Wappen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. April 2020, 13:22 Uhr

Daten zum Begriff
Art des Begriffs Quellenkunde
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Wiener Wappen
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 17.04.2020 durch WIEN1.lanm08swa


Der sich mit Wappen beschäftigende Wissenschaftszweig heißt Heraldik. Er widmet sich der Erforschung, Beschreibung und Evidenzhaltung historischer Wappen. Die Heraldik wird traditionell auch von Spezialvereinen gepflegt, beispielsweise der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft "Adler" in Wien und dem Verein "Herold" in Berlin.

Allgemein

Das Wappen ist ein schildförmiges Symbol, das durch Farben, Figuren und Unterteilungen gestaltet ist. Wenn auf dem Schild ein gezierter Helm (oder eine andere Kopfbedeckung, beispielsweise eine Bischofsmütze) mit flatternden Decken aufgesetzt ist, spricht man von einem Vollwappen. Die Wappen entstanden im frühen 12. Jahrhundert und wurden zunächst nur von Fürsten und Adeligen verwendet. Vorbilder waren die in Gefechten und bei Turnieren verwendeten Kampfschilder und Helme, an deren Farben und Schmuck man den Träger erkannte, Der Ausdruck "sich wappnen" erinnert an das Anlegen der Rüstung.

Über die unterste Stufe des Adels, die Ritter und Knappen, welche die Oberschicht in den Städten bildeten, fanden die Wappen im 13. Jahrhundert Eingang ins Bürgertum; auch als Symbole öffentlicher und privater Körperschaften (Länder, Städte, Bruderschaften, Spitäler) sowie kirchlicher Institutionen (Bistümer, Klöster) kamen sie in Gebrauch. Die Wappen wurden in erster Linie auf Siegeln, Fahnen und Kleidungsstücken verwendet. Man brachte sie aber auch an Gebäuden und Geräten an, die dem Wappeninhaber gehörten, ebenso an Kunstwerken, die er gestiftet hatte, und an Grabmälern.

Bürgern, die kein Wappen hatten, bot das rein geometrisch gestaltete Hauszeichen - eine von Handwerkern verwendete Firmenmarke - einen Ersatz.

Wappenrecht

Die älteren Wappen waren gewohnheitsrechtlich entstanden. Neue Wappen zu verleihen (meist anläßlich einer Erhebung in den Adelsstand), bestehende Wappen zu "bessern" (das heißt auszugestalten) und Wappen erloschener Familien an andere zu übertragen, war ab dem Spätmittelalter ein Vorrecht der Kaiser und Könige des Heiligen Römischen Reichs und anderer europäischer Monarchen, später auch der souverän gewordenen Landesfürsten. Zuständige Behörde in der Habsburgermonarchie war zunächst die Hofkanzlei, 1848-1918 das Innenministerium.

In der Republik Österreich wurde 1919 (und neuerlich 1945) die amtliche Verwendung von Wappen auf den Bund, die Länder und Gemeinden sowie auf bestimmte öffentlich-rechtliche Körperschaften und gewerbliche Unternehmungen beschränkt. Wappen kirchlicher Institutionen gelten als amtlich, hingegen dürfen Familienwappen, die bis 1918 offiziell in Gebrauch standen, seither nur privat verwendet werden.

Wappensprache

Bei "Blasonierung" (Beschreibung) von Wappen werden bestimmte Fachausdrücke verwendet, beispielsweise wird ein Schild durch einen senkrechten Strich "gespalten" und durch einen waagrechten "geteilt". Die Unterteilungen nennt man Felder (ein "gevierter" Schild weist vier Felder auf), wobei die oberen mit eins und zwei, die unteren mit drei und vier nummeriert werden.

Allgemein werden die Begriffe links und rechts nicht vom Beschauer, sondern vom Schild aus verwendet. Beliebte Schildfiguren sind reale oder sagenhafte Tiere wie Löwe, Panther oder Greif. Gehen sie auf allen vier Beinen, dann "schreiten" sie, stehen sie auf den Hinterbeinen, so "steigen" sie, ist nur der Oberkörper sichtbar, dann "wachsen" sie. Bei bloß zeichnerischer Wiedergabe von Farben gilt, dass beispielsweise Rot durch senkrechte, Blau durch waagrechte Striche, Gelb durch Punkte und Schwarz durch ein Netz markiert wird.

Wappenbücher

Seit dem frühen 14. Jahrhundert wurden Wappen in amtlichen und privaten Verzeichnissen farbig und mit Inhabernamen abgebildet. Amtlich sind beispielsweise die im 16. Jahrhundert angelegten Reichswappenbücher (Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv). Von der Sankt-Christoph-Bruderschaft auf dem Arlberg haben sich drei Bücher aus der Zeit um 1400 erhalten, deren reichhaltigstes mit den Wappen vieler Wiener Bürger im Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt wird. Zahlreiche Wiener Bürgerwappen überliefert das Ende des 14. Jahrhunderts begonnene Wiener Minoritenbegräbnisbuch. Das Wappenbuch der Stadt Wien enthält 85 Ratsherren-Wappen. Johann Siebmacher († 1611) publizierte 1605 in Nürnberg ein färbiges Wappenbuch für alle Stände des Heiligen Römischen Reichs. Als "Neuen Siebmacher" bezeichnet man ein 1855-1918 in Nürnberg erschienenes Sammelwerk von mehr als 100 Bänden.

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. Wien [u.a.]: Böhlau 1977
  • Peter Csendes, Wolfgang Mayer: Wappen und Siegel der Stadt Wien. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 4l (1986), Beiheft 1
  • Rudolf Geyer: Siegel und Wappen der Stadt Wien. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien l (1946), Nummer 2, S. 1 ff.
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Die Wappen der Republik Österreich und ihrer Bundesländer. Wien: Staatsdruckerei 1948
  • Floridus Röhrig: Das niederösterreichische Landeswappen. Seine Entstehung und Bedeutung. St. Pölten: Niederösterreichisches Pressehaus 1980 (Wissenschaftliche Schriftenreihe Niederösterreich, 57)
  • Franz-Heinz Hye: Das Österreichische Staatswappen und seine Geschichte. Innsbruck: Studienverlag 1995
  • Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen. Wien: Kremayr & Scheriau 1995