Departement V - Straßen- und Verkehrswesen

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44981
GND
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Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 5.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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Departement V - Straßen- und Verkehrswesen.

Das Departement V - Straßen- und Verkehrswesen wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Die Herstellung neuer und die Erhaltung bestehender Straßen und Wege, deren Beschotterung, Pflasterung, Asphaltierung und Makadamisierung, Bespritzung mit Spritzwagen und Reinigung. Sicherstellung der diesfälligen Arbeiten und Lieferungen über 200 fl.
  • Angelegenheiten der städtischen Granitsteinbrüche.
  • Übernahme der Pflastersteine.
  • Verhandlungen über Pferde- und Lokomotiveisenbahnen, inklusive jener über die Besteuerung derselben.
  • Verhandlungen über Rauchbelästigung durch Lokomotiven.
  • Verhandlungen wegen Herstellung von Schienengleisen über das Trottoir.
  • Kommunalkanalbauten und deren Erhaltung; Hauskanalbauten, jedoch nur dann, wenn sie gleichzeitig mit dem Bau städtischer Kanäle auszuführen sind.
  • Reparaturen von Kanälen, wenn die Kosten mehr als 200 fl. Betragen.
  • Verhandlungen wegen Sicherstellung der Kanalräumungsarbeiten, Repartition der Räumungskosten.

Rattenvertilgung in den Kanälen.

  • Erhaltung der Wienflussufer.
  • Wienfluss, Künettenherstellung.
  • Sandgewinnung und -entwendung im Wienfluss.
  • Wienflussregulierung.
  • Bau und Erhaltung der über den Donaukanal und den Wienfluss führenden Brücken, wenn die Kosten der Instandhaltungsarbeiten mehr als 200 fl. Betragen.
  • Donauregulierung mit Ausnahme von Parzellierung und Straßenniveaubestimmungen auf Donauregulierungsgründen (Departement IX) und Donauregulierungsanlehen (Departement III).
  • Bau und Betrieb der Schiffahrtskanäle und Werkbäche, mit Ausnahme der Agenden, welche auf die Handhabung des Wasserrechtsgesetzes Bezug haben.
  • Donauschwemmen und Wassereinfahrten, Instandhaltung, wenn die Kosten mehr als 200 fl. betragen.
  • Angelegenheiten der Prüfungsanstalt für hydraulische Bindemittel.
  • Alle Vorkehrungen vor, während und nach einer Überschwemmung.


Die Aufgaben des Departements V gingen in der Magistratsabteilung V auf.


Quellen

WStLA, Departement V


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 16.