrherren.
  • Die Vormerkung von Pflegeparteien und deren Evidenzhaltung.
  • Die Unterbringung von Waisen in Privatpflege.
  • Die Persolvierung der Waisenstiftungen.
  • Die Anweisung zur Besorgung von Leichenbegängnissen für doppelt verwaiste Kostkinder.
  • Die Landesarmenverbandsangelegenheiten, insoweit sie Kinder betreffen.
  • Vormerkungen zugunsten des Versorgungsfonds auf dem etwaigen Vermögen von Waisenhauszöglingen.
  • Äußerungen über Ansuchen um Subventionen für Anstalten und Vereine, die sich mit der Armenkinderpflege befassen.
  • Verfassung des Waisenberichts.
  • Die Aufnahme von Kindern in das k. k. Blindenerziehungsinstitut, in das Asyl „Stephaniestiftung“ in Biedermannsdorf und das Franz-Josef-Jugendasyl in Weinzierl, in beide letztere Anstalten nach Maßgabe der gestifteten Freiplätze.
  • Die Vermittlung zur Aufnahme von Kindern in die Anstalten des Wiener Schutzvereins für verwahrloste Kinder, des katholischen Hilfsvereins und in das evangelische Waisenhaus, dann zur Unterbringung von Waisenmädchen in die Dienstbotenschule des Wiener Hausfrauenvereins.
  • Die Organisation der Armenkinderpflege unter Rücksichtnahme auf die Armenpflege im Allgemeinen.
  • Anträge auf Abänderung des Status und der Speiseordnung für die städtischen Waisenhäuser und das Asyl für verlassene Kinder.
  • Die Anweisung der bisherigen Subventionen für die von Privatvereinen erhaltenen Kinderbewahranstalten.


Die Aufgaben des Departements XII gingen in der Magistratsabteilung XII auf.


Quellen

WStLA, Departement XII


Siehe auch

Kinder- und Jugendfürsorge
Städtisches Erziehungsheim
Heime für Kinder und Jugendliche


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 22-23.