Stadtanwalt

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Der Historiker und Bibliothekar Sebastian Tengnagel war 1622-1636 Stadtanwalt. Hier sein Wappen aus dem Wappenbuch, vor 1636
Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1397 JL
Datum bis 1783
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 9622
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter, Stadtverfassung, Frühe Neuzeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 27.07.2023 durch WIEN1.lanm08pil
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Bildunterschrift Der Historiker und Bibliothekar Sebastian Tengnagel war 1622-1636 Stadtanwalt. Hier sein Wappen aus dem Wappenbuch, vor 1636

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Ein vom Landesfürsten ernannter Funktionär, der (ohne Wahl oder Wahlvorschlag) in dessen Namen den Sitzungen des Inneren Rats beiwohnte und die Aufgabe hatte, Beschlüsse, die gegen die Interessen des Landesfürsten gerichtet waren, zu verhindern und allgemein eine Kontrollfunktion über den Rat auszuüben; so überwachte er etwa die Vorgänge bei den Beratungen und die Frequenz der Ratssitzungen. Der Stadtanwalt, dessen Funktion als Ehrenamt zu betrachten ist (der jedoch aus dem städtischen Budget eine Remuneration erhielt), kam meistens aus dem Kreis der Landadeligen und war nur selten ein Wiener Bürger. Das Amt bestand bis zur Josephinischen Magistratsreform 1783.

Ein 1362 urkundlich belegter "anwalt an derstat" bezieht sich auf einen Münzanwalt; ob es sich bei dem Beleg, nach welchem der Herzog 1383 zur Kontrolle der Bürger zwei Ritter in den Rat entsandte, bereits um einen Vorläufer des Stadtanwalts handelte, muss offen bleiben. Die erste gesicherte Nennung eines Stadtanwalts fällt erst in das Jahr 1397 (Jörg Flemming; † 25. April 1404). Es besteht die Möglichkeit eines Zusammenhangs mit dem Ratswahlprivileg von 1396. Während der Zeit der ungarischen Herrschaft (1485 bis 1490) erfuhr das Amt eine Aufwertung.

Liste der Stadtanwälte

Bis 1783 war das Amt nicht mehr besetzt.

Quellen

Literatur

  • Otto Brunner: Zur Verfassungsgeschichte Wiens im späteren Mittelalter. In: Monatsblatt des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1919-1938. Band 9, 1927, S. 199
  • Peter Csendes: Die bisher früheste namentliche Nennung eines Wiener Stadtanwalts. In: Wiener Geschichtsblätter 26 (1971), S. 245 f.
  • Leopold Fischer: Brevis notitia urbis Vindobonae. Potissimum veteris. Ex variis documentis collecta 2. Vindobonae: Jahn 1768, S. 141 ff.
  • Helmuth Größing: Die Wiener Stadtanwälte im Spätmittelalter. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 26 (1970), S. 36 ff.
  • Richard Perger: Die Wiener Ratsbürger 1396–1526. Wien: Deuticke 1988 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 18), S. 22
  • Leopold Sailer: Die Wiener Ratsbürger des 14. Jahrhunderts. Wien: Deutscher Verl. f. Jugend u. Volk 1931 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 3/4), S. 25
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 4