Departement IX - Baupolizei

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Daten zur Organisation

Departement IX - Baupolizei.

Das Departement IX - Baupolizei wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Alle Angelegenheiten bezüglich der Handhabung der Bauordnung, welche von allgemeiner Bedeutung und Wirksamkeit sind, zum Beispiel Auslegung der Bestimmungen der Bauordnung im Allgemeinen, Änderung der Bauordnung, Erlassung , Abänderung oder Aufhebung von Verordnungen in Ergänzung der Bauordnung.
  • Vorlagen in Betreff des Generalbaulinienplans und wesentlicher Abweichungen von demselben.
  • Sonstige Bestimmungen der Baulinien und Niveaus.
  • Grundabteilungen zu Bauplätzen.
  • Entscheidung über die Zulässigkeit neuer Baumaterialien oder Konstruktionen.
  • Baubewilligungen in den Bezirken I–IX und alle Amtshandlungen für Bausachen im I.–IX. Bezirk, insbesondere
    • Baubeginns-, Bauvollendungs- und Demolierungsanzeigen;
    • Anweisung von Materialdeponierungsplätzen bei Bauten sowie auch die Bestimmung und Einhebung der hiefür zu entrichtenden Platzzinse;
    • Verhandlungen über Baugebrechen in Häusern;
    • Übertretung der Bauordnung;
    • Verhandlungen über Rauchbelästigungen, soweit sie nicht durch gewerbliche Betriebsanlagen verursacht werden;
    • Erteilung von Auskünften an Behörden über Baugrundwerte und Häuserbauten;
    • Verwendung von Hängegerüsten;
    • Verhandlungen über Staubentwicklung bei Demolierungen von Häusern.
  • Rekurse und Vorstellungen in Bauangelegenheiten in Bauangelegenheiten im I.–IX. Bezirk.
  • Bewilligung zur Erbauung einer Gruppe von Häusern unter gemeinschaftlichen Abschluss in den Bezirken I–IX.
  • Bezeichnung der Hauptstraßen und Plätze in den Bezirken XI–XIX, für welche nach § 42 al. 1–8 der Wiener Bauordnung die Haushöhe, Geschoßzahl und Geschoßhöhe zu beurteilen ist.
  • Bezeichnung der Gebietsteile, welche vorzugsweise für die Anlage von Industriebauten nach § 71 der Wiener Bauordnung zu bestimmen sind.
  • Bezeichnung jener Gebietsteile, auf welchen eine Verbauung nur in bestimmter Art stattfinden darf (§ 82 B.-O.).
  • Zugestehung von Erleichterungen bei Bauführungen, insoweit es sich um ganze Gebietsteile handelt, ferner für einzelne Fälle im I.–IX. Bezirk (§ 83 B.-O.).
  • Vorlagen betreffend die Wahl der in die Baudeputation zu entsendenden Sachverständigen seitens der Gemeinde.
  • Einbringung der Taxen aus Anlass von Amtshandlungen Bausachen in den Bezirken I–IX und von Strafbeträgen.
  • Die Ausübung des Petitionsrechts der Gemeinde in Bausachen.
  • Anträge wegen Einbringung von Beschwerden an das Reichsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof sowie die Ergreifung außerordentlicher Rechtsmittel in Bauangelegenheiten.
  • Vorlage der statistischen Ausweise über Bauführungen im Gemeindegebiet von Wien an die k. k. Statthalterei.
  • Verhandlungen in Betreff des Ausbaus der Donaustadt (Donauregulierungsgründe).
  • Verhandlung wegen Dampfkessel- und anderer Betriebsanlagen im I.–IX. Bezirk, wenn sie mit größeren Baulichkeiten verbunden sind.
  • Theaterlokalkommission.


Die Aufgaben des Departements IX gingen in der Magistratsabteilung XIV auf.

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 18-19.